Versicherungslexikon  (T)

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Tarifbedingungen
Im juristischen Sinne sind sie allgemeine Versicherungsbedingungen, erweitern diese jedoch und beinhalten günstigere Bedingungen für den VN.

Tarifgruppen
Sie sind wichtig in der Kfz-Versicherung. Tarifgruppen sind eine Einteilung nach beruflichen und regionalen Kriterien.

Tarifvertrag
Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden, durch die vor allem Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen festgesetzt werden.

Tarifzonen
Einteilung einer Region nach besonderen Gefahrenverhältnissen.

Technischer Überschuss
Überschuss aus dem technischen Versicherungsgeschäft.

Technische Versicherungen
Sie decken alle technischen Risiken ab (z.B. Maschinenversicherung).

Teileigentum
Der Anteil an gewerblich genutzten Objekten, z.B. Laden, Praxis etc..

Teilwert
Alle Teilwerte eines Betriebes zusammen ergeben den Substanzwert dieses Unternehmens.

Telefax
Fernkopierdienst der Deutschen Bundespost; der ans Fernsprechnetz gekoppelte Fernkopierer übermittelt eingegebene Vorlagen innerhalb weniger Minuten einem anderen Telefaxteilnehmer.

Telekommunikation
Alle nachrichtentechnischen Verfahren zur Übertragung analoger und digitaler Daten über räumliche Entfernungen, um den ein- oder wechselseitigen, optischen oder akustischen Informationsaustausch zwischen Menschen bzw. technischen Systemen zu ermöglichen.

Termfixversicherung
Ist eine Lebensversicherung, die entweder beim Tod des VN oder an einem festgelegten Zeitpunkt zur Auszahlung kommt.

Termingeschäfte
Geschäfte, bei dem die vertraglichen Vereinbarungen nicht zur Zeit des Geschäftsabschlusses, sondern später erfüllt werden.

Thesaurierung
Ansammlung eines Gewinnes und damit verbundene Rücklagenbildung.

Tilgungslebensversicherung
Gemischte Lebensversicherung, die mit Ablauf der Tilgung eines Darlehens dient.

Töchteraussteuerversicherung
Siehe Aussteuerversicherung.

Todesfallversicherung
Man unterscheidet die lebenslängliche und die temporäre (kurze) Todesfallversicherung. Der Versicherer muss im Todesfall leisten.
Es gibt zwei direkte Lebensversicherungen: die kurzfristige Risiko-Lebensversicherung und die lebenslängliche Kapitalversicherung. Hier tritt der Versicherungsfall beim Tod des Versicherungsnehmers ein.
Die Unfallversicherung ist nur soweit Todesfallversicherung, wenn der Versicherungsnehmer auch bei einem Unfall zu Tode kommt.

Transportversicherung
Sachversicherung. Sie beinhaltet die Kaskoversicherung (Transportmittelversicherung), die Cargoversicherung (Transportgutversicherung), aber auch die Haftpflichtversicherung. Sie wird geteilt Seeversicherung, Lufttransportversicherung und Binnentransportversicherung sowie als Versicherung des Transportmittels, als Kaskoversicherung und der transportierten Gegenstände als Güterversicherung.

Treuhandzahlung
Die Auszahlung des Darlehens an eine Bank mit bestimmten Auflagen. Für die Einhaltung der Auflagen haftet die Bank. Die Auflagen bestehen in der Regel darin, dass die Weitergabe des Geldes an den Darlehensnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf.

Typklassenverzeichnis
Nach dem Fahrzeugtyp richtet sich in der Fahrzeugvoll- und Teilversicherung der Beitrag. Die verschiedenen Fahrzeugtypen werden in Typklassen zusammengefasst. Diese Summe aller Typklassen ergibt das Typklassenverzeichnis.

 

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