Haftpflicht
Verpflichtung für die Folgen eines fehlerhaften Verhaltens
oder sonstigen schädigenden Ereignisses aufzukommen; kann auf
einem Vertrag beruhen oder direkt aus dem Gesetz folgen.
Voraussetzung ist nicht eine schuldhafte Handlung, sondern die
Zumutbarkeit pflichtgemäßen Verhaltens.
Haftpflichtversicherung
Umfasst
Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter
Schadenersatzansprüche Dritter, für die der Versicherte
verantwortlich ist.
Halbbelegung
Begriff
aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie ist gegeben, wenn die Zeit vom Eintritt in die
Versicherung bis zum Versicherungsfall (Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit; Erreichen der Altersgrenze; Tod des
Versicherten) mindestens zur Hälfte, jedoch nicht unter 60
Monaten mit Pflichtbeiträgen belegt ist.
Handelsbilanz
a:
Wertmäßige Gegenüberstellung der Ein- und Ausfuhr von Waren
eines Landes innerhalb eines Zeitraums.
b: Aufstellung der Bilanz eines Unternehmens.
Handwerkerversicherung
Um auch
den selbständigen Handwerkern eine eigene Altersversorgung zu
gewährleisten, trat am 01.01.1939 das Gesetz über die
Altersversorgung für das deutsche Handwerk in Kraft. Danach
waren alle in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerker
versicherungspflichtig.
Hardware
Begriff
aus der Datenverarbeitung. Ausdruck für das Maschinensystem
selbst.
Hauptversammlung
Oberstes
Organ der Versicherungsaktiengesellschaft.
Hausratversicherung
Als
Hausrat gelten alle Sachen, die einem Haushalt zur
Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen; außerdem
Bargeld. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten
Entschädigungsgrenzen.
Haustarif
Von
Versicherungsunternehmen für die Mitarbeitern gewährter Rabatt
auf Versicherungsbeiträge.
Haustürgeschäft
Abschluss
eines Vertrages ohne vorherige Bestellung. Im Bereich der
Privatwohnung; am Arbeitsplatz; im Rahmen einer
Freizeitveranstaltung; in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im
Bereich öffentlicher Wege. Hier hat der Kunde ein besonderes
Widerrufsrecht.
Havarie
Schiffs-
bzw. Flugzeugsunglück. In der Seeversicherung bedeutet dies
auf der Reise durch Seeunfall entstandene Schäden.
Heilmittel
Heil- und
Hilfsmittel werden zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt
und dabei überwiegend äußerlich angewandt, ohne Arzneimittel
zu sein.
Heiratsversicherung
Siehe
Aussteuerversicherung.
Hinterbliebenenversicherung
Versicherung von Witwen, Witwern und Waisen in der
gesetzlichen Rentenversicherung.
Höchstbetragsgemeinschaft
Eheleute,
deren Ehe das ganze Kalenderjahr über bestand, bilden zusammen
mit ihren Kindern unter 18 Jahren eine so genannte
Höchstbetragsgemeinschaft. Die Aufwendungen aller in die
Höchstbetragsgemeinschaft einbezogenen Personen werden
zusammengerechnet, damit die im Gesetz festgelegten
prämienbegünstigten Höchstsparleistungen nicht überschritten
werden.
Höherversicherung
Begriff
aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Neben Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen kann der
Versicherte zusätzlich Beiträge zur Höherversicherung
entrichten.
Hypothek
die
Hypothek steht und fällt mit der ihr zugrunde liegenden
Forderung. Ist die Hypothek zurückgezahlt, geht diese auf den
Grundstückseigentümer über. Auf Antrag des Eigentümers kann
sie in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt werden. Dies
gilt auch für den Fall, dass die Forderung gar nicht erst
entstanden ist, z.B. wenn die Hypothek nicht gezahlt worden
ist (Nichtvalutierungserklärung)
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