Versicherungslexikon  (A)

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ab Werk

ist die Kurzbezeichnung für eine Lieferungsbedingung, die besagt, dass im Angebotspreis keinerlei Versandkosten eingeschlossen sind.

 

Abandonrecht (Preisgaberecht)

Teilhaber von Kapitalgesellschaften können auf ihre weitere Teilhaberschaft verzichten, wenn sie sich bestimmten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Verpflichtungen entziehen wollen.

(1)    Ein GmbH-Gesellschafter kann seinen Kapitalanteil zur Verfügung stellen (abandonnieren) um sich der unbeschränkten Nachschusspflicht zu entziehen.

(2)    Ein Gewerke kann seine Kuxe abandonnieren, falls er der Zubußepflicht nicht Folge leisten will.

(3)    Ein Aktionär kann aus Protest gegen die Umwandlung der AG in eine GmbH seine Aktien gegen Barabfindung zur Verfügung stellen. Kaduzierung.

 

Abbuchungsauftrag

siehe Einziehungsauftrag.

 

Abgaben

sind alle von Bund, Ländern und Gemeinden aufgrund ihrer Finanzhoheit erhobenen Steuern, Zölle und Gebühren.

 

Abgabenlast

siehe: Abgabenquote, Sozialquote, Staatsquote

 

Abgabenordnung (AO)

ist ein grundlegendes Gesetz, auf dem sich alle Steuergesetze und Gebührenordnungen aufbauen. Die Abgabenordnung legt Pflichten und Rechte der Finanzbehörden und der Steuerpflichtigen fest, außerdem enthält sie Strafbestimmungen für Steuerdelikte.

 

Abgabenquote

ist der Anteil aller Steuern und Sozialbeiträge am Bruttoinlandsprodukt. Die Abgabenquote erreichte 1999 mit 43,6 % einen ihrer höchsten Werte seit 1949 (vgl. www.bundesfinanzministerium.de).

 

Abgrenzung

(1)    Rechnungsabgrenzung (Jahresabgrenzung). In der Buchführung sind Aufwendungen und Erträge, welche die abzuschließende Rechnungsperiode (Geschäftsjahr) verursacht hat, noch dieser Periode zu belasten bzw. gutzuschreiben, auch wenn die dazugehörigen Zahlungen (Ausgaben bzw. Einnahmen) erst in der nächsten Periode folgen (sogenannte antizipative Posten). Andererseits sind Aufwendungen und Erträge des nächsten Rechnungsjahres, die aber wegen der schon im abzuschließenden Jahr aus- bzw. eingegangenen Zahlungen zu Buche stehen, vor dem Jahresabschluss wieder auszubuchen (sogenannte transitorische Posten). siehe auch Rechnungsabgrenzung

(2)    Abgrenzung periodenfremder Aufwendungen und Erträge für die kurzfristige Erfolgsrechnung. siehe auch Erfolgsrechnung, kurzfristige

(3)    Abgrenzung neutraler Aufwendungen und Erträge. Neutralaufwendungen und Neutralerträge werden in der Buchführung von den Kosten und Leistungserträgen abgegrenzt und in den Kontenrahmen in der Kontenklasse zwei geführt. Auf diese Weise ist eine unverfälschte Betriebsergebnisrechnung möglich.

 

Ablauf
In der Kapitallebensversicherung ist mit dem Ablauf die Entstehung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung, in der Risikolebensversicherung und in der Schadenversicherung das Ende der Gefahrtragung und der Beitragszahlungspflicht verbunden.

 

Abmahnung

Schriftlicher Verweis des Arbeitgebers über ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers mit der Aufforderung dies künftig zu unterlassen.

 

Abrechnungsverband
Zusammenfassung bestimmter Tarifgruppen in der Lebensversicherung in gesonderten Gewinn- und Verlustrechnungen. Aus den Überschüssen eines jeden Abrechnungsverbandes werden in der Lebensversicherung die Überschussanteilsätze für die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt.

 

Abrechnungsverkehr (Zentralbank-Clearing)

Alle Banken unterhalten bei ihren zuständigen Landeszentralbanken Konten, über die sie Forderungen und Verbindlichkeiten, welche ihnen gegenseitig aus dem Überweisungs- und Scheckverkehr ihrer Kunden entstehen, untereinander bargeldlos abrechnen. Größere "Spitzen" werden durch einseitige Überweisungen an die mehr belasteten Banken ausgeglichen.

 

Absatz

ist die Menge oder der Wert verkaufter Waren, auch der Verkaufsvorgang selbst wird als Absatz bezeichnet. Man unterscheidet:

a)      direkten Absatz, das ist der Verkauf der Waren über eigene Absatzorgane an die Abnehmer (Produzenten, Händler, Verbraucher), z.B. bei Industriebetrieben über Reisende, Fabrikfilialen, Auslieferungslager, bei Handwerk und Landwirtschaft über Absatzgenossenschaften, bei Großunternehmen und Konzernen über eigens als Tochterunternehmen gegründete Vertriebsgesellschaften oder Syndikate;

b)      indirekten Absatz, das ist der Verkauf über betriebsfremde Absatzvermittler, wie vor allem Groß- und Einzelhandel, Handelsvertreter, Verkaufskommissionäre, Handelsmakler. - Ein Erfolg versprechender Absatz im Großen und auf lange Sicht bedarf einer ausgebauten Absatzorganisation, der gezielten Werbung und einer dem Markt angepassten und elastischen Absatzpolitik. Marketing, Marktforschung. E-Commerce.

 

Absatzgenossenschaft

Handwerkliche oder landwirtschaftliche Betriebe schließen sich häufig zu einer Absatzgenossenschaft zusammen, um ihren Erzeugnissen einen größeren Markt zu eröffnen und um sich selbst ganz auf die Produktion konzentrieren zu können (z.B. Winzerzentralgenossenschaften). siehe auch Genossenschaft

 

Absatzorganisation

ist das planvolle Zusammenwirken aller Personen und wirtschaftliche Hilfsmittel, die in einem Unternehmen dem Vertrieb der Ware dienen sollen. Die Absatzorganisation legt Vertriebsart und Absatzwege fest; sie hat dabei sowohl die Eigenart des Unternehmens (z.B. Betriebsgröße, Produktionstechnik) als auch die marktwirksamen Merkmale der Ware (z.B. Preis, Güte, Mode) zu berücksichtigen. Wichtige Entscheidungen der Absatzorganisation sind: Ein- oder Ausschaltung des Großhandels, mit oder ohne Vertreter; Lieferung nur an Fachgeschäfte oder auch an Warenhäuser; Zusendung der Ware mit eigenem Fuhrpark oder über fremde Frachtführer u.a. Absatzpolitik.

 

Absatzpolitik

Hierzu gehören alle unternehmerischen Entscheidungen und Maßnahmen, die dem erfolgreichen Verkauf der Erzeugnisse dienen sollen, z.B. Preisdifferenzierungen für verschiedene Absatzgebiete (Dumping), Auswahl und Einsatz von Werbemitteln, Vertrieb einer Ware als Markenartikel, Einrichtung eines Vertreter- und Kundendienstnetzes, Garantieversprechen, Rabatte, Sonderangebote u.a. Marketing.

 

Abschlussagent
Versicherungsvertreter mit Abschlussvollmacht.

 

Abschlussgebühr
Vom Bausparer bei Abschluss des Bausparvertrages zu zahlendes Entgelt für Abschlusskosten, das je nach Tarif zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme beträgt.

 

Abschlussprovision
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages fällig werdende Provision für den Abschlussvermittler.

 

Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss mittlerer und großer Kapitalgesellschaften ist von neutralen Abschlussprüfern (§§ 316ff. HGB), bei der Genossenschaft von einem Prüfungsverband auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Wirtschaftsprüfung.

 

Abschöpfung

ist eine dem Schutzzoll ähnliche Abgabe, die in der EU auf Agrarprodukte aus Nicht-EU-Ländern erhoben wird. Die Abschöpfung ist der Unterschied zw. dem (niedrigen) Auslands- und dem (höheren) Inlandspreis. Zweck der Abschöpfung ist, dass das EU-Produkt konkurrenzfähig bleibt.

