Rabatt
Meist in
Prozenten ausgedrückter Abzug vom Versicherungsbeitrag, z.B.
Kostenrabatt oder Schadenfreiheitsrabatt (Kfz-Versicherung).
Ranggarantie
Notarbestätigung/Ranggarantie
Eine Bestätigung des
Notars, dass die einzutragende Grundschuld die geforderte
Rangstelle erhält. Dadurch kann die Auszahlung des Darlehens
vor Eintragung der Grundschuld erfolgen, sofern die übrigen
Auszahlungsbedingungen erfüllt sind.
Raub
Im Sinne
der Einbruchdiebstahlversicherung: Schwer bestrafter Diebstahl
unter Anwendung von Gewalt, Nötigung oder Drohung.
Rechnungsgrundlagen
Gilt für
Versicherungszweige die nach mathematischen Prinzipien
betrieben werden.
Begriff für die
Ausgangswerte zur Kalkulation des Beitrages; z.B. in der
Lebensversicherung der Rechnungszins bzw. die Sterbetafel.
Rechnungslegung
Vorlegung
einer Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben einer
Vermögensverwaltung.
Rechtsschutzversicherung
Versicherung zum Abdecken der Kosten eines Rechtsstreites.
Die
Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Bürger seine
rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle
Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der
vereinbarten Versicherungssumme (normalerweise 200.000 DM je
Rechtsschutzfall):
- die gesetzlichen
Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren
- Zeugengelder /
Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners,
soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Refinanzierung
Kapitalaufnahme, um selbst Kredite zu gewähren.
Regress
Rückgriff
eines von mehreren Verpflichteten (der den Gläubiger
befriedigt hat) auf die Mitverpflichteten. Rückgriff der
Krafthaftpflichtversicherung gegen den Versicherten bei
Leistungsfreiheit.
Regulierung
Siehe
Schadenregulierung.
Reichsversicherungsordnung
Abkürzung
RVO. Gesetz von 1911 zur Regelung der öffentlich-rechtlichen
Kranken-Unfall, Alters- und Invaliditätsversicherung in
Neufassungen noch heute gültig.
Reisegepäckversicherung
Versicherung des persönlichen Reisebedarfs.
Rendite
Der in
Prozenten ausgedrückte Ertrag einer Kapitalanlage.
Rentabilität
Wirtschaftlichkeit; Verhältnis zwischen dem Jahresertrag und
investiertem Kapital eines Unternehmens.
Rente
Regelmäßig erfolgende Zahlung eines Rechtsanspruches:
- Leistung eines
Versicherers an den Versicherten
- Versorgungszahlung des
Staates an nicht (mehr) arbeitende Personen.
Rentenversicherung
a)
Gesetzliche Arbeiter- und Angestelltenversicherung: Zahlt
Altersruhegeld, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie
Witwen- und Waisenrenten.
b) Form der
Lebensversicherung - Auszahlung einer monatlichen
Rente von einem bestimmten Alter an bis zum Tod.
Revers
Schriftliche Verpflichtung oder Erklärung.
Risikoverlauf
Entwicklung des Risikos über einen bestimmten Zeitraum.
Risikozuschlag
Zuschlag
auf den Tarifbeitrag wegen unnormaler Risikoverhältnisse.
Risiko
a.)
Gefahr, Wagnis, Unsicherheit, z.B. über den Ausgang einer
Unternehmung.
b.) Versicherte Gefahr.
Risikoausschluss
Nicht zu
versichernde Gefahr.
Risikobeitrag
Der Teil
des Lebensversicherungsbeitrages, der auf die vorzeitigen
Todesfälle entfällt.
Risiko-Lebensversicherung
Kapitalversicherung auf den Todesfall über einen bestimmten
Zeitraum.
Rotes
Kennzeichen
Amtliches
Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten von
Autos.
Rückdeckungsversicherung
Begriff
aus der betrieblichen Altersversorgung.
Der Arbeitgeber schließt
eine Lebensversicherung ab, die dazu dient, eine von ihm
gegenüber einem Arbeitnehmer gegen über gemachten
Versorgungszusage abzudecken.
Rückkauf
Vorzeitige Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages.
Rückkaufswert
Die
Summe, die fällig wird, wenn eine Lebensversicherung vorzeitig
beendet wird.
Rückvergütung
a) siehe
Dividende
b) in der
Lebensversicherung s. Rückkaufswert.
Rückversicherung
Versicherung zur Deckung einer von einem Erstversicherer
versicherten Gefahr.
Rußschäden
Kein
Versicherungsanspruch besteht bei Rußschäden, die ohne einen
Brand entstanden sind. Das gleiche gilt für Sengschäden.
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