Versicherungslexikon  (Z)

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Zahlungsverzug
Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er durch sein Verschulden weder termingerecht noch zum Zeitpunkt einer vom Gläubiger gesetzten Nachfrist zahlt.

Zeitrente
Eine Rente, welche nur für einen bestimmten Zeitraum berechnet ist.

Zeitwert
Der Wert eines Gegenstandes zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt.

Zentraleinheit
Der Kern einer Datenverarbeitungsanlage; Teile Rechenwerk, Steuerwerk und den Speicher zusammenfassend.

Zinsbindung
Die Zinsbindung bestimmt, für welchen Zeitraum der Darlehensgeber den Zinssatz nicht verändern darf. Aufgrund der sich verändernden Marktsituationen kann der Zinssatz nicht über die gesamte Darlehenslaufzeit (durchschnittlich 30 Jahre) festgeschrieben werden. In Zeiten einer Niedrigzinsphase sind Darlehensnehmer natürlich an einer möglichst langen Zinsbindung interessiert. In einer Hochzinsphase verhält es sich genau umgekehrt.

Zinsen
Ein prozentual festgelegtes Entgelt für überlassenes Kapital.

Zinsgewinn
Der Unterschied zwischen Zinseinnahmen aus angelegtem Kapital und zugrunde gelegtem Rechnungszinsfuß. Ist Haupteinnahmequelle der Lebensversicherung.

Zusatzbedingungen
Zusätzliche für einen bestehenden Zweig vereinbarte Bedingungen. Sie dienen der Erweiterung und Verbesserung des Versicherungsschutzes oder seiner Anpassung an besondere Risiken.

Zusatzversicherung
Es gibt 2 Arten von Zusatzversicherungen. Die eine als zusätzliche Privatversicherung zur Sozialversicherung; die andere als Erweiterung bestehenden oder gleichzeitig genommenen Versicherungsschutzes.

Zuteilung
Ein Bausparkonto wird zugeteilt, wenn das Mindestsparguthaben erreicht ist, eine genügend hohe Bewertungszahl erreicht ist und im Zuteilungsmonat die Mindestbewertungszahl erreicht wurde.

Zuteilungsmasse
Der Bausparkasse zufließende Mittel (Bausparbeiträge, gutgeschriebene Zinsen, Tilgungsleistungen). Die Zuteilungsmasse ist ausschlaggebend für das Volumen der Bausparverträge.

Zwischenbericht
Bericht börsennotierter Aktiengesellschaften zur Information ihrer Aktionäre.

Zwischenfinanzierung
Hat ein Bausparer seine Mindestansparung geleistet, so gewährt ihm die Bausparkasse ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung seines Bauvorhabens, jedoch mit Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag sowie Eintragung einer Fremdschuld.

 

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