Versicherungslexikon  (S)

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Sabotage
Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Maschinen oder Installationen zur Beeinträchtigung der Produktion eines wirtschaftlichen Unternehmens, z.B. eines Rüstungsbetriebes.

Sachleistungen
a) In der Versicherungswirtschaft wird ein durch den Versicherungsfall eingetretener Bedarf einer Entschädigung in den meisten Fällen mit Geld gedeckt. In einigen Versicherungssparten, wie z.B. der Glasversicherung kann der Versicherungsfall auch mit Naturalien entschädigt werden.
b) In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen trennt man die Entschädigungsarten in Sach- und Barleistungen. Sachleistungen sind z.B. Behandlungs-, Beratungs- und Versorgungskosten.

Sachverständiger
Meist vom Gericht berufener Fachmann zur Begutachtung strittiger Fälle in dessen Fachgebiet.

Sachwert
Der aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und den anrechenbaren Nebenkosten errechnete Wert eines Objektes. Bei Erbbaugrundstücken wird der Bodenwert nicht mitgerechnet, jedoch die Erschließungskosten.

Sammelinkasso
Der Grundgedanke des Sammelinkassos ist, das normale Inkasso zu vereinfachen. In der Lebensversicherung geschieht dies mit Hilfe von Kollektivverträgen (früher Gruppenverträgen) sowie Kollektivrahmenverträgen (früher Sammelversicherungsverträgen).

Sammelversicherung
Eine Gesamtheit von Personen wird durch einen Vertrag versichert und erhält dadurch Vergünstigungen.

Sanierung
Alle wirtschaftlichen Maßnahmen zur Gesundung eines Unternehmens, zur Abwendung von Zahlungsunfähigkeit oder zur Verbesserung der Ertragslage.

Satzung
Verfassung einer öffentlich rechtlichen Körperschaft (z.B. Stadt, Gemeinde) oder einer privaten rechtlichen Gesellschaft (z.B. AG, GmbH).

Scanner
Apparat zur Erfassung einer kodierten Information (Schriften; Bilder) durch optisches Abtasten einer Vorlage.

Schadenaufwand
Alle, von einem Versicherer für Schäden geleisteten Zahlungen (einschließlich vorgenommener Schadenrückstellungen).

Schadendurchschnitt
Ergibt sich durch eine Umlegung der Schadenaufwendungen mit der Stückzahl der gemeldeten.

Schadenfeuer
Siehe Brand (Gegenteil Nutzfeuer)

Schadenminderung
Siehe Obliegenheiten.

Schadenquote
Auf den ganzen Bestand bezogene durchschnittliche Schadenhöhe.

Schadenwahrscheinlichkeit
Durch eine Versicherungsstatistik werden Wahrscheinlichkeitswerte ermittelt. Die Werte sind umso zuverlässiger je größer das Kollektiv ist.

Schaden
Einbuße an Rechtsgütern. Man unterscheidet zwischen materiellen (z.B. Vermögensminderung) und immateriellen Schaden (z.B. Ehre, Freiheit). Zentraler Begriff im Versicherungsrecht (Schadenversicherung).

Schlussüberschussanteil
Begriff aus der Lebensversicherung.
Der Schlussüberschuss beträgt einen bestimmten Prozentsatz der maßgebenden Gesamtbonussumme (d.h. inkl. bereits ausgezahlter Teile).

Schlüsselverlustversicherung
In der Einbruchdiebstahlversicherung ist es möglich, das Kosten für Schlossänderungen, gewaltsames Öffnen und Wiederinstandsetzungen einer Tür oder eines Behältnisses auf der Basis einer zu vereinbarenden Klausel mitversichert werden. Wichtig: Dies ist nur möglich, wenn der Schlüssel verloren ging.

Schmerzensgeld
Im Falle einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung ist Schmerzensgeld eine Entschädigung, die nach der Rechtssprechung in Form von Geld abzuführen ist.

Schuldscheindarlehen
Die Bedingungen des Darlehns (auszuzahlender Betrag, Zinsen usw.) sind schriftlich durch den Darlehnsgeber und den Darlehnsnehmer bestimmt. Die Bedingungen werden in den Schuldschein eingetragen. Der Schuldschein fungiert als Beweisurkunde.

Schuldübernahme
Vertrag zwischen dem Gläubiger und einem Dritten, über dessen Eintritt in ein bestehendes Schuldverhältnis unter Befreiung des bisherigen Schuldners.

Schuldverschreibung
Wertpapier, in dem sich der Aussteller zu einer Leistung verpflichtet (z.B. Verzinsung eines erhaltenen Geldbetrages).

Schwackeliste
Monatlich erscheinender Marktbericht, in dem Ein- und Verkaufspreise für Gebrauchtwagen niedergelegt sind.

Schweigepflicht
Gesetzliche Pflicht bestimmter Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Seelsorger u.ä.), über das Stillschweigen zu bewahren, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wurde.

Selbstbeteiligung
(Selbstbehalt) Beteiligung eines Versicherungsnehmers an einem Schaden (z.B. Kfz-Kaskoversicherung).

Selbstentzündung
Entzündung bei chemischen oder physikalischen Vorgängen, die mit einer den jeweiligen Entzündungspunkt übersteigenden Wärmeabgabe verbunden sind (z.B. bei dicht gelagerten Steinen und Braunkohlemengen, bei feuchtem Heu, Ölgetränkten Tüchern...).

