Versicherungslexikon  (D)

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Damnum
Abzug bei Darlehensauszahlung. „Feinregulierung“ des Zinssatzes.
Betrag, der bei Auszahlung des Darlehens einbehalten wird.

Darlehen
Hingabe von Geld gegen die Verpflichtung, die Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt meist mit Zinsen zurückzuzahlen.

Darlehensgebühr
Entgelt das von der Bausparkasse gewährte Darlehen.

Datenbank
Zusammenfassung von Datenbeständen auf elektronischen Speichergeräten mit großer Kapazität. Die Daten können nach bestimmten Merkmalen abgefragt und jederzeit auf den neuesten Stand gebracht werden.

Datenschutz
Maßnahmen die die unberechtigte Einsichtnahme oder Weiterverarbeitung z.B. personenbezogener Daten verhindern.

Datenträger
Speichermedien der Datenverarbeitung, die der unmittelbaren Eingabe dienen z.B. Lochstreifen, Lochkarten, Magnetbänder, -karten, -platten, -trommeln, Disketten sowie CD-ROM.

DAT-Liste
Kalkulationsunterlagen der Deutsche Automobil Treuhand GmbH zur Ermittlung der Reparaturkosten eines Unfallgeschädigten Autos.

Dauer
Dauer der Versicherung. Beginnt im Zweifel um 12 Uhr mittags des ersten Tages und endet um 12 Uhr mittags des letzten Tages. In vielen Sparten auf maximal 10 Jahre begrenzt.

Dauerauftrag
Auftrag des Kontoinhabers an seine Bank, von seinem Konto regelmäßig wiederkehrende Überweisungen z.B. Versicherungsbeiträge zu tätigen.

Deckungsbeitrag
Gibt den Betrag an, mit dem die verkaufte Leistung zur Deckung der fixen Kosten beiträgt.

Depositen
Kurz- oder mittelfristige Bankeinlagen.

Depositenversicherung
Versicherung der Depositengläubiger gegen den Verlust durch Veruntreuung seitens der Organe oder Angestellten von Banken.

Depot
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren usw. bei einer Sammelstelle z. B. bei einer Bank.

Depotzahlung
Der Kunde kann die Beitragsdepotzahlung vereinbaren (HV-Anfrage erforderlich). Er zahlt die Beiträge für mehrere Jahre oder für die gesamte Beitragszahlungsdauer auf ein Depotkonto. Das Versicherungsunternehmen entnimmt jeweils zur Hauptfälligkeit einen Jahresbeitrag dem Depotkonto. Die Steuervorteile bleiben dem Kunden - wie bei laufender Beitragszahlung - erhalten.

Deregulierung
Beseitigung staatlicher Eingriffe z. B. Versicherungsaufsicht im Rahmen des Europäischen Binnenmarktes.

Dienstunfähigkeit
Bei den Beamten spricht man nicht von AU oder EU, sondern von Dienstunfähigkeit (DU). Vielen ist aufgrund des guten Rufs, den die Beamtenversorgung genießt, nicht bekannt, dass bei Frühinvalidität gravierende Versorgungslücken bestehen - insbesondere bei den Beamten auf Probe oder Widerruf. Diese Versorgungslücke kann mit einer Dienstunfähigkeits-Zusatzversicherung (DUZ) geschlossen werden, die die besonderen Belange der Beamten berücksichtigt.

Direktgutschrift
Begriff aus der Überschussbeteiligung für Lebensversicherungen. Der direkt gutgeschriebene Betrag wird auf die laufende Überschussbeteiligung angerechnet.

Direktversicherung
Eine Direktversicherung kann als gemischte Kapital-, Renten- oder Risikoversicherung abgeschlossen werden. (Nicht möglich sind die Tarifarten Aussteuer, Verbundene Leben und die Teilauszahlungstarife.) Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) besticht die Direktversicherung durch weitgehende Haftungsfreiheit (außer der überschaubaren Beitragszahlung hat der Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen) und problemloser Abwicklung (die übernimmt das Versicherungsunternehmen). Die Direktversicherung ist deshalb die ideale Form der bAV für Klein- und Mittelbetriebe. Beiträge zu Direktversicherungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei (s. auch Direktversicherung durch Bahrlohnumwandlung).

Disagio
Siehe Damnum. 

Datenschutz-Ermächtigungsklausel
Vom Versicherungsnehmer auf Antragsformularen zu unterzeichnende Klausel. Versicherungsnehmer erteilt sein Einverständnis, dass bestimmte persönliche Daten an Dritte (z.B. Rückversicherer) weitergegeben werden können.

Datenverarbeitung
Abkürzung DV; Informationsverarbeitung (Erfassen, Speichern, Ordnen, Umformen, Übertragen) mittels elektronischer Rechenanlagen.

Dynamik (automatische Anpassung)
Beim Abschluss einer LV wird die VS so gewählt, dass sie den dann geltenden Verhältnissen entspricht. Doch was heute noch als angemessen gilt, wird es morgen oder übermorgen nicht mehr sein. Die ursprünglich gewählte Versicherungsleistung ist dann zu gering. Steigende Lebenshaltungskosten und steigende Einkommen bewirken einen erhöhten Versorgungsbedarf. Um dem gerecht zu werden, ist es erforderlich, den abgeschlossenen Versicherungsvertrag dynamisch zu gestalten.

 

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