 

Abschreibung

Die Anschaffungskosten eines Gegenstandes des Anlagevermögens müssen aus betriebswirtschaftlichen, handels- und steuerrechtlichen Gründen auf die vermutliche Nutzungszeit des Gegenstandes verteilt werden. Die Abschreibung ist der auf ein Jahr entfallende Anteil der Anschaffungskosten. Ursachen der Abschreibung:

a)      technischer Fortschritt,

b)      Verschleiß,

c)       Ablauf von Rechten (z.B. bei Patenten),

d)      Bedarfsverschiebungen durch Modewechsel oder Änderung der Marktstruktur. Neben diesen ordentlichen A. stehen außerordentliche A. oder Sonder- Abschreibung, die aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen vorgenommen werden müssen. Auch Gegenstände des Umlaufvermögens müssen bisweilen abgeschrieben werden, z.B. Forderungen wegen Zahlungsunfähigkeit der Kunden. siehe auch Abschreibungsmethoden, Abschreibungsverfahren, Sonderabschreibungen

 

Abschreibungsmethoden (der Buchführung)

Hierbei geht es um die Frage, ob die Abschreibung unmittelbar von dem betreffenden Aktivkonto abgebucht (direkte Abschreibung) oder einem passiven Wertberichtigungskonto gutgeschrieben werden soll (indirekte Abschreibung).

 

Abschreibungsverfahren

Die Wahl des Abschreibungsverfahrens hängt vor allem von den Ursachen der Wertminderung des Wirtschaftsgutes ab.

(1)    Lineare Abschreibung mit jährlich gleich bleibenden Abschreibungsquoten;

(2)    Degressive Abschreibung, mit jährlich fallenden Abschreibungsquoten, insbes. in Form der Restwertabschreibung und der digitalen Abschreibung.

 

Absonderungsrecht

Anspruch eines Gläubigers im Insolvenzverfahren, sich aus bestimmten, zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenständen gesondert zu befriedigen. Das sind Gegenstände, an denen der Gläubiger ein Pfandrecht hat oder die ihm sicherungsübereignet sind. Kann das Absonderungsrecht keine volle Befriedigung der Forderung bringen, so darf der Gläubiger den offenen Rest als gewöhnlicher Insolvenzgläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden.

 

abstrakter Schaden

Lässt sich ein Schadenersatzanspruch nur schätzungsweise feststellen wie z.B. entgangener Gewinn oder Kundenverlust wegen Nicht-Rechtzeitig-Lieferung, so spricht man von abstrakter Schaden Gegensatz: konkreter Schaden.

 

Absturz von Luftfahrzeugen
Brand-, Explosions-, und Trümmerschäden, die durch Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper, ihrer Teile oder Ladung entstehen, sind in der Feuerversicherung, in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung und in der Hausratversicherung jeweils bedingungsgemäß eingeschlossen.

 

Abtretung von Forderungen (Zession)

Ein Gläubiger kann eine Forderung (z.B. aus einem Kaufvertrag) an eine dritte Person abtreten (zedieren). Kreditsuchende bieten Banken die A. ihrer Forderung als Sicherheit an, wenn kein anderes Sicherungsmittel mehr greifbar ist.

(1)    Offene Zession: Der Kreditnehmer teilt seinem Schuldner (z.B. einem Kunden) mit, dass er seine Forderungen an die Bank abgetreten hat. Die Schuldner zahlen nun direkt an die Bank.

(2)    Stille Zession: Weil die Zession als Mittel der Kreditsicherung in der Regelauf eine hohe Verschuldung des Kreditnehmers schließen lässt, will er die A. vor seinen Kunden verbergen. Sie zahlen nach wie vor an den Kreditnehmer, dieser stellt die eingehenden Beträge dem Kreditgeber zur Verfügung. Gefahr: Ein unlauterer Kreditnehmer könnte einzelne Forderungen ein zweites Mal an einen anderen Gläubiger abtreten; Schutz durch Mantelzession.

 

Abwässerschäden
In der Haftpflichtversicherung sind Sachschäden durch Abwässer grundsätzlich ausgeschlossen, können jedoch gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.

 

Abwertung (einer Währung)

Abwertung des Außenwertes (Devalvation): Zur Bekämpfung einer stark passiven Leistungsbilanz (hervorgerufen durch Einfuhrüberschüsse) kann die Regierung eines Landes den Außenwert der eigenen Währung senken, indem sie den Wechselkurs gegenüber anderen Währungen heraufsetzt. Folge: Die Importgüter verteuern sich auf dem Binnenmarkt, die Einfuhr wird gedrosselt; gleichzeitig können die exportierten Güter auf den Auslandsmärkten (in ausländischer Währung) billiger angeboten werden, die Ausfuhr belebt sich. Gegensatz: Aufwertung des Außenwertes.

 

Abzahlungskauf

siehe Verbraucherkreditgesetz

 

Abzinsung.

(1)    Verfahren zur Berechnung des jetzigen Barwerts eines später fälligen Kapitals durch Abzug von Zinsen f. die Restlaufzeit (Diskontierung).

(2)    Wertpapiere oder Forderungen auf eine Kapitalsumme können abgezinst ausgegeben werden, z.B. wird ein Sparbrief über 5 000 EUR Nennwert zu 3 500 EUR an den Erwerber verkauft; nach 5 Jahren erhält er den Nennwert zurück.

 

a-conto-Zahlung (Akontozahlung)

Abschlagszahlung, Anzahlung

 

administrierte Preise

sind Preise, die der Staat direkt festsetzt oder so beeinflusst, dass sie nicht als Ergebnis des Spiels der Marktkräfte von Angebot und Nachfrage erscheinen. Dazu gehören insbes. die Preise der Deutschen Bahn AG und der Nachfolgeunternehmen der Bundespost, aber auch Krankenhausbehandlung, Mieten in Sozialwohnungen und vieles mehr - Als quasi-administriert gelten Preise, deren Höhe aufgrund eines beträchtlichen Verbrauchsteueranteils, z.B. Benzin, Kaffee, Zigaretten, praktisch vom Staat bestimmt wird. Administrierte Preise  sind auch die Agrarmarktpreise der EU. - Rd. 35 % der Preise des Lebenshaltungskostenindex gelten als vom Staat administriert.

 

AfA: Abk. für Absetzung für Abnutzung

Die AfA ist steuerrechtlich eine Abschreibung auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Finanzbehörde hat für jeden Gegenstand Höchstsätze festgelegt.

 

Agent
Versicherungsvertreter, Versicherungsvermittler

 

Agenturkonto
Konto des Versicherers, auf dem die dem Versicherungsvertreter zugeleiteten Prämienrechnungen und die anfallenden Provisionen erfasst werden.

 

Agio (ital. Aufgeld)

ist der Betrag, um den ein Börsenpapier über dem Nennwert emittiert wird (Über-pari-Emission). Beispiel: Eine Aktie zu 50 EUR Nennwert wird zu 120 EUR ausgegeben, ihr Agio ist 70 EUR. Gegensatz: Disagio.

 

AHB
Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen

 

AKB
Allgemeine Krankenversicherungsbedingungen

 

Akkordarbeit

Bei der Akkordarbeit wird die Tätigkeit des Arbeiters nach seiner Leistung entlohnt, z.B. nach der hergestellten Stückzahl (Leistungslohn, Akkordlohn). Vorteil: der Arbeiter kann seinen Lohn durch Mehrleistung steigern. Nachteile: Gefahr der Überbeanspruchung der Arbeitskraft, Arbeitsmonotonie.

 

Akkordlohn (Leistungslohn, Stücklohn)

Der Akkordlohn ist ein der Leistung des Arbeiters entsprechender Arbeitslohn, in der Regel gemessen an der vom Arbeiter gefertigten Stückzahl. Formen:

 

(1)    Stückgeldakkord. Nach vorausgegangenen Arbeitsstudien wird für eine Leistungseinheit ein bestimmter Lohnsatz festgelegt, z.B. für 1 Stück = 0,46 EUR. Für eine Leistung von 1500 Stück erhält der Arbeiter somit 1500 × 0,46 EUR = 690 EUR. Formel zur Berechnung des Bruttolohns = Stückzahl × Akkordlohnsatz.

