Garantieversicherung
Garantie
ist die Verpflichtung für das Erbringen einer bestimmten
Leistung. Garantieversicherung ist ein Sammelbegriff für und
die Veruntreuungsversicherung.
Garderobenversicherung
Bietet
Versicherungsschutz für in beaufsichtigten Garderobenablagen
(z.B. im Theater) abgelegte Bekleidungsstücke.
Darüber hinaus sind solche Gegenstände versichert, die
üblicherweise dort abgelegt werden (z.B. Regenschirm). Sie
deckt die Schäden, die durch Verlust und Beschädigung
entstehen. Die Garderobenscheine werden vom Versicherer unter
gleichzeitiger Berechnung der Prämie an den Garderobenhalter
geliefert.
Gebäudeversicherung
Die
verbundene Wohngebäudeversicherung - kurz: VG-Versicherung -
ist den speziellen Bedürfnissen der Versicherung von
Wohngebäuden angepasst. Sie stellt eine Zusammenfassung der
Versicherung gegen Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden in
einem Vertrag und zu einheitlichen Bedingungen dar.
Gefährdungshaftung
Begriff
aus der Haftpflichtversicherung. Die Haftung für Schäden ohne
Verschulden (z.B. Tierhalterhaftung).
Gefahrengemeinschaft
Grundgedanke jeder Versicherung (z.B. Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit). Die Kalkulation der
Versicherungsgesellschaften baut sich auf bestimmte
Gefahrengemeinschaften auf. Aufgrund des Gesetzes der großen
Zahl soll ein Risikoausgleich angestrebt werden.
Gefahrerhöhung
Negative
Veränderung einer Gefahrenlage. Gefahrerhöhungen sind in der
Regel dem Versicherer anzuzeigen.
Gemeinnützigkeit
Die
Nützlichkeit eines bestimmten Verhaltens für die
Allgemeinheit.
Gemeinsamer Markt
Wirtschaftliche Vereinigung mehrerer Staaten zu einer
Zollunion (z.B. EU).
Gemischte
Lebensversicherung
Kombination aus einer Risikoversicherung und einer
Erlebensfallversicherung. Die Versicherungssumme wird fällig
bei Tod der versicherten Person; spätestens jedoch zum
Ablauftermin.
Generalagent
Besonderer Typ des hervorgehobenen Versicherungsvertreters,
dem oft in bestimmten Zweigen auch Abschlussvollmacht zusteht.
Generationenvertrag
Erklärungsmodell für die gesetzliche Rentenversicherung: "Was
eine Generation von der älteren erhalten hat, schuldet sie
später der jüngeren - was eine Generation der älteren gegeben
hat, darf sie später von der jüngeren fordern".
Gerichtsstand
Im
Allgemeinen der Ort, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat;
für einzelne Streitgegenstände (z.B. unbewegliche Sachen) gibt
es besonderen Gerichtsstand; unter Kaufleuten kann der
Gerichtsstand gewählt werden.
Geringfügigkeitsgrenze
Grenze
beim Bruttogehalt, bis zu dem keine Versicherungspflicht in
der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung besteht. (die
aktuelle Höhe erfahren Sie bei uns rufen Sie uns an)
Geschäftsbericht
Bericht
des Vorstandes einer AG an die Hauptversammlung über
Vermögenslage und Tätigkeit der Gesellschaft im abgelaufenen
Geschäftsjahr.
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit
durch Rechtsgeschäfte wirksam zu handeln.
Geschäftsplan
Grundlage
des Geschäftsbetriebes einer Versicherungsgesellschaft.
Bestandteile:
-
Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
-
Allgemeine Versicherungsbedingungen
-
Unternehmensverträge
-
Funktionsausgliederungsverträge
-
technische Geschäftsunterlagen.
Geschäftsstelle
Organisatorische Zwischenstelle zwischen der Hauptverwaltung
und dem Außendienst. Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe,
einen engen Kontakt zum Außendienst und zum Kunden zu
schaffen.
Geschäftsversicherung
Bündelung
verschiedener Risiken in der gewerblichen
Sach-/Haftpflichtversicherung.
Gesetz
der großen Zahl
Hauptregel in der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Je größer die
Zahl einer beobachteten Menge ist, desto weniger spielen
Zufälligkeiten eine Rolle.
Gesundheitsprüfung
Prüfung
der Antworten, die auf Gesundheitsfragen im
Lebensversicherungsantrag; der Gesundheitserklärung oder eines
ärztlichen Attestes abgegeben wurden.
Gewährleistung
Haftung
des Verkäufers für Mängel an einer Sache.
Gewässerschaden
Haftungsbegründender Tatbestand nach dem
Wasserhaushaltsgesetz.
Gewinnanteil
Siehe
Überschussbeteiligung.
Gliedertaxe
In der
Unfallversicherung eingesetzte Tabelle, die den
Invaliditätsgrad beim Verlust bestimmter Gliedmaßen oder
sonstiger Körperteile festlegt.
Großschaden
Im
Verhältnis zu seiner Risikogruppe besonders großer Schaden.
Grunderwerbsteuer
Bei
Erwerb eines Grundstückes ist eine Grunderwerbsteuer von 2
Prozent zu zahlen. In die Steuerbemessung wird nicht nur der
Grundstückswert, sondern z. B. auch der Wert eines Gebäudes
einbezogen. Das Gebäude wird als Bestandteil des Grundstückes
betrachtet. Eine Grunderwerbsteuerbefreiung ist nur noch in
wenigen Ausnahmefällen möglich. Dazu gehört z. B. der
Eigentumsübergang zwischen Eheleuten oder Verwandten gerader
Linie.
Grundschuld
Dingliches Recht an einem Grundstück. In der Regel als
Sicherheit für eine Forderung, von deren Bestand aber
unabhängig.
Grüne
Versicherungskarte
Inhaber
der Grünen Versicherungskarte sind im Ausland automatisch in
dem Umfang versichert, den die Pflichtversicherungsgesetze des
betreffenden fremden Landes vorschreiben.
Grünes
Kennzeichen
Amtliches
Kennzeichen von Fahrzeugen, bei denen der Halter von der
Kfz-Steuer befreit ist (z. B. Landwirtschaft; Rettungswesen).
Gruppenversicherungsvertrag
Versicherung von mehreren Personen durch einen
Versicherungsvertrag. Die Beiträge werden in Eigenleistung bei
den versicherten Mitgliedern eingezogen und geschlossen an die
Versicherungsgesellschaft abgeführt. Seit 01.01.1995: Wird der
Gruppenvertrag als Kollektivvertrag bezeichnet und der
Sammelversicherungsvertrag als Kollektivrahmenvertrag.
Gutachten
Sachliche
Äußerung eines Sachverständigen.
Güterversicherung
Versicherung von Gütern gegen die Transportgefahren.
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