Zahlungsverzug
Der
Schuldner gerät in Verzug, wenn er durch sein Verschulden
weder termingerecht noch zum Zeitpunkt einer vom Gläubiger
gesetzten Nachfrist zahlt.
Zeitrente
Eine
Rente, welche nur für einen bestimmten Zeitraum berechnet ist.
Zeitwert
Der Wert
eines Gegenstandes zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt.
Zentraleinheit
Der Kern
einer Datenverarbeitungsanlage; Teile Rechenwerk, Steuerwerk
und den Speicher zusammenfassend.
Zinsbindung
Die
Zinsbindung bestimmt, für welchen Zeitraum der Darlehensgeber
den Zinssatz nicht verändern darf. Aufgrund der sich
verändernden Marktsituationen kann der Zinssatz nicht über die
gesamte Darlehenslaufzeit (durchschnittlich 30 Jahre)
festgeschrieben werden. In Zeiten einer Niedrigzinsphase sind
Darlehensnehmer natürlich an einer möglichst langen
Zinsbindung interessiert. In einer Hochzinsphase verhält es
sich genau umgekehrt.
Zinsen
Ein
prozentual festgelegtes Entgelt für überlassenes Kapital.
Zinsgewinn
Der
Unterschied zwischen Zinseinnahmen aus angelegtem Kapital und
zugrunde gelegtem Rechnungszinsfuß. Ist Haupteinnahmequelle
der Lebensversicherung.
Zusatzbedingungen
Zusätzliche für einen bestehenden Zweig vereinbarte
Bedingungen. Sie dienen der Erweiterung und Verbesserung des
Versicherungsschutzes oder seiner Anpassung an besondere
Risiken.
Zusatzversicherung
Es gibt 2
Arten von Zusatzversicherungen. Die eine als zusätzliche
Privatversicherung zur Sozialversicherung; die andere als
Erweiterung bestehenden oder gleichzeitig genommenen
Versicherungsschutzes.
Zuteilung
Ein
Bausparkonto wird zugeteilt, wenn das Mindestsparguthaben
erreicht ist, eine genügend hohe Bewertungszahl erreicht ist
und im Zuteilungsmonat die Mindestbewertungszahl erreicht
wurde.
Zuteilungsmasse
Der
Bausparkasse zufließende Mittel (Bausparbeiträge,
gutgeschriebene Zinsen, Tilgungsleistungen). Die
Zuteilungsmasse ist ausschlaggebend für das Volumen der
Bausparverträge.
Zwischenbericht
Bericht
börsennotierter Aktiengesellschaften zur Information ihrer
Aktionäre.
Zwischenfinanzierung
Hat ein
Bausparer seine Mindestansparung geleistet, so gewährt ihm die
Bausparkasse ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung seines
Bauvorhabens, jedoch mit Abtretung der Rechte aus dem
Bausparvertrag sowie Eintragung einer Fremdschuld.
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