(2)    Stückzeitakkord. Er basiert auf dem Stundenlohn (z.B. 18,40 EUR je Stunde). Für die Leistungseinheit wird vom Betrieb eine bestimmte Arbeitszeit vorgegeben (z.B. 1,5 Minuten). Die vorgegebenen Zeitminuten werden in Dezimalminuten umgerechnet: 60 Zeitminuten = 100 Dezimalminuten (somit für 1,5 Zeitmin. 1,5 × 100 : 60 = 2,5 Dezimalmin.).

 

Formel zur Berechnung des Bruttolohns = Stückzahl × Dezimalmin. je Stück × Stundenlohn:100 (somit 1500 × 2,5 × 18,40 : 100 = 690 EUR). Gegensatz Zeitlohn. Akkordarbeit.

 

 

Akkreditiv

ist die Anweisung eines Kunden an seine Bank, einer bestimmten Person (dem Akkreditierten) eine bestimmte Summe auszuzahlen. Wichtigste Form ist das Dokumentena.

 

AKP-Staaten

sind 69 Entwicklungsländer aus dem afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum, denen die EU im Rahmen des Abkommens von Lomé 1991 Zollfreiheit für ihre Exporte zugesichert hat. Außerdem erhalten sie Garantien zur Stabilisierung ihrer Exporterlöse (STABEX). Die EU hat damit eine weltwirtschaftlich bisher einmalige Entwicklungshilfe geleistet.

 

Akquisition
Lateinisch: Erwerb.
In der Versicherungswirtschaft verwendet für die Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen

 

Aktenlose Bestandsverwaltung

Vollständige Übernahme der vertragserheblichen Daten in Speicher mit direktem Zugriff und Mikroverfilmung der chronologischen Ablage mit entsprechendem Register.

 

Aktie

ist ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Häufig wird die Aktie in einer Urkunde verbrieft. Sie besteht aus Mantel (Urkunde) und Dividendenscheinbogen. Aktienarten:

(1)    Unterscheidung nach der Werteinteilung (§ 8 AktG): a) Nennbetragsaktien: Sie lauten auf einen best. Währungsbetrag; Mindestnennbetrag in  Deutschland. ist 1 EUR, höhere Nennbeträge müssen auf volle 5 EUR lauten; b) Stückaktien, die nicht auf einen Nennbetrag lauten, sondern einen Bruchteil des Grundkapitals repräsentieren.

(2)    Unterscheidung nach den Rechten des Aktionärs: a) Stammaktien, b) Vorzugsaktien;

(3)    Unterscheidung nach der Übertragbarkeit: a) Inhaberaktien, b) Namensaktien. Besondere Formen: Mehrstimmrechtsaktien, Volksaktien, Vorratsaktien, Belegschaftsaktien.

 

Aktienanalyse

Methode zur Prognose künftiger Kursentwicklungen von Aktien. Die Aktienanalyse besteht aus zwei sich ergänzenden Komponenten:

a)      Fundamentalanalyse: Zielt auf den inneren Wert der Aktie, wofür einmal unternehmensspezifische Daten maßgebend sind wie Umsatzziffern, Marktanteile, Auftragslage der AG, Finanzstruktur, Gewinnentwicklung sowie besonders ermittelte Kennzahlen zur Aktienanalyse Zum anderen werden volkswirtschaftlich Daten herangezogen wie Konjunkturlage, Zinsentwicklung u.a.

b)      Technische Analyse: Unterstellt wird, dass die Kursentwicklung in Trends oder Zyklen verläuft, sodass aus vergangenen Kursbewegungen zukünftige abgeleitet werden können. Grundlage sind die Charts, das sind grafische Darstellungen von Kurs-, Umsatz- und anderen Entwicklungen der AG, aus denen die Trend- und Zyklenbilder der Aktie, aber auch reine Zufallsentwicklungen herausgerechnet werden.

 

Aktienfonds

siehe Investmentfonds.

 

Aktiengesellschaft (AG)

ist eine typische Unternehmungsform der Großindustrie mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), geregelt durch Aktiengesetz vom 6.9.65. Durch Aufspaltung des Grundkapitals in eine Vielzahl kleiner Anteile, Aktien, kann die AG im Wege der Eigenfinanzierung größte Kapitalsummen aufbringen. Gründung mit einem Grundkapital von mind. 50 000 EUR. Die innere Rechtsverfassung einer AG ist mit einer Satzung zu regeln. Gesetzlich vorgeschriebene Organe sind Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Der Jahresabschluss ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu erstellen und unterliegt der Publizitätspflicht.

 

Aktiengesetz

v. 06.09.65 regelt die Rechtsverhältnisse der Aktiengesellschaft. Das Aktiengesetz legt insbesondere zwingend fest: Wesentliche Punkte des Inhalts der Satzung, Pflichten und Rechte der Organe (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand), Inhalt, Form und Prüfung des Jahresabschlusses.

 

Aktienindex

ist ein vom Statistischen Bundesamt oder von privater Seite fortlaufend errechneter Durchschnittskurs einer ausgewählten Anzahl von Aktien verschiedener Unternehmen. Der Vergleich der Indices gibt Aufschlüsse über die allgemeine Kurstendenz an der Aktienbörse. Man spricht zutreffend vom Börsenbarometer. Wichtige offizielle Indices sind: Der DAX der Deutschen Börse AG, der Dow-Jones-Index der Börse an der New Yorker Wall Street, der Nikkei-Index der Tokioter Börse, der FTSE der Londoner Börse, der CAC der Pariser Börse sowie die verschiedenen unter Stoxx laufenden Indices f. europäische Aktien. Außerdem gibt es Branchenindices und private Indices wie den FAZ-Index der Frankfurter Allgemeinen Zeitung oder den Commerzbank-Index.

 

Aktienkapital

ist das in Aktien zerlegte Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

 

Aktienoptionsplan (amerik. stock options)

In den USA entwickelte Form des Leistungsanreizes für Führungskräfte in Unternehmen: Erfolgreiche Manager erhalten das Recht (Option), Aktien des eigenen Unternehmens zu einem best. Vorzugskurs kaufen oder Wandelanleihen der AG erwerben und diese später in Aktien umtauschen zu können. Die Details werden in einem Aktienoptionsplan aufgenommen. Aktienoptionspläne stärken die Corporate Identity und wirken sich positiv auf die Börsenkurse der betr. Aktien aus. In  Deutschland. waren die damalige Daimler-Benz AG und die Volkswagenwerk AG die ersten Großunternehmen mit Aktienoptionsplanen.

 

Aktienpaket

ist die Ansammlung von Aktien einer AG in einer Hand, mit der wesentliche Einfluss in der Hauptversammlung ausgeübt werden kann. Bei AG, deren Aktien sich in Streubesitz befinden, können schon Ansammlungen von  5 % des Aktienkapitals ein wirkungsvolles Aktienpaket darstellen.

 

Aktionär

ist der Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. Sein Anteil am Grundkapital ist die Aktie; seine Haftung ist auf den Aktienbesitz beschränkt. Der Aktionär ist von Geschäftsführung und Vertretung völlig ausgeschlossen. Die Aktie gewährt ihm ein Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand und das Stimmrecht (beide kann er nur in der Hauptversammlung ausüben), das Recht auf Dividende und das Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös.

 

Aktiva

sind die Vermögenswerte eines Unternehmens, die auf der linken Seite der Bilanz ausgewiesen werden. Die Aktiva werden in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt. Gegensatz Passiva.

 

Aktivgeschäft der Banken

sind alle Kreditgewährungen. Diese schlagen sich als Forderungen auf der Aktivseite der Bankbilanz nieder. Gegensatz: Passivgeschäft.

 

aktivieren

heißt Vermögensposten in die Aktivseite der Bilanz (Aktiva) einstellen. Insbesondere steuerrechtlich Vorschriften zwingen den Unternehmer, gewisse Aufwendungen zu aktivieren (z.B. die Beschaffungskosten eines Anlagegegenstandes, Grunderwerbsteuer, Großreparaturen).

