Versicherungslexikon  (R)

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Rabatt
Meist in Prozenten ausgedrückter Abzug vom Versicherungsbeitrag, z.B. Kostenrabatt oder Schadenfreiheitsrabatt (Kfz-Versicherung).

Ranggarantie
Notarbestätigung/Ranggarantie
Eine Bestätigung des Notars, dass die einzutragende Grundschuld die geforderte Rangstelle erhält. Dadurch kann die Auszahlung des Darlehens vor Eintragung der Grundschuld erfolgen, sofern die übrigen Auszahlungsbedingungen erfüllt sind.

Raub
Im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung: Schwer bestrafter Diebstahl unter Anwendung von Gewalt, Nötigung oder Drohung.

Rechnungsgrundlagen
Gilt für Versicherungszweige die nach mathematischen Prinzipien betrieben werden.
Begriff für die Ausgangswerte zur Kalkulation des Beitrages; z.B. in der Lebensversicherung der Rechnungszins bzw. die Sterbetafel.

Rechnungslegung
Vorlegung einer Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben einer Vermögensverwaltung.

Rechtsschutzversicherung
Versicherung zum Abdecken der Kosten eines Rechtsstreites.
Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (normalerweise 200.000 DM je Rechtsschutzfall):
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren
- Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.

Refinanzierung
Kapitalaufnahme, um selbst Kredite zu gewähren.

Regress
Rückgriff eines von mehreren Verpflichteten (der den Gläubiger befriedigt hat) auf die Mitverpflichteten. Rückgriff der Krafthaftpflichtversicherung gegen den Versicherten bei Leistungsfreiheit.

Regulierung
Siehe Schadenregulierung.

Reichsversicherungsordnung
Abkürzung RVO. Gesetz von 1911 zur Regelung der öffentlich-rechtlichen Kranken-Unfall, Alters- und Invaliditätsversicherung in Neufassungen noch heute gültig.

Reisegepäckversicherung
Versicherung des persönlichen Reisebedarfs.

Rendite
Der in Prozenten ausgedrückte Ertrag einer Kapitalanlage.

Rentabilität
Wirtschaftlichkeit; Verhältnis zwischen dem Jahresertrag und investiertem Kapital eines Unternehmens.

Rente
Regelmäßig erfolgende Zahlung eines Rechtsanspruches:
- Leistung eines Versicherers an den Versicherten
- Versorgungszahlung des Staates an nicht (mehr) arbeitende Personen.

Rentenversicherung
a) Gesetzliche Arbeiter- und Angestelltenversicherung: Zahlt Altersruhegeld, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Witwen- und Waisenrenten.
b) Form der Lebensversicherung - Auszahlung einer monatlichen Rente von einem bestimmten Alter an bis zum Tod.

Revers
Schriftliche Verpflichtung oder Erklärung.

Risikoverlauf
Entwicklung des Risikos über einen bestimmten Zeitraum.

Risikozuschlag
Zuschlag auf den Tarifbeitrag wegen unnormaler Risikoverhältnisse.

Risiko
a.) Gefahr, Wagnis, Unsicherheit, z.B. über den Ausgang einer Unternehmung.
b.) Versicherte Gefahr.

Risikoausschluss
Nicht zu versichernde Gefahr.

Risikobeitrag
Der Teil des Lebensversicherungsbeitrages, der auf die vorzeitigen Todesfälle entfällt.

Risiko-Lebensversicherung
Kapitalversicherung auf den Todesfall über einen bestimmten Zeitraum.

Rotes Kennzeichen
Amtliches Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten von Autos.

Rückdeckungsversicherung
Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung.
Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung ab, die dazu dient, eine von ihm gegenüber einem Arbeitnehmer gegen über gemachten Versorgungszusage abzudecken.

Rückkauf
Vorzeitige Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages.

Rückkaufswert
Die Summe, die fällig wird, wenn eine Lebensversicherung vorzeitig beendet wird.

Rückvergütung
a) siehe Dividende
b) in der Lebensversicherung s. Rückkaufswert.

Rückversicherung
Versicherung zur Deckung einer von einem Erstversicherer versicherten Gefahr.

Rußschäden
Kein Versicherungsanspruch besteht bei Rußschäden, die ohne einen Brand entstanden sind. Das gleiche gilt für Sengschäden.

 

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