Tarifbedingungen
Im
juristischen Sinne sind sie allgemeine
Versicherungsbedingungen, erweitern diese jedoch und
beinhalten günstigere Bedingungen für den VN.
Tarifgruppen
Sie sind
wichtig in der Kfz-Versicherung. Tarifgruppen sind eine
Einteilung nach beruflichen und regionalen Kriterien.
Tarifvertrag
Vertrag
zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder
Arbeitgeberverbänden, durch die vor allem Rechtsnormen über
Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
festgesetzt werden.
Tarifzonen
Einteilung einer Region nach besonderen Gefahrenverhältnissen.
Technischer Überschuss
Überschuss aus dem technischen Versicherungsgeschäft.
Technische Versicherungen
Sie
decken alle technischen Risiken ab (z.B.
Maschinenversicherung).
Teileigentum
Der
Anteil an gewerblich genutzten Objekten, z.B. Laden, Praxis
etc..
Teilwert
Alle
Teilwerte eines Betriebes zusammen ergeben den Substanzwert
dieses Unternehmens.
Telefax
Fernkopierdienst der Deutschen Bundespost; der ans
Fernsprechnetz gekoppelte Fernkopierer übermittelt eingegebene
Vorlagen innerhalb weniger Minuten einem anderen
Telefaxteilnehmer.
Telekommunikation
Alle
nachrichtentechnischen Verfahren zur Übertragung analoger und
digitaler Daten über räumliche Entfernungen, um den ein- oder
wechselseitigen, optischen oder akustischen
Informationsaustausch zwischen Menschen bzw. technischen
Systemen zu ermöglichen.
Termfixversicherung
Ist eine
Lebensversicherung, die entweder beim Tod des VN oder an einem
festgelegten Zeitpunkt zur Auszahlung kommt.
Termingeschäfte
Geschäfte, bei dem die vertraglichen Vereinbarungen nicht zur
Zeit des Geschäftsabschlusses, sondern später erfüllt werden.
Thesaurierung
Ansammlung eines Gewinnes und damit verbundene
Rücklagenbildung.
Tilgungslebensversicherung
Gemischte
Lebensversicherung, die mit Ablauf der Tilgung eines Darlehens
dient.
Töchteraussteuerversicherung
Siehe
Aussteuerversicherung.
Todesfallversicherung
Man
unterscheidet die lebenslängliche und die temporäre (kurze)
Todesfallversicherung. Der Versicherer muss im Todesfall
leisten.
Es gibt zwei direkte Lebensversicherungen: die kurzfristige
Risiko-Lebensversicherung und die lebenslängliche
Kapitalversicherung. Hier tritt der Versicherungsfall beim Tod
des Versicherungsnehmers ein.
Die Unfallversicherung ist nur soweit Todesfallversicherung,
wenn der Versicherungsnehmer auch bei einem Unfall zu Tode
kommt.
Transportversicherung
Sachversicherung. Sie beinhaltet die Kaskoversicherung
(Transportmittelversicherung), die Cargoversicherung
(Transportgutversicherung), aber auch die
Haftpflichtversicherung. Sie wird geteilt Seeversicherung,
Lufttransportversicherung und Binnentransportversicherung
sowie als Versicherung des Transportmittels, als
Kaskoversicherung und der transportierten Gegenstände als
Güterversicherung.
Treuhandzahlung
Die
Auszahlung des Darlehens an eine Bank mit bestimmten Auflagen.
Für die Einhaltung der Auflagen haftet die Bank. Die Auflagen
bestehen in der Regel darin, dass die Weitergabe des Geldes an
den Darlehensnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen
erfolgen darf.
Typklassenverzeichnis
Nach dem
Fahrzeugtyp richtet sich in der Fahrzeugvoll- und
Teilversicherung der Beitrag. Die verschiedenen Fahrzeugtypen
werden in Typklassen zusammengefasst. Diese Summe aller
Typklassen ergibt das Typklassenverzeichnis.
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