 

Akzelerator ("Beschleuniger")

Die moderne Wirtschaftswissenschaftlich hat entdeckt, dass eine Veränderung der Nachfrage nach Konsumgütern eine prozentual größere Veränderung der Nachfrage nach Investitionsgütern bewirkt (Akzelerationsprinzip). Das Verhältnis zwischen dem wertmäßigen Umfang der Nettoinvestitionen und der Nachfragesteigerung nennt man den Akzelerator Multiplikator.

 

Akzept

ist die Unterschrift des Bezogenen (Annahmevermerk) auf einem Wechsel. Das Akzept wird am linken Rand der Urkunde quer geschrieben. Es verpflichtet den Bezogenen, den Wechsel mit dem angegebenen Betrag am Verfalltag einzulösen. Auch der angenommene Wechsel wird als Akzept bezeichnet (Gegensatz: Tratte). Besondere Formen sind Teilakzept, Avalakzept, Blankoakzept.

 

Akzeptkredit

Eine Bank erklärt sich bereit den von einem Kunden auf sie gezogenen Wechsel zu akzeptieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Gegenwert spätestens 1 Tag vor Verfall bei der Bank einzuzahlen. Die Bank verlangt eine Akzeptprovision. Das Bankakzept kann der Kunde diskontieren lassen oder als Zahlungsmittel verwenden. Akzeptkredite werden häufig zur Finanzierung von Wareneinfuhren gewährt: Die Bank des Importeurs verpflichtet sich einen vom ausländischen Exporteur auf sie gezogenen Wechsel (anstelle des Importeurs) zu akzeptieren.

 

Allgemeine Bemessungsgrundlage
Begriff aus der Sozialversicherung.
Feststehender Wert, der jährlich durch die Bundesregierung festgesetzt wird.
Die Allgemeine Bemessungsgrundlage verändert sich im gleichen Verhältnis, wie die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten der beiden letzten Jahre vor der Berechnung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

sind standardisierte, inhaltlich vorformulierte Verträge eines Herstellers, Händlers oder Dienstleisters über Leistungsumfang, Kostenanschläge, Preisangaben, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Gewährleistungen und Haftungsfragen. Sie gelten für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen des Verwenders und bringen ihm einen hohen Rationalisierungseffekt. Gegenüber Endverbrauchern dienen sie jedoch auch zur Durchsetzung der dem Verwender angemessen erscheinenden Konditionen. Die gesetzlichen Bestimmungen zu den  AGB sind im BGB integriert worden und sollen den Verbraucher vor Übervorteilung durch unangemessene AGB schützen. Bestimmte Verbraucher- und Wirtschaftsverbände haben das Recht, den Verwender unwirksamer AGB auf Unterlassung zu verklagen (sogenannte  Verbandsklage). Verbraucherschutz; Verbrauchsgüterkauf.

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

sind Bedingungen, die dazu bestimmt sind, in eine unbegrenzte Anzahl gleich liegender Versicherungsverträge als Bestandteil aufgenommen zu werden.

 

Allmählichkeitsschäden
Es sind in der Haftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche ausgeschlossen, die durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, von Dämpfen oder Feuchtigkeit usw. entstehen.

 

Alterserhöhung
Theoretische Annahme eines höheren Eintrittsalters bei erhöhtem Risiko in der Lebensversicherung.

 

Altershilfe für Landwirte
Das "Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" trat am 1. 10. 1957 in Kraft.
Die Altershilfe geht davon aus, dass der ältere Landwirt das Recht auf Wohnung und Verpflegung auch nach der Hofübergabe behält. Die landwirtschaftliche Altershilfe will deshalb lediglich den zusätzlichen Bargeldbedarf der älteren Landwirte decken und somit die rechtzeitige Hofübergabe an jüngere Landwirte fördern.
Die landwirtschaftliche Altershilfe wird von den landwirtschaftlichen Alterskassen (LAK) durchgeführt. Der Landwirt kann der Altershilfe als Pflichtversicherter oder freiwillig Versicherter angehören.

 

Altersruhegeld
Begriff aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Wird in der Regel mit der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt.

 

Altersversicherung
Vorsorge für das Alter durch Renten- oder Kapitalversicherungen

 

Altersversorgung
Vorsorge für das Alter auf verschiedensten wirtschaftlichen und juristischen Wegen, z.B. durch Sparen, Leibrenten, Kauf und Bereitstellung von Sachwerten usw.

 

Alterungsrückstellung
Mit dem Alter wächst das Risiko der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, welches durch diese besondere Rückstellung berücksichtigt wird.

 

Altlasten
Schäden im Zusammenhang mit der in der Vergangenheit erfolgten Verunreinigung von Boden und/oder Grundwasser oder von Gewässern.

 

Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung in der Praxis des niedergelassenen Arztes, Zahnarztes oder im Ambulatorium eines Krankenhauses.

 

Amortisation

(1) Schuldenamortisation ist die Tilgung (Abtragung) langfristiger Schulden, z.B. von Anleihen und Hypothekenschulden.

(2) Anlageamortisation: Anlagegegenstände sollen sich durch die während der Nutzungszeit entstehenden Gewinne amortisieren, damit das investierte Kapital erhalten bleibt. Die Abschreibungen, die in den Verkaufserlösen der Produkte dem Unternehmen zufließen, dienen der Amortisation und damit der Kapitalerhaltung.

 

amtlicher Handel (an der Börse)

Zentrales Marktsegment der Wertpapierbörse, in dem die gehandelten Wertpapiere amtlich notiert werden. Die Zulassungsvoraussetzungen der Börse zum amtlichen Handel sind besonders streng, nur Unternehmen höchster Bonität kommen mit ihren Emissionen zum Zuge. Der Käuferschutz ist ausgeprägt. Dem dienen auch die Prospektpflicht und die Vorschrift, dass sich 25 % des Gesamtnennbetrags (z.B. der Aktien eines Unternehmens) in Publikumshand befinden müssen. Effektenhandel.

 

Amtliches Kennzeichen
Die überwiegende Mehrzahl der Kraftfahrzeuge oder Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der Zulassungsstelle im Verkehr zugelassen sind.

 

Anamnese
In der Personenversicherung verwendeter medizinischer Begriff:
Gesundheitliche Vorgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Vorerkrankungen.

 

Änderungsrisiko
Änderung des versicherten Risikos durch Änderung von Risikofaktoren infolge z.B. wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Veränderungen (z.B. Vergrößerung der Einbruchdiebstahlkriminalität; Erhöhung von Reparaturkosten; Erhöhung von Gerichtsgebühren).

 

Anerkennung
Erklärung eines Sozialversicherungsträgers, durch die eine Versicherungsberechtigung oder eine Versicherungspflicht oder die Gültigkeit der gezahlten Beiträge rechtsverbindlich festgestellt wird. Zu unterscheiden vom Schuldanerkenntnis und vom prozessualen Anerkenntnis.

 

Anfängerrisiko
In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wird dem statistisch festgestellten Anfängerrisiko in Bezug auf die Schadenträchtigkeit durch die Klasse 0 und die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 Rechnung getragen. In der Fahrzeugvollversicherung gilt ähnliches.

 

Anfechtung

ist eine Willenserklärung, mit der Rechtsbehandlungen, die mit Mängeln behaftet sind, nichtig gemacht werden sollen. Anfechtungsgründe: Anfechtung wegen Irrtums, arglistiger Täuschung, widerrechtlicher Drohung; Anfechtung von Rechtsgeschäften eines Schuldners, die dieser mit Dritten abgeschlossen hat um Vermögen dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen (z.B. eheliche Gütertrennung) u.a.

