Sabotage
Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Maschinen oder
Installationen zur Beeinträchtigung der Produktion eines
wirtschaftlichen Unternehmens, z.B. eines Rüstungsbetriebes.
Sachleistungen
a) In der
Versicherungswirtschaft wird ein durch den Versicherungsfall
eingetretener Bedarf einer Entschädigung in den meisten Fällen
mit Geld gedeckt. In einigen Versicherungssparten, wie z.B.
der Glasversicherung kann der Versicherungsfall auch mit
Naturalien entschädigt werden.
b) In der gesetzlichen
Krankenversicherung hingegen trennt man die
Entschädigungsarten in Sach- und Barleistungen. Sachleistungen
sind z.B. Behandlungs-, Beratungs- und Versorgungskosten.
Sachverständiger
Meist vom
Gericht berufener Fachmann zur Begutachtung strittiger Fälle
in dessen Fachgebiet.
Sachwert
Der aus
dem Bodenwert, dem Gebäudewert und den anrechenbaren
Nebenkosten errechnete Wert eines Objektes. Bei
Erbbaugrundstücken wird der Bodenwert nicht mitgerechnet,
jedoch die Erschließungskosten.
Sammelinkasso
Der
Grundgedanke des Sammelinkassos ist, das normale Inkasso zu
vereinfachen. In der Lebensversicherung geschieht dies mit
Hilfe von Kollektivverträgen (früher Gruppenverträgen) sowie
Kollektivrahmenverträgen (früher
Sammelversicherungsverträgen).
Sammelversicherung
Eine
Gesamtheit von Personen wird durch einen Vertrag versichert
und erhält dadurch Vergünstigungen.
Sanierung
Alle
wirtschaftlichen Maßnahmen zur Gesundung eines Unternehmens,
zur Abwendung von Zahlungsunfähigkeit oder zur Verbesserung
der Ertragslage.
Satzung
Verfassung einer öffentlich rechtlichen Körperschaft (z.B.
Stadt, Gemeinde) oder einer privaten rechtlichen Gesellschaft
(z.B. AG, GmbH).
Scanner
Apparat
zur Erfassung einer kodierten Information (Schriften; Bilder)
durch optisches Abtasten einer Vorlage.
Schadenaufwand
Alle, von
einem Versicherer für Schäden geleisteten Zahlungen
(einschließlich vorgenommener Schadenrückstellungen).
Schadendurchschnitt
Ergibt
sich durch eine Umlegung der Schadenaufwendungen mit der
Stückzahl der gemeldeten.
Schadenfeuer
Siehe
Brand (Gegenteil Nutzfeuer)
Schadenminderung
Siehe
Obliegenheiten.
Schadenquote
Auf den
ganzen Bestand bezogene durchschnittliche Schadenhöhe.
Schadenwahrscheinlichkeit
Durch
eine Versicherungsstatistik werden Wahrscheinlichkeitswerte
ermittelt. Die Werte sind umso zuverlässiger je größer das
Kollektiv ist.
Schaden
Einbuße
an Rechtsgütern. Man unterscheidet zwischen materiellen (z.B.
Vermögensminderung) und immateriellen Schaden (z.B. Ehre,
Freiheit). Zentraler Begriff im Versicherungsrecht
(Schadenversicherung).
Schlussüberschussanteil
Begriff
aus der Lebensversicherung.
Der Schlussüberschuss
beträgt einen bestimmten Prozentsatz der maßgebenden
Gesamtbonussumme (d.h. inkl. bereits ausgezahlter Teile).
Schlüsselverlustversicherung
In der
Einbruchdiebstahlversicherung ist es möglich, das Kosten für
Schlossänderungen, gewaltsames Öffnen und
Wiederinstandsetzungen einer Tür oder eines Behältnisses auf
der Basis einer zu vereinbarenden Klausel mitversichert
werden. Wichtig: Dies ist nur möglich, wenn der Schlüssel
verloren ging.
Schmerzensgeld
Im Falle
einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im
Falle der Freiheitsentziehung ist Schmerzensgeld eine
Entschädigung, die nach der Rechtssprechung in Form von Geld
abzuführen ist.
Schuldscheindarlehen
Die
Bedingungen des Darlehns (auszuzahlender Betrag, Zinsen usw.)
sind schriftlich durch den Darlehnsgeber und den
Darlehnsnehmer bestimmt. Die Bedingungen werden in den
Schuldschein eingetragen. Der Schuldschein fungiert als
Beweisurkunde.
Schuldübernahme
Vertrag
zwischen dem Gläubiger und einem Dritten, über dessen Eintritt
in ein bestehendes Schuldverhältnis unter Befreiung des
bisherigen Schuldners.
Schuldverschreibung
Wertpapier, in dem sich der Aussteller zu einer Leistung
verpflichtet (z.B. Verzinsung eines erhaltenen Geldbetrages).
Schwackeliste
Monatlich
erscheinender Marktbericht, in dem Ein- und Verkaufspreise für
Gebrauchtwagen niedergelegt sind.
Schweigepflicht
Gesetzliche Pflicht bestimmter Berufsgruppen (Ärzte,
Rechtsanwälte, Seelsorger u.ä.), über das Stillschweigen zu
bewahren, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wurde.
Selbstbeteiligung
(Selbstbehalt) Beteiligung eines Versicherungsnehmers an einem
Schaden (z.B. Kfz-Kaskoversicherung).
Selbstentzündung
Entzündung bei chemischen oder physikalischen Vorgängen, die
mit einer den jeweiligen Entzündungspunkt übersteigenden
Wärmeabgabe verbunden sind (z.B. bei dicht gelagerten Steinen
und Braunkohlemengen, bei feuchtem Heu, Ölgetränkten
Tüchern...).
