Fahrer
Ist die
Person, die das Fahrzeug steuert bzw. derjenige, der dafür
verantwortlich ist, das Triebkräfte auf das Fahrzeug
einwirken.
Fahrlässigkeit
Außerachtlassen der gebotenen Vorsicht. Nach Schwere des
Verschuldens wird
zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden.
Fahrraddiebstahlversicherung
Der
Fahrraddiebstahl kann in die Hausratversicherung mit
eingeschlossen werden. Entschädigt wird nur bis 1% der
Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz ist an folgende
Bedingung geknüpft:
- Das Fahrrad muss mit einem Schloss gesichert sein.
- Zeitpunkt des Diebstahls: 6.00 bis 22.00 Uhr.
- Diebstahl nach 22.00 Uhr: Das Fahrrad muss sich in einem
gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum oder in Gebrauch
befinden.
Fahrzeughalter
Person,
die die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und
für den Gebrauch Rechnung trägt.
Faksimile
(lateinisch: manche ähnlich) Originalgetreue Reproduktion,
insbesondere einer handschriftlichen Vorlage, z.B. Stempel
oder Druck. Sie dient zur Unterzeichnung aller schriftlichen
Erklärungen des Versicherers, z.B. Mahnung.
Fakultative Rückversicherung
bzw.
freiwillige Versicherung
Der Erstversicherer kann entscheiden, ob er sich durch eine
Rückversicherung absichern will und wenn ja, in welcher Höhe
und bei welchem Versicherer. Der Rückversicherer kann annehmen
oder ablehnen.
Fälligkeit der Prämien
Nach
Abschluss des Versicherungsvertrages ist sofort die Erstprämie
oder Einmalprämie zu zahlen, wenn keine andere Vereinbarung
erfolgte. Die Zahlung der Folgeprämie ist am Anfang der
vertraglich festgelegten Versicherungsperiode fällig.
Familienversicherung
Alle
Versicherungsverträge, die für eine Familie erforderlich sind.
Festschreibezeit
Die
Zinsbindung bestimmt, für welchen Zeitraum der Darlehensgeber
den Zinssatz nicht verändern darf. Aufgrund der sich
verändernden Marktsituationen kann der Zinssatz nicht über die
gesamte Darlehenslaufzeit (durchschnittlich 30 Jahre)
festgeschrieben werden. In Zeiten einer Niedrigzinsphase sind
Darlehensnehmer natürlich an einer möglichst langen
Zinsbindung interessiert. In einer Hochzinsphase verhält es
sich genau umgekehrt.
Festschreibung
Siehe
Zinsbindung
Festverzinste Wertpapiere
Wertpapiere mit festem Zinssatz.
Feuermeldeanlagen
Meist
elektronische Vorrichtung zur Meldung von Brandgefahr an die
zuständige Stelle.
Feuerversicherung
Ist eine
Versicherung für Brand und Löschschaden sowie Schäden durch
Blitzschlag und Explosion sowie Anprall und Absturz eines
bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Aus
dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch:
Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie.
Finanzdienstleistungen
Durch die
Sozialversicherung werden bestimmte wirtschaftliche Risiken
begrenzt, wie auch durch Privatversicherungen und die
Geldinstitute. Im privatwirtschaftlichen Sektor besteht der
Bedarf an Allfinanzangeboten. Eine immer immensere Rolle
spielt die Information des Kunden. Spezialisten sind gefragt.
Firma
Name,
unter dem ein Vollkaufmann oder eine Handelsgesellschaft
Geschäfte durchführt, Unterschriften leistet und vor Gericht
auftritt. Die Firma wird im Handelsregister eingetragen.
Flottenrabatt
Versichert der VN mindestens 30 Fahrzeuge, so hat er die
Möglichkeit, diesen Rabatt in Anspruch zu nehmen. Dieser
Sonderrabatt ist nicht immer im Angebot des Versicherers.
Folgeprämie
Nach der
Erstprämie wird die Folgenprämien fällig. § 39 VVG enthält die
Bestimmung zur Folgeprämie.
Folgeschaden
Adäquate
Folgen des Einwirkungsschadens sind Folgeschäden bzw.
mittelbare Schäden.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die
Wertentwicklung eines Fonds ist ausschlaggebend für die Höhe
der Leistung bei einem Versicherungsfall.
Franchise
Selbstbehalt eines Versicherten, um den Versicherungsträger
von Bagatellschäden freizumachen.
Freies
Vermögen
Ist neben
dem gebundenen Vermögen Teil der Vermögensanlage eines
Versicherungsunternehmens.
Fremdeigentum
Fremdes
Eigentum ist mitversichert, wenn es zu den versicherten Sachen
zählt und sich auf dem versicherten Grundstück befindet.
Führungsgeschäft
Die
Führungsklausel besagt, dass ein Versicherer, wenn mehrere
Versicherer an einer Versicherung beteiligt sind, die Führung
stellvertretend für alle Versicherer übernimmt.
Fusion
Ist die
Verschmelzung zweier oder mehrerer Kapitalgesellschaften,
wobei mindestens eine der Gesellschaften erlischt. Die
Fusionskontrolle übernimmt das Bundeskartellamt.
Futures
Siehe
Termingeschäfte.
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