Selektion
Risikoauslese bzw. Zusammensetzung eines ausgeglichenen Versicherungsbestandes.

Sengschäden
Ist ein Sengschaden infolge eines Brandes oder Blitzschlages, so ist er versichert.

Sicherungsschein / Sicherungsbestätigung
Der Sicherungsschein beinhaltet die Vereinbarung der Versicherungen mit den Kreditinstituten. Grundsätzlich gilt dies auch für die Sicherungsbestätigung, jedoch sind hier die rechtlichen Wirkungen geringer. Gemeinsam dienen sie der realen Kreditsicherung. Die wichtigsten Sicherungsbestätigungen und Sicherungsscheine sind Kraftfahrzeugsicherungsschein, Zubehör, Hypotheken, Sicherungsschein.

Solidargemeinschaft
Begriff aus der Sozialversicherung. Das Prinzip der Solidarität besagt, dass die Sozialversicherten wechselseitig miteinander verbunden sind.

Sonderwagnisse
Erhöhte Risiken in der Lebensversicherung oder Krankenversicherung, deren Aufnahme nur unter erschwerten Bedingungen realisierbar ist.

Spareinlagen
Spargelder, die zur Anlage oder Ansammlung von Vermögen dienen.

Sparprämie
Für die Anhäufung von Deckungskapital in der Lebensversicherung.

Sperrminorität
Hat ein Aktionär mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals aufgebracht, so kann er die Hauptversammlungsbeschlüsse verhindern, da für diese eine dreiviertel Mehrheit von Nöten ist.

Sprinkleranlage
Selbstauslösende Feuerlöscheinrichtung, bei der aus einem Leitungssystem an der Decke Wasser gespritzt wird.

Sterbegeld
Leistung, die im Todesfall fällig wird und zur Deckung der Aufwendungen für eine Beisetzung dient.

Sterbegeldversicherung
Lebensversicherungen mit Sterbegeldleistung.

Sterbetafel
Sterbewahrscheinlichkeit einer bestimmten Menge von Menschen wird erfasst. Sterbetafeln sind Ergebnisse der Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Sterblichkeitsgewinn
Die tatsächliche Sterblichkeit ist geringer als die zugrunde gelegte Sterblichkeit. Ergebnis ist ein Gewinn für die Lebensversicherung.

Stiftung Warentest
Satzungsgemäße Aufgabe der 1964 von der Bundesregierung errichteten Stiftung Warentest ist es, "die Öffentlichkeit über objektivierbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes sowie über objektivierbare Merkmale der Umweltverträglichkeit von Waren und privaten sowie individuell nutzbaren öffentlichen Leistungen zu unterrichten". Das gilt beispielsweise für Fernsehgeräte, Geschirrspülmaschinen, Filmkameras und Kosmetikartikel genauso wie für Urlaubsreisen, Versicherungen oder Kreditangebote. Die Prüfungen werden von anerkannten Fachinstituten durchgeführt, von den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Stiftung ausgewertet, durch Redakteure in eine allgemeinverständliche Sprache übersetzt und in den Zeitschriften "test" (Druckauflage ca. 1,2 Millionen Exemplare) sowie "Finanztest" (Druckauflage ca. 350.000 Exemplare) veröffentlicht. Bei der Stiftung Warentest handelt es sich um eine objektive und völlig unabhängige Institution. So werden z.B. in der Zeitschrift "test" keine Anzeigen aufgenommen. Zu etwa drei Vierteln finanziert sich die Stiftung aus eigenen Einnahmen, die sie aus dem Verkauf der Zeitschriften und vieler Sonderpublikationen erhält; die restlichen Mittel bekommt sie vom Bund in Form öffentlicher Zuwendungen. Im Übrigen verbreitet die Stiftung Warentest ihre Untersuchungsergebnisse nicht nur über ihre eigenen Zeitschriften, sondern stellt diese Resultate auch anderen Publikationen und Medien zur Verfügung.
(Quelle: Presseinformationen der Bundesregierung)

Da in dem heutigen Tarifjungel keine Institution mehrere hundert verschiedene Tarife richtig vergleichen kann und auch mal den ein oder anderen Tarif nicht in die Bewertung mit aufnimmt ist es ratsam sich richtige Angebote erstellen zu lassen und diese mit mit einem kompetenten Berater zu vergleichen. (rufen Sie uns an)

Storno
Rückbuchung

Stornoquote
Verhältnis von Storno zu durchschnittlichem Versicherungsbestand.

Stornoverhütung
Sehr wichtig, um eine erhöhte Fluktuation des Bestandes zu verhindern. Um eine Stornoverhütung zu betreiben, muss die Ursache des Stornos erkannt werden, z.B. falsche Risikoauslese.

Stückkosten
Sind Verwaltungskosten pro Vertrag. Sie sind ein Bestandteil des Beitrages.

Sturmversicherung
Als Elementarversicherung ein eigenständiger Versicherungszweig. Sie wird angeboten als gewerbliche und landwirtschaftliche Gebäude- und Inhaltsversicherung sowie zusammen mit der verbundenen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Alle Schäden, die unmittelbar und als Folge von Sturm von mindestens 8 Windstärken entstehen sind versichert. Häufig auch Hagelschäden.

Subjektives Risiko
Gefahrenumstände, die von den Eigenschaften der Menschen abhängig sind und somit für das Risiko Ausschlag geben (z.B. Vorsatz).

Summenanpassungsklausel
Anpassung der Versicherungssumme an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. Wertänderungen.

 

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