Selektion
Risikoauslese bzw. Zusammensetzung eines ausgeglichenen
Versicherungsbestandes.
Sengschäden
Ist ein
Sengschaden infolge eines Brandes oder Blitzschlages, so ist
er versichert.
Sicherungsschein / Sicherungsbestätigung
Der
Sicherungsschein beinhaltet die Vereinbarung der
Versicherungen mit den Kreditinstituten. Grundsätzlich gilt
dies auch für die Sicherungsbestätigung, jedoch sind hier die
rechtlichen Wirkungen geringer. Gemeinsam dienen sie der
realen Kreditsicherung. Die wichtigsten
Sicherungsbestätigungen und Sicherungsscheine sind
Kraftfahrzeugsicherungsschein, Zubehör, Hypotheken,
Sicherungsschein.
Solidargemeinschaft
Begriff
aus der Sozialversicherung. Das Prinzip der Solidarität
besagt, dass die Sozialversicherten wechselseitig miteinander
verbunden sind.
Sonderwagnisse
Erhöhte
Risiken in der Lebensversicherung oder Krankenversicherung,
deren Aufnahme nur unter erschwerten Bedingungen realisierbar
ist.
Spareinlagen
Spargelder, die zur Anlage oder Ansammlung von Vermögen
dienen.
Sparprämie
Für die
Anhäufung von Deckungskapital in der Lebensversicherung.
Sperrminorität
Hat ein
Aktionär mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals aufgebracht,
so kann er die Hauptversammlungsbeschlüsse verhindern, da für
diese eine dreiviertel Mehrheit von Nöten ist.
Sprinkleranlage
Selbstauslösende Feuerlöscheinrichtung, bei der aus einem
Leitungssystem an der Decke Wasser gespritzt wird.
Sterbegeld
Leistung,
die im Todesfall fällig wird und zur Deckung der Aufwendungen
für eine Beisetzung dient.
Sterbegeldversicherung
Lebensversicherungen mit Sterbegeldleistung.
Sterbetafel
Sterbewahrscheinlichkeit einer bestimmten Menge von Menschen
wird erfasst. Sterbetafeln sind Ergebnisse der
Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Sterblichkeitsgewinn
Die
tatsächliche Sterblichkeit ist geringer als die zugrunde
gelegte Sterblichkeit. Ergebnis ist ein Gewinn für die
Lebensversicherung.
Stiftung Warentest
Satzungsgemäße Aufgabe der 1964 von der Bundesregierung
errichteten Stiftung Warentest ist es, "die Öffentlichkeit
über objektivierbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes
sowie über objektivierbare Merkmale der Umweltverträglichkeit
von Waren und privaten sowie individuell nutzbaren
öffentlichen Leistungen zu unterrichten". Das gilt
beispielsweise für Fernsehgeräte, Geschirrspülmaschinen,
Filmkameras und Kosmetikartikel genauso wie für Urlaubsreisen,
Versicherungen oder Kreditangebote. Die Prüfungen werden von
anerkannten Fachinstituten durchgeführt, von den
wissenschaftlichen Mitarbeitern der Stiftung ausgewertet,
durch Redakteure in eine allgemeinverständliche Sprache
übersetzt und in den Zeitschriften "test" (Druckauflage ca.
1,2 Millionen Exemplare) sowie "Finanztest" (Druckauflage ca.
350.000 Exemplare) veröffentlicht. Bei der Stiftung Warentest
handelt es sich um eine objektive und völlig unabhängige
Institution. So werden z.B. in der Zeitschrift "test" keine
Anzeigen aufgenommen. Zu etwa drei Vierteln finanziert sich
die Stiftung aus eigenen Einnahmen, die sie aus dem Verkauf
der Zeitschriften und vieler Sonderpublikationen erhält; die
restlichen Mittel bekommt sie vom Bund in Form öffentlicher
Zuwendungen. Im Übrigen verbreitet die Stiftung Warentest ihre
Untersuchungsergebnisse nicht nur über ihre eigenen
Zeitschriften, sondern stellt diese Resultate auch anderen
Publikationen und Medien zur Verfügung.
(Quelle:
Presseinformationen der Bundesregierung)
Da in
dem heutigen Tarifjungel keine Institution mehrere hundert
verschiedene Tarife richtig vergleichen kann und auch mal den
ein oder anderen Tarif nicht in die Bewertung mit aufnimmt ist
es ratsam sich richtige Angebote erstellen zu lassen und diese
mit mit einem kompetenten Berater zu vergleichen. (rufen
Sie uns an)
Storno
Rückbuchung
Stornoquote
Verhältnis von Storno zu durchschnittlichem
Versicherungsbestand.
Stornoverhütung
Sehr
wichtig, um eine erhöhte Fluktuation des Bestandes zu
verhindern. Um eine Stornoverhütung zu betreiben, muss die
Ursache des Stornos erkannt werden, z.B. falsche
Risikoauslese.
Stückkosten
Sind
Verwaltungskosten pro Vertrag. Sie sind ein Bestandteil des
Beitrages.
Sturmversicherung
Als
Elementarversicherung ein eigenständiger Versicherungszweig.
Sie wird angeboten als gewerbliche und landwirtschaftliche
Gebäude- und Inhaltsversicherung sowie zusammen mit der
verbundenen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Alle
Schäden, die unmittelbar und als Folge von Sturm von
mindestens 8 Windstärken entstehen sind versichert. Häufig
auch Hagelschäden.
Subjektives
Risiko
Gefahrenumstände, die von den Eigenschaften der Menschen
abhängig sind und somit für das Risiko Ausschlag geben (z.B.
Vorsatz).
Summenanpassungsklausel
Anpassung
der Versicherungssumme an die veränderten wirtschaftlichen
Verhältnisse bzw. Wertänderungen.
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