Versicherungslexikon  (G)

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Garantieversicherung
Garantie ist die Verpflichtung für das Erbringen einer bestimmten Leistung. Garantieversicherung ist ein Sammelbegriff für und die Veruntreuungsversicherung.

Garderobenversicherung
Bietet Versicherungsschutz für in beaufsichtigten Garderobenablagen (z.B. im Theater) abgelegte Bekleidungsstücke.
Darüber hinaus sind solche Gegenstände versichert, die üblicherweise dort abgelegt werden (z.B. Regenschirm). Sie deckt die Schäden, die durch Verlust und Beschädigung entstehen. Die Garderobenscheine werden vom Versicherer unter gleichzeitiger Berechnung der Prämie an den Garderobenhalter geliefert.

Gebäudeversicherung
Die verbundene Wohngebäudeversicherung - kurz: VG-Versicherung - ist den speziellen Bedürfnissen der Versicherung von Wohngebäuden angepasst. Sie stellt eine Zusammenfassung der Versicherung gegen Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden in einem Vertrag und zu einheitlichen Bedingungen dar.

Gefährdungshaftung
Begriff aus der Haftpflichtversicherung. Die Haftung für Schäden ohne Verschulden (z.B. Tierhalterhaftung).

Gefahrengemeinschaft
Grundgedanke jeder Versicherung (z.B. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit). Die Kalkulation der Versicherungsgesellschaften baut sich auf bestimmte Gefahrengemeinschaften auf. Aufgrund des Gesetzes der großen Zahl soll ein Risikoausgleich angestrebt werden.

Gefahrerhöhung
Negative Veränderung einer Gefahrenlage. Gefahrerhöhungen sind in der Regel dem Versicherer anzuzeigen.

Gemeinnützigkeit
Die Nützlichkeit eines bestimmten Verhaltens für die Allgemeinheit.

Gemeinsamer Markt
Wirtschaftliche Vereinigung mehrerer Staaten zu einer Zollunion (z.B. EU).

Gemischte Lebensversicherung
Kombination aus einer Risikoversicherung und einer Erlebensfallversicherung. Die Versicherungssumme wird fällig bei Tod der versicherten Person; spätestens jedoch zum Ablauftermin.

Generalagent
Besonderer Typ des hervorgehobenen Versicherungsvertreters, dem oft in bestimmten Zweigen auch Abschlussvollmacht zusteht.

Generationenvertrag
Erklärungsmodell für die gesetzliche Rentenversicherung: "Was eine Generation von der älteren erhalten hat, schuldet sie später der jüngeren - was eine Generation der älteren gegeben hat, darf sie später von der jüngeren fordern".

Gerichtsstand
Im Allgemeinen der Ort, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat; für einzelne Streitgegenstände (z.B. unbewegliche Sachen) gibt es besonderen Gerichtsstand; unter Kaufleuten kann der Gerichtsstand gewählt werden.

Geringfügigkeitsgrenze
Grenze beim Bruttogehalt, bis zu dem keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung besteht. (die aktuelle Höhe erfahren Sie bei uns rufen Sie uns an)

Geschäftsbericht
Bericht des Vorstandes einer AG an die Hauptversammlung über Vermögenslage und Tätigkeit der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit durch Rechtsgeschäfte wirksam zu handeln.

Geschäftsplan
Grundlage des Geschäftsbetriebes einer Versicherungsgesellschaft.
Bestandteile:

  • Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen
  • Unternehmensverträge
  • Funktionsausgliederungsverträge
  • technische Geschäftsunterlagen.

Geschäftsstelle
Organisatorische Zwischenstelle zwischen der Hauptverwaltung und dem Außendienst. Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe, einen engen Kontakt zum Außendienst und zum Kunden zu schaffen.

Geschäftsversicherung
Bündelung verschiedener Risiken in der gewerblichen Sach-/Haftpflichtversicherung.

Gesetz der großen Zahl
Hauptregel in der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Je größer die Zahl einer beobachteten Menge ist, desto weniger spielen Zufälligkeiten eine Rolle.

Gesundheitsprüfung
Prüfung der Antworten, die auf Gesundheitsfragen im Lebensversicherungsantrag; der Gesundheitserklärung oder eines ärztlichen Attestes abgegeben wurden.

Gewährleistung
Haftung des Verkäufers für Mängel an einer Sache.

Gewässerschaden
Haftungsbegründender Tatbestand nach dem Wasserhaushaltsgesetz.

Gewinnanteil
Siehe Überschussbeteiligung.

Gliedertaxe
In der Unfallversicherung eingesetzte Tabelle, die den Invaliditätsgrad beim Verlust bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile festlegt.

Großschaden
Im Verhältnis zu seiner Risikogruppe besonders großer Schaden.

Grunderwerbsteuer
Bei Erwerb eines Grundstückes ist eine Grunderwerbsteuer von 2 Prozent zu zahlen. In die Steuerbemessung wird nicht nur der Grundstückswert, sondern z. B. auch der Wert eines Gebäudes einbezogen. Das Gebäude wird als Bestandteil des Grundstückes betrachtet. Eine Grunderwerbsteuerbefreiung ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Dazu gehört z. B. der Eigentumsübergang zwischen Eheleuten oder Verwandten gerader Linie.

Grundschuld
Dingliches Recht an einem Grundstück. In der Regel als Sicherheit für eine Forderung, von deren Bestand aber unabhängig.

Grüne Versicherungskarte
Inhaber der Grünen Versicherungskarte sind im Ausland automatisch in dem Umfang versichert, den die Pflichtversicherungsgesetze des betreffenden fremden Landes vorschreiben.

Grünes Kennzeichen
Amtliches Kennzeichen von Fahrzeugen, bei denen der Halter von der Kfz-Steuer befreit ist (z. B. Landwirtschaft; Rettungswesen).

Gruppenversicherungsvertrag
Versicherung von mehreren Personen durch einen Versicherungsvertrag. Die Beiträge werden in Eigenleistung bei den versicherten Mitgliedern eingezogen und geschlossen an die Versicherungsgesellschaft abgeführt. Seit 01.01.1995: Wird der Gruppenvertrag als Kollektivvertrag bezeichnet und der Sammelversicherungsvertrag als Kollektivrahmenvertrag.

Gutachten
Sachliche Äußerung eines Sachverständigen.

Güterversicherung
Versicherung von Gütern gegen die Transportgefahren.

 

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