 

Angebot

(1)    Angebot als Kaufantrag (Offerte): Ausführliche Warenangebote sollten Aufschluss geben über Art, Güte und Beschaffenheit der Ware, Menge (sofern Mindest- oder Höchstmengen in Frage stehen), Preis je Einheit, Lieferungsbedingungen (Verpackungs- und Beförderungskosten, Lieferzeit), Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Zu unterscheiden sind:

 

1.      Verbindliche Angebote: die rechtliche Bindung des Anbietenden entsteht mit dem Zugang des Angebots beim Kunden. Die Bindung erlischt,

 

1.      wenn die Annahme des Kunden zu spät eintrifft (mündliche Angebote müssen sofort, befristete innerhalb der gesetzten Frist angenommen werden),

2.      wenn der Kunde das A. mit Abänderungen annimmt,

3.      wenn der Anbietende rechtzeitig widerruft, d.h. der Widerruf muss spätestens mit dem Angebot eintreffen

 

2.      Unverbindliche Angebote enthalten eine Freizeichnungsklausel.

 

(2)    Angebot im volkswirtschaftlichen Sinne ist die Zusammenfassung aller auf einem Markte (Weltwirtschaft, Volkswirtschaft, Branche, Börse usw.) zum Verkauf stehenden Güter und Dienstleistungen. Das Angebot ist insbesondere im Zusammenspiel mit der gleichzeitig vorhandenen Nachfrage von Bedeutung für die Preisbildung auf dem Markt.

 

angebotsorientierte Wirtschaftspolitik

umschreibt eine Wirtschaftspolitik, bei der versucht wird Konjunktur und Vollbeschäftigung durch kostensenkende Maßnahmen zu sichern. Dazu gehört vor allem die Entlastung der Unternehmen von Steuern und Sozialleistungen. In den USA hat diese Politik zu einer Art Beschäftigungswunder geführt. Zu den Anhängern gehören die Bundesbank und die überwiegende Mehrzahl der Wirtschaftswissenschaftler in  Deutschland. Auch in der derzeitigen (2000) Bundesregierung haben sich ihre Befürworter durchgesetzt. Gegensatz: nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik.

 

Angestelltenversicherung

ist die gesetzliche Rentenversicherung für Angestellte im Rahmen der Sozialversicherung. Die Beiträge sind von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte aufzubringen. Träger der Angestelltenversicherung ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin. Leistungen der Angestelltenversicherung:

a)      Altersrente bei Erreichen einer festgelegten Altersgrenze. Diese liegt zukünftig grundsätzlich beim 65. Lebensjahr, in einer Übergangszeit gelten noch alte Regelungen, vor allem für Frauen und Frührentner (ab 60 J.). Wer danach früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen.

b)      Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit,

c)       Hinterbliebenenrente,

d)      Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung (Rehabilitation) der Erwerbsfähigkeit, z.B. Zahlung von Kuraufenthalten.

 

Anlagespiegel

Die Kapitalgesellschaften müssen gem. § 268 HGB in der Bilanz oder dem Anhang dazu die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darlegen: Anschaffungs- oder Herstellkosten, plus/minus Zu- und Abgänge bzw. Umbuchungen, minus bisherige Abschreibungen minus Abschreibungen im Abschlussjahr = Buchwert. Jahresabschluss.

 

Anlagenrisiko

Haftung des Inhabers einer Anlage ohne eigenes Verschulden.

 

Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehören Aktiva mit einer Nutzungsdauer von mehr als 1 Jahr, z.B. Gebäude, Maschinen, Beteiligungen.

 

Anleihe

Anleihen sind Kredite des Kapitalmarktes zur Finanzierung großer Vorhaben. Als Emittenten treten Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden auf (öffentliche Anleihen), aber auch private Großunternehmen (Industrieanleihen). Anleihen werden als Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen verbrieft. Die Normalform hat Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und einen garantiert gleich bleibenden Zinssatz (fest verzinsliches Papier). - Anleihen -Variationen des Kapitalmarkts sind:

a) Variabel verzinste Anleihe, sogenannte  Floater

b) Stufenzins- Anleihe

c) Annuitäten- Anleihe

d) Nullkupon- Anleihe (Zero-Bonds)

 

Annahmepflicht

Der Versicherer ist zur Annahme bestimmter Risiken verpflichtet.

Beispielsweise:

- ausländische KFZ in der Krafthaftpflichtversicherung, da Pflichtversicherung

- Monopolversicherungen bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsgesellschaften.

 

Annahmeverzug (Gläubigerverzug)

Nimmt der Gläubiger die fällige und vom Schuldner ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht an, so gerät er in Annahmeverzug Nicht angenommenes Geld kann der Schuldner bei einem Notar hinterlegen, nicht angenommene Ware kann im Selbsthilfeverkauf veräußert werden.

 

Annuität

Die Rückzahlungsbedingungen langfristiger Schulden legen in der Regel fest, welcher Betrag jährlich zu tilgen ist. Werden die jährliche Tilgungsquote und die jährliche Zinsleistung zu einer Summe zusammengefasst, so spricht man von einer Annuität Hypothekenschulden werden meist mit gleich bleibenden Annuitäten abgetragen, d.h. der Betrag, um den die jährlichen Zinsen abnehmen, wird den Tilgungsquoten hinzugerechnet.

 

Annuitätenanleihe

Variante der Anleihe, bei der die Zinsen bis zum Ende der Laufzeit angesammelt werden. Die Rückzahlung erfolgt aus der Summe Anleihenennwert plus Zinsen über eine bestimmte Anzahl von Jahren in gleich bleibenden Annuitäten. Die Annuitätenanleihe eignet sich besonders für die Altersvorsorge.

 

Anomalie

Wird überwiegend in der Lebens- und Krankenversicherung verwendet.

Abweichung von normalen Risikoverhältnissen.

 

Anpassungsklausel

Die Anpassungsklausel kann nach Einführung des neuen Tarifwerks (10.06.87) nicht mehr abgeschlossen werden. Sofern der Kunde eine LV nach dem alten Tarifwerk abgeschlossen hat, bei der zwar eine Dynamik möglich war, aber keine automatische Anpassung beantragt wurde, gilt - ohne besondere Einverständniserklärung - die Anpassungsklausel auch heute noch. Will der Kunde die Dynamisierung durchführen, muss er aber - anders als bei der automatischen Anpassung - selbst tätig werden. Er muss seinen Wunsch schriftlich beim Versicherungsunternehmen äußern. Dieser Erhöhungsantrag ist spätestens drei Monate nach Beginn des Versicherungsjahres zu stellen. Um Beitragsnachzahlungen zu vermeiden, sollte er aber bereits vier Wochen (Bundesbahngeschäft = acht Wochen) vor Beginn des Versicherungsjahres in der HV vorliegen.

 

Anschaffungskosten (Anschaffungswert)

Zu den Anschaffungskosten zählen alle Aufwendungen zur Beschaffung von Vermögensgegenständen, bis diese voll betriebsbereit sind. Bei einer Maschine z.B. sind dies: Kaufpreis + Bezugsfracht + Montagekosten. Die Anschaffungskosten sind zu aktivieren, sie bilden in Handels- und Steuerbilanz einen wichtigen Wertansatz für Abschreibungen und Bewertung (HGB §§ 253, 279, 280). Beachtlich ist, dass Gegenstände, deren Anschaffungskosten 410 EUR übersteigen, im Anschaffungsjahr nicht voll als Aufwand gebucht werden dürfen, sondern über eine steuerrechtlich festgelegte Anzahl von Jahren abzuschreiben sind. Geringwertige Wirtschaftsgüter.

 

Anti-Dumping-Maßnahmen

Der GATT-Vertrag (jetzt WTO) und auf diesem basierende Anti-Dumping-Verordnungen der EU schützen ex- und importierende Länder vor Schäden, die ihnen durch Preisdumping exportierender Unternehmen in anderen Ländern entstehen (Dumping). Gegenmaßnahmen seitens der geschädigten Staaten sind vor allem Anti-Dumping-Zölle. Sie sind bis zur Höhe der Dumpingspanne zulässig, das ist die Differenz zwischen dem Inlandspreis des Produkts im Exportland und seinem Angebotspreis im Importland. Damit sollen im Importland die Wettbewerbsnachteile inländischer Anbieter des gleichen Produkts ausgeglichen, aber auch die regulär exportierenden Konkurrenten des Dumpingunternehmens wettbewerbsmäßig gleichgestellt werden.

