Versicherungslexikon  (U)

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Überschuss
Überschüsse, die in den Sicherheitszuschlägen bei Sterbewahrscheinlichkeit sowie in den Rechnungsgrundlagen enthalten sind, werden dem Versicherungsnehmer als Dividende erstattet.
Nach Sicherheitszuschlägen in der Lebensversicherung werden Überschüsse gebildet. Diese müssen zur Erhöhung der Versicherungsleistung für den VN verwendet werden.

Überschussverteilung
Verteilung der Überschüsse des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit an die Mitglieder.

Überspannungsschäden
Versicherer ersetzt Überspannungsschäden durch Blitz im Rahmen der Hausratersicherung. Entschädigt wird nur bis zu 5 % der Versicherungssumme. Die Entschädigungsgrenze ist vertraglich erhöhbar.

Überversicherung
Sachversicherung, bei der die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert.

Umlageverfahren
Verfahren zur Ermittlung der Prämien. Die Ausgaben des Versicherers in einer Versicherungsperiode werden ermittelt und auf die Versicherungsnehmer verteilt.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Allgemeine Verbrauchssteuer auf Warenlieferungen und Dienstleistungen.

Umwelthaftung
Nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHG) wird eine Verursachungsvermutung aufgestellt, wenn ein Mensch durch Umwelteinflüsse zu Schaden gekommen ist. Das heißt, ein Betreiber einer Anlage ist der Schadenverursacher, wenn diese in der Lage dazu ist, die aufgetretenen Schäden zu verursachen. Die Haftung erstreckt sich auf Gesundheits-, Körper- und Sachschäden. Entschädigt wird bis zu 160 Mio. DM je Person und Sachschaden.

Unerwünschte Risiken
Es gibt Risiken, die für den VR so groß sind, dass er sie nicht weiter oder nur begrenzt tragen möchte. Es gibt dann Möglichkeiten des Fernhaltens (z.B. bestimmte Fragestellungen im Antragsformular und damit die Nutzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht).

Unfall
Jeder Körperverletzung, die eine Person durch ein plötzlich auf sie einwirkendes Ereignis unfreiwillig erleidet.

Unfall-Zusatzversicherung
Zusatzversicherung zur Lebensversicherung.

Unfallversicherung
Privatversicherung, bei der die finanziellen Folgen eines Unfalles (insbesondere Invalidität und Tod) versichert werden.

Unterschrift
Eigenhändige Namenszeichnung zur Anerkennung einer Urkunde.

Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Einrichtung (in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder seltener einer Stiftung) mit dem ausschließlichen Zweck Versorgungsleistungen zu gewähren. Im Unterschied zur Pensionskasse schließt die Unterstützungskasse Rechtsansprüche auf ihre Leistungen aus. In Deutschland gibt es ca. 5200 Unterstützungskassen.

Unterversicherung
Sachversicherung, bei der der Versicherungswert höher liegt als die Versicherungssumme

Unwiderrufliche Bezugsberechtigung
Siehe Bezugsberechtigung.

 

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

 

zurück