Versicherungslexikon  (F)

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Fahrer
Ist die Person, die das Fahrzeug steuert bzw. derjenige, der dafür verantwortlich ist, das Triebkräfte auf das Fahrzeug einwirken.

Fahrlässigkeit
Außerachtlassen der gebotenen Vorsicht. Nach Schwere des Verschuldens wird
zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden.

Fahrraddiebstahlversicherung
Der Fahrraddiebstahl kann in die Hausratversicherung mit eingeschlossen werden. Entschädigt wird nur bis 1% der Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz ist an folgende Bedingung geknüpft:
- Das Fahrrad muss mit einem Schloss gesichert sein.
- Zeitpunkt des Diebstahls: 6.00 bis 22.00 Uhr.
- Diebstahl nach 22.00 Uhr: Das Fahrrad muss sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum oder in Gebrauch befinden.

Fahrzeughalter
Person, die die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und für den Gebrauch Rechnung trägt.

Faksimile
(lateinisch: manche ähnlich) Originalgetreue Reproduktion, insbesondere einer handschriftlichen Vorlage, z.B. Stempel oder Druck. Sie dient zur Unterzeichnung aller schriftlichen Erklärungen des Versicherers, z.B. Mahnung.

Fakultative Rückversicherung
bzw. freiwillige Versicherung
Der Erstversicherer kann entscheiden, ob er sich durch eine Rückversicherung absichern will und wenn ja, in welcher Höhe und bei welchem Versicherer. Der Rückversicherer kann annehmen oder ablehnen.

Fälligkeit der Prämien
Nach Abschluss des Versicherungsvertrages ist sofort die Erstprämie oder Einmalprämie zu zahlen, wenn keine andere Vereinbarung erfolgte. Die Zahlung der Folgeprämie ist am Anfang der vertraglich festgelegten Versicherungsperiode fällig.

Familienversicherung
Alle Versicherungsverträge, die für eine Familie erforderlich sind.

Festschreibezeit
Die Zinsbindung bestimmt, für welchen Zeitraum der Darlehensgeber den Zinssatz nicht verändern darf. Aufgrund der sich verändernden Marktsituationen kann der Zinssatz nicht über die gesamte Darlehenslaufzeit (durchschnittlich 30 Jahre)
festgeschrieben werden. In Zeiten einer Niedrigzinsphase sind Darlehensnehmer natürlich an einer möglichst langen Zinsbindung interessiert. In einer Hochzinsphase verhält es sich genau umgekehrt.

Festschreibung
Siehe Zinsbindung

Festverzinste Wertpapiere
Wertpapiere mit festem Zinssatz.

Feuermeldeanlagen
Meist elektronische Vorrichtung zur Meldung von Brandgefahr an die zuständige Stelle.

Feuerversicherung
Ist eine Versicherung für Brand und Löschschaden sowie Schäden durch Blitzschlag und Explosion sowie Anprall und Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch: Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie.

Finanzdienstleistungen
Durch die Sozialversicherung werden bestimmte wirtschaftliche Risiken begrenzt, wie auch durch Privatversicherungen und die Geldinstitute. Im privatwirtschaftlichen Sektor besteht der Bedarf an Allfinanzangeboten. Eine immer immensere Rolle spielt die Information des Kunden. Spezialisten sind gefragt.

Firma
Name, unter dem ein Vollkaufmann oder eine Handelsgesellschaft Geschäfte durchführt, Unterschriften leistet und vor Gericht auftritt. Die Firma wird im Handelsregister eingetragen.

Flottenrabatt
Versichert der VN mindestens 30 Fahrzeuge, so hat er die Möglichkeit, diesen Rabatt in Anspruch zu nehmen. Dieser Sonderrabatt ist nicht immer im Angebot des Versicherers.

Folgeprämie
Nach der Erstprämie wird die Folgenprämien fällig. § 39 VVG enthält die Bestimmung zur Folgeprämie.

Folgeschaden
Adäquate Folgen des Einwirkungsschadens sind Folgeschäden bzw. mittelbare Schäden.

Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Wertentwicklung eines Fonds ist ausschlaggebend für die Höhe der Leistung bei einem Versicherungsfall.

Franchise
Selbstbehalt eines Versicherten, um den Versicherungsträger von Bagatellschäden freizumachen.

Freies Vermögen
Ist neben dem gebundenen Vermögen Teil der Vermögensanlage eines Versicherungsunternehmens.

Fremdeigentum
Fremdes Eigentum ist mitversichert, wenn es zu den versicherten Sachen zählt und sich auf dem versicherten Grundstück befindet.

Führungsgeschäft
Die Führungsklausel besagt, dass ein Versicherer, wenn mehrere Versicherer an einer Versicherung beteiligt sind, die Führung stellvertretend für alle Versicherer übernimmt.

Fusion
Ist die Verschmelzung zweier oder mehrerer Kapitalgesellschaften, wobei mindestens eine der Gesellschaften erlischt. Die Fusionskontrolle übernimmt das Bundeskartellamt.

Futures
Siehe Termingeschäfte.

 

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