 

antizipative Posten

sind Aufwendungen und Erträge eines abzuschließenden Geschäftsjahres, die erst im folgenden Jahr zu Zahlungen führen. siehe auch Rechnungsabgrenzung

 

antizyklische Maßnahmen

sollen dem Ablauf des Konjunkturzyklus entgegenwirken. Eine Regierung ergreift antizyklische Maßnahmen im Rahmen ihrer Einnahmen- und Ausgabenpolitik, sobald der Konjunkturverlauf extreme Entwicklungen erkennen lässt. Eine Konjunkturüberhitzung kann mit Steuererhöhungen und Streichung von Subventionen abgebremst werden; einem Konjunkturrückgang kann durch Steuersenkungen und verstärktes Einschalten der öffentlichen Hand in den Wirtschaftsprozess (mit Kreditmitteln der Zentralnotenbank) entgegengewirkt werden. Gegensatz prozyklische Maßnahmen.

Antrag

Er ist die wesentliche Grundlage des Versicherungsvertrages.

Mit ihm äußert der Kunde den Wunsch, eine Versicherung abzuschließen. Er beantwortet die für den Versicherungsumfang und die Einschätzung des Risikos notwendigen Fragen und unterschreibt ihn.

 

Anwartschaft

Aussicht auf ein künftig zu erwerbendes Amt oder Recht.

 

Anzeigepflicht

Vorvertragliche Obliegenheit zur vollständigen und richtigen Anzeige aller für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstände.

 

AO

siehe Abgabenordnung

 

APEC (Abk. für Asian Pacific Economic Cooperation = Asiatisch-Pazifischer Wirtschaftsvertrag).

Gegründet 1989 als Forum wirtschaftliche Zusammenarbeit im pazifischen Raum. 21 Mitgliedstaaten, darunter USA, Japan, Kanada, Australien, China, Taiwan, Mexiko, Neuseeland, Südkorea. Ziele sind Wachstumsförderung, Abbau der Handelsschranken und Schaffung einer Freihandelszone bis 2020. Die Wirtschaftskraft der APEC ist doppelt so hoch wie die der EU, Organisationsgrad und weltwirtschaftliche Effizienz jedoch vorerst wesentlich geringer.

 

Äquivalenzziffernkalkulation

Die Äquivalenzziffernkalkulation ist eine verfeinerte Form der Divisionskalkulation. Sie wird auf Erzeugnisse angewandt, die in verschiedenen Sorten hergestellt werden. Mithilfe von Gewichtungsziffern (Äquivalenzziffern) werden die Gesamtkosten einer Rechnungsperiode auf die in dieser Periode hergestellten Sorten verteilt. Das Produkt aus Menge je Sorte × Äquivalenzziffer gibt an, welcher Anteil an den Gesamtkosten auf jede Sorte zu verrechnen ist. Danach lassen sich die Stückkosten jeder Sorte berechnen: Gesamtkostenanteil je Sorte/Menge. Die Äquivalenzziffern werden nach bestimmten produktionstechnischen Merkmalen des Herstellverfahrens jeder Sorte (meist Erfahrungsziffern) festgelegt, wenn diese Merkmale der Grund für unterschiedliche Herstellkosten der einzelnen Sorten sind (z.B. die Mahldauer bei mehreren Mehlsorten mit unterschiedlicher Feinheit). Eine ausreichende Genauigkeit der Äquivalenzziffernkalkulation ist nur gewährleistet, wenn alle Sorten mit grundsätzlich dem gleichen Verfahren hergestellt werden und technisch unkompliziert sind (z.B. Bleche, Ziegeleiprodukte).

 

ARB

Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen

 

Arbeiterrentenversicherung

Die Arbeiterrentenversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung. Sie entspricht weitgehend der Angestelltenversicherung. Träger: Landesversicherungsanstalten.

 

Arbeitgeberanteil
Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, sowie Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

 

Arbeitgeberverbände

sind Zusammenschlüsse von Unternehmern, die sich mit der Lösung sozialer Fragen der Arbeitnehmerschaft befassen. Sie sind Partner (Sozialpartner) der Gewerkschaften beim Abschluss von Tarifverträgen. Die Spitzenorganisation ist die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände.

 

Arbeitnehmersparzulage

Für vermögenswirksame Leistungen, die auf einem Bausparkonto angelegt werden, erhält der Arbeitnehmer 10 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 479 € jährlich. Die Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die vermögenswirksamen Leistungen selbst nicht. Erhaltene Arbeitnehmersparzulagen sind zurückzuzahlen, wenn die 7-jährige Bindefrist nicht eingehalten wird (s. Pkt. 5.7). Durch die hohe Arbeitnehmersparzulage lassen sich mit vermögens-wirksamen Bausparen beachtliche Renditen erzielen. Die Arbeitnehmersparzulage muss über die Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird vom Finanzamt nach Prüfung der Einkommensgrenzen direkt dem Bausparer ausgezahlt.

 

Arbeitsdirektor

Er ist gleichberechtigtes Vorstandsmitglied in einem Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit - vor allem AG und GmbH -, die in der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmer beschäftigen. Der Arbeitsdirektor hat insbesondere personelle und soziale Fragen zu entscheiden. Er wird gemäß Mitbestimmungsgesetz v. 1976 wie die übrigen Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestellt.

 

Arbeitsförderungsgesetz von 1969

regelt Maßnahmen zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes, zur Verbesserung der Beschäftigungsstruktur und des Wachstums der Wirtschaft. Das Arbeitsförderungsgesetz berücksichtigt insbesondere die berufliche Mobilität, die berufliche Umschulung und die berufliche Eingliederung Behinderter. Auch die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg sind festgelegt: Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Förderung und Bezuschussung der berufliche Bildung (sofern nicht Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz zustehen), Leistungen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, Gewährung von Arbeitslosenunterstützung und Kindergeld.

 

Arbeitsgerichte

Sie entscheiden über Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die erste Verhandlung soll der gütlichen Beilegung des Streits dienen. Instanzenzug: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht (nur Berufung), Bundesarbeitsgericht (nur Revision).

 

arbeitsintensiv (lohnintensiv)

ist ein Betrieb, bei dem die Arbeitskosten (Löhne, Gehälter) verhältnismäßig hoch sind, in jedem Fall höher als die vom investierten Kapital verursachten Kosten (Abschreibungen, Zinsen), wie z.B. bei Betrieben mit viel Handarbeit und beim Handel.

 

Arbeitskampf

Im Arbeitskampf bekämpfen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften bei der Auseinandersetzung über Arbeitsbedingungen und Lohnforderungen mit besonders harten Mitteln wie Streik, Boykott und Aussperrung.

 

Arbeitskräftegesamtrechnung

ist eine nach dem Prinzip der doppelten Buchführung auf Konten dargestellte Berechnung, mit der sämtliche Bewegungsvorgänge am Arbeitsmarkt erfasst werden. Die Konten verzeichnen alle Zu- und Abgänge der Arbeitnehmer (einschl. Arbeitslose), Selbstständigen, der Schüler, Erwerbsunfähigen, Rentner u.a. Mit der Arbeitskräftegesamtrechnung sollen die Größenordnungen und Abläufe der beruflichen Entwicklung der gesamten Bevölkerung erfasst werden.

 

Arbeitslosenhilfe

Sozialleistung bei Arbeitslosigkeit.

Von eigener Beitragszahlung unabhängig.

 

Arbeitslosenversicherung

ist ein Zweig der Sozialversicherung. Ein Versicherter, der unverschuldet arbeitslos geworden ist, erhält Arbeitslosenunterstützung. Träger: Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg. Pflichtversicherung für alle unselbständigen Arbeitnehmer.

 

Arbeitslosigkeit

ist eine wirtschaftliche Erscheinung, die in fast allen westlichen Industriestaaten seit Jahren die Gesellschaft belastet. Die Rezepte zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit sind wissenschaftlich umstritten und politisch umkämpft. Dabei lassen sich zwei Grundrichtungen unterscheiden: Die angebotsorientierte Wirtschaftspolitik und die nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik. In  Deutschland. waren 1999 im Durchschnitt 4,1 Mill. Menschen ohne Arbeit, was einer Arbeitslosenquote von 10,5% entspricht. Die Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland sind gravierend: West: 2,8 Mill. = 8,8%; Ost: 1,3 Mill. = 17,6%. www.arbeitsamt.de

 

Arbeitsproduktivität

siehe Produktivität

 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein selbstständiger Rechtszweig ohne allerdings in einem einzigen Gesetzbuch zusammengefasst zu sein. Zum Arbeitsrecht gehören vor allem: Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Tarifvertragsgesetz, Teile der Gewerbeordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenfürsorge, Arbeitsförderungsgesetz, Arbeitszeitordnung, Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutzgesetz.

 

Arbeitsstudien

sind technisch-wissenschaftliche Methoden zur Analysierung (systematischen Zerlegung) von Arbeitsvorgängen im Betrieb. Arbeitsstudien  wurden zuerst von dem Amerikaner Taylor entwickelt, in Deutschland später vom REFA-Verband. Sie dienen der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und leistungsgerechter Entlohnung. Verfahren:

(1)         Arbeitsablaufstudien dienen dem reibungslosen Ineinandergreifen der einzelnen Teilverrichtungen.

(2)         Arbeitszeitstudien. Hier wird die Zeitdauer der Teilverrichtungen gemessen um zur bestmöglichen Arbeitszeiteinteilung zu gelangen, z.B. bei der Festlegung von Vorgabe-, Rüst- und Pausenzeiten.

(3)         Arbeitsplatzstudien sichern die beste Anlage und Ausstattung des Arbeitsplatzes mit dem Ziel Menge und Güte des Erzeugnisses zu steigern.

(4)         Arbeitswertstudien befassen sich mit der objektiven Bewertung der Leistung des Arbeiters auf Grund der Ergebnisse aus 1. bis 3. um eine dem jeweiligen Arbeitswert entsprechende, leistungsgerechte Entlohnung zu finden. Arbeitsteilung.

 

Arbeitsteilung

(1)    Die technische Arbeitsteilung steht im Dienste der Rationalisierung. Der gesamte Arbeitsvorgang eines Betriebs wird in kontrollier- und beeinflussbare Teilverrichtungen zerlegt. Dazu dienen Arbeitsstudien. Die Arbeiter erlangen auf ihren Teilgebieten sehr rasch routinemäßige Gewandheit und Sicherheit. Die Produktivität der Arbeit steigt. Die volle Wirkung der Arbeitsteilung wird allerdings nur erreicht, wenn die Teilverrichtungen im Rahmen einer Gesamtplanung harmonisch ineinander fließen und das Produktionsziel möglichst rationell herbeiführen (Arbeitsvereinigung).

(2)    Die gesellschaftliche Arbeitsteilung führt zur Bildung immer stärker aufgefächerter Spezialberufe.

 

Arbeitsvertrag

ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene arbeitsrechtliche Vertrag, mit dem ein Arbeitsverhältnis begründet wird. Der Arbeitsvertrag  darf nicht gegen zwingende Vorschriften des HGB (bei kaufmännischen Angestellten) und der Gewerbeordnung (bei Arbeitern und technischen Angestellten) verstoßen. Außerdem müssen dem Arbeitnehmer mind. die gleichen Bedingungen gewährt werden, wie sie der jeweils geltende Tarifvertrag vorsieht.

 

Arbeitszeitverkürzung

gilt als ein sehr umstrittenes Rezept der Wirtschaftspolitik die Arbeitslosigkeit zu mindern und wieder einen annähernden Stand der Vollbeschäftigung zu erreichen. - Formen der Arbeitszeitverkürzung sind:

(1)    Verkürzung der Lebensarbeitszeit, also eine frühere Verrentung oder Pensionierung

(2)    Verringerung der Wochenarbeitszeit,  z.B. Einführung der 35-Stunden-Woche

(3)    Erhöhung der Urlaubszeit

(4)    zeitweiliges Ausscheiden aus dem Berufsleben zum Zweck der beruflichen Weiterbildung

(5)    Jobsharing

 

Arbitrage

ist die Ausnutzung des Kursgefälles bei Wertpapieren, Waren oder Devisen an zwei oder mehr Börsenplätzen.

(1)    Spekulative Arbitrage Beispiel: Eine Bank kauft Aktien in Hamburg zum Kurs 234 und verkauft sie eine Minute später in Hongkong zu 237.

(2)    Ausgleichs- Arbitrage: Eine Bank versorgt sich mit Fremdwährungen, die sie zur Ausführung von Kundenaufträgen braucht, wobei sie nach dem Börsenplatz mit dem günstigsten Wechselkurs sucht.

 

arglistige Täuschung

ist eine gesetz- und sittenwidrige Handlungsweise, mit der eine Person ihren Vertragspartner benachteiligen will (z.B. durch Vortäuschen nicht vorhandener Eigenschaften einer Ware) und dabei hofft, dieser werde die Täuschung nicht erkennen. Verträge, die unter einer arglistigen Täuschung  zustande gekommen sind, können mittels Anfechtung rückgängig gemacht werden.

 

Artvollmacht

genauer: Arthandlungsvollmacht ist eine Form der Handlungsvollmacht, die einem Angestellten für alle gewöhnlichen Geschäftshandlungen erteilt wird, die zur Erfüllung seiner vertraglichen Arbeitspflichten notwendig sind. Er unterzeichnet mit dem Zusatz "i.A." (§§ 54 ff. HGB).

 

Ärztliche Untersuchung

Möglichkeit der Gesundheitsprüfung.

 

AS-Fonds

siehe Pensionsfonds.

 

Assekuranz

Versicherungswirtschaft.

 

Attentismus

nennt man eine abwartende Haltung des Käuferpublikums an der Börse und der Kreditnehmer. Attentismus  ist häufig bei erwarteten Kurs- oder Zinsänderungen zu beobachten, womit deren Eintritt in der Regelbeschleunigt wird.

 

Aufbewahrungspflicht

(1)    Aufbewahrungspflicht bei Belegen: Jeder Steuerpflichtige muss alle für die Ermittlung der Steuer notwendigen Unterlagen (Belege) 6 Jahre lang aufbewahren, Kaufleute müssen darüber hinaus Belege, Geschäftsbücher, Bilanzen und Inventare 10 Jahre lang aufbewahren.

(2)    Aufbewahrungspflicht bei Waren: Will ein Käufer aufgrund einer mangelhaften Lieferung die Ware nicht behalten, so hat er sie, bis der Verkäufer darüber verfügt, ordnungsmäßig aufzubewahren. Eine Aufbewahrungspflicht hat auch der Empfänger nicht bestellter Ware.

 

Aufgebotsverfahren

Gläubiger oder Wertpapierbesitzer können auf Antrag vom Gericht öffentlich aufgefordert werden ihre Rechte bis zu einem bestimmten Termin geltend zu machen. Nach Ablauf der Aufgebotsfrist sind die Rechte erloschen; Wertpapiere werden zum Aufgebotstermin für kraftlos erklärt.

 

Aufgeld

siehe Agio

 

Auflassung

ist die vom BGB vorgeschriebene Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber eines Grundstücks, dass das Eigentum auf den Erwerber übergehen soll. Die Auflassung hat in Anwesenheit beider Parteien vor dem Grundbuchamt oder Notar zu erfolgen.

 

Aufräumungs- und Abbruchkosten

Aufwendungen in der Feuerversicherung für das Aufräumen der Schadenstelle incl. des Abbruchs stehen gebliebener Teile.

 

AUB

Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen

 

Aufrechnung

Schulden sich zwei Personen gegenseitig Geld, so kann jede ihre Schuld ohne Zahlung dadurch ausgleichen, dass sie den Schuldbetrag mit der gleichzeitig fälligen Forderung an die andere Person verrechnet, d.h. die eigene Schuld mit der des anderen aufrechnet.

 

Aufsichtsrat (AR)

Das Aktiengesetz schreibt vor, dass in AG und KGaA ein AR als überwachendes Organ zu bilden ist (in GmbH nur bei mehr als 500 Beschäftigten). Er wird von der Hauptversammlung auf höchstens 4 Jahre gewählt; ein Drittel der AR-Mitglieder müssen Arbeitnehmervertreter sein, die von der Belegschaft gewählt werden. Unternehmungen, die dem Mitbestimmungsgesetz unterliegen, bilden einen paritätisch aus Anteilseignern und Arbeitnehmern zusammengesetzten AR, in dem der Vorsitzende, ein Anteilseigner, bei Stimmengleichheit den Stichentscheid hat. Aufgaben des AR sind

1. die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes,

2. die Prüfung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts,

3. der Bericht darüber an die Hauptversammlung und

4. der Vorschlag für die Verteilung des Reingewinns.

 

Auftragsbestätigung

siehe Bestellungsannahme

 

Aufwand

Aufwendungen sind jeder Rohstoffen, Maschinen, Büromaterial) und jede vom Unternehmen in Anspruch genommene Leistung (z.B. Löhne, Reparaturen, Versicherungen, Steuern). Jedem Aufwand folgt, sofort oder später, eine Geldausgabe. Gegensatz: Ertrag. Neutralaufwand, Kosten, Ausgaben.

 

Aufwertung (einer Währung)

Eine anhaltend aktive Leistungsbilanz (hervorgerufen durch Ausfuhrüberschüsse) verstärkt die Gefahr einer Deviseninflation. Als Gegenmaßnahme kann die Regierung des betreffenden Landes den Außenwert der eigenen Währung erhöhen, indem sie den Wechselkurs gegenüber anderen Währungen herabsetzt. Folge: Die Exportwaren des aufwertenden Landes werden (in ausländischer Währung) auf den Auslandsmärkten teurer, die Ausfuhr wird gedrosselt; gleichzeitig brauchen Importeure für eingeführte Waren weniger zu bezahlen, die Einfuhr belebt sich. Damit kann der Aktivsaldo der Leistungsbilanz abgebaut werden. Gegensatz: Abwertung des Außenwertes (Devalvation).

 

Auktion

Eine Reihe von landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Holz, Hopfen, Südfrüchte, Blumen) wird für den Bedarf des Großhandels im Wege der Versteigerung veräußert. Das Warenangebot ist in Lose oder Partien gestückelt, die als Ganzes ersteigert werden müssen. Der Meistbietende erhält den Zuschlag.

 

Ausbildungsförderung

sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Personen, die weiterführende Schulen wie Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen u.a. besuchen. Grundlage ist das Ausbildungsförderungsgesetz von 1969. Voraussetzung der Ausbildungsförderung ist die Leistungsbereitschaft des Antragstellers und die berechtigte Erwartung, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Die Höhe der Förderungszuschüsse richtet sich nach der Art der Ausbildung und nach dem Einkommen des Antragstellers bzw. seiner Eltern. Arbeitsförderungsgesetz.

 

Ausfallbürgschaft

Ein Bürge übernimmt die Haftung für die Zahlung des Schuldners. Der Bürge hat aber gegenüber dem Gläubiger die Einrede der Vorausklage, d.h. er braucht erst dann zu zahlen, wenn der Gläubiger den Schuldner erfolglos verklagt hat. Der Bund übernimmt Ausfallbürgschaften bei risikoreichen Exportgeschäften. Bürgschaft.

 

Ausfuhr (Export)

ist die Veräußerung von Gütern (Warenausfuhr) oder der Transfer von Kapital (Kapitalexport) ins Ausland.

 

Ausgabekurs (Begebungs-, Emissionskurs)

ist der Kurs, zu dem ein Wertpapier ausgegeben (emittiert) wird. Aktien dürfen nicht unter pari ausgegeben werden; Schuldverschreibungen dagegen werden zum Kaufanreiz sehr oft einige Punkte unter pari emittiert (sogenante Bonifikation).

 

Ausgaben

sind alle Geldzahlungen an Dritte. siehe auch Aufwand, Kosten

 

Ausgleichsanspruch

Anspruch des Vertreters gegen das Versicherungsunternehmen in bestimmten Fällen bei Beendigung des Agenturverhältnisses.

 

Auskunftswesen

Vor Kreditgewährung, insbesondere bei Zielverkäufen an Kunden, holen sich vorsichtige Gläubiger Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Schuldners ein, vor allem über seine Zahlungsfähigkeit und -willigkeit, seine Vermögens- und persönlichen Verhältnisse. Als Auskunftstellen (Referenzen) dienen Geschäftsfreunde, Banken, öffentliche Register (Handelsregister, Grundbuch) und gewerbsmäßige Auskunfteien (die auch eine unverbindliche Empfehlung über den vertretbaren Höchstkredit geben).

 

Auskunftspflicht

Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft im Schadenfall jede Auskunft zu erteilen, die diese für erforderlich hält, um den Umfang der Leistungspflicht festzustellen.

 

Auslandsanleihe

ist eine von inländischen Unternehmen oder Körperschaften auf dem ausländischen Kapitalmarkt begebene Anleihe.

 

Auslandsreisekrankenversicherung

Auf den besonderen Bedarf und die besondere Gefahrenlage abgestellte kurzfristige Krankenversicherung.

 

Ausschlussklausel

Risikoausschluss, Leistungsausschluss

 

Ausschreibung

öffentliche (Verdingung, Submission). Öffentliche Auftraggeber (z.B. eine Gemeinde) fordern im Wege der öffentlichen Bekanntmachung private Unternehmer (z.B. Bauunternehmer) auf Angebote für Lieferungen oder Leistungen (z.B. für den Bau einer Kanalisation) abzugeben. Das günstigste Angebot, nicht unbedingt das billigste, erhält den Auftrag.

 

Außendienst

Vertreter die einen persönlich besuchen und betreuen.

 

Außenfinanzierung

Alle Maßnahmen der betrieblichen Finanzierung, die geeignet sind dem Unternehmen Kapitalmittel von außen zu beschaffen:

1.      Beteiligungsfinanzierung durch Aufnahme von Gesellschaftern bzw. Erhöhung der Kapitaleinlagen der vorhandenen Gesellschafter;

2.      Fremdfinanzierung über Bankkredite, Lieferantenkredite, staatl. Subventionen. Gegensatz: Innenfinanzierung.

 

Außenhandel

ist die Gesamtheit der Güterausfuhr und -einfuhr (Export und Import) einer Volkswirtschaft. Das Statistische Bundesamt erfasst die Außenhandelsbewegungen in einer amtlichen Außenhandelsstatistik. Gegensatz: Binnenhandel.

 

Außenhandelsdokumente

sind zum reibungslosen Ablauf von Export- und Importgeschäften notwendig; außerdem dienen sie der Sicherung von Rembourskrediten: Warenrechnung (Faktura); Seefrachtbrief (Konnossement) bei Versand mit Seeschiffen; internationaler Frachtbrief (stets mit Frachtbriefdoppel) bei Überlandversand; Ladeschein bei Versand mit Binnenschiffen; Transportversicherungsschein, Konsulatsfaktura für die Zollberechnung im Einfuhrland; Ursprungszeugnis für den Nachweis des tatsächlichen Herstellerlandes.

 

Außenhandelsmonopol

Alleiniges Recht des Staates Export- und Importgeschäfte zu tätigen. Alle Staatshandelsländer haben ein Außenhandelsmonopol.

 

Außenstände

Im Geschäftsverkehr unbeglichene Forderungen.

 

Außenversicherung

In der Hausratversicherung sind versicherte Sachen außenversichert, wenn sie sich nicht mehr als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden.

 

Außenwirtschaftsgesetz

Das AWG basiert auf dem Grundsatz der Freizügigkeit im Außenwirtschaftsverkehr (internationaler Güter-, Dienstleistungs-, Geld- und Kapitalverkehr). Das AWG sieht Beschränkungen dort vor, wo die Freizügigkeit missbraucht wird: Schutz eigener Interessen, Abwehr schädigender Einwirkungen von außen, insbes. schädigender Geld- und Kapitalzuflüsse.

 

Außenzoll

ist der von allen EU-Mitgliedstaaten gegenüber Nichtmitgliedstaaten erhobene gemeinsame Einfuhrzoll.

 

außergewöhnliche Belastungen (im Sinne des Einkommensteuergesetzes)

kann ein Steuerpflichtiger dann geltend machen, wenn ihm zwangsläufig erheblich höhere Aufwendungen entstehen als der Mehrzahl aller anderen Steuerpflichtigen, z.B. wegen Krankheit, Unterhalt für Kinder in Ausbildung, Unterhalt mittelloser Verwandter. Derjenige Betrag der außergewöhnliche Belastungen, der die "zumutbare Eigenbelastung" übersteigt, darf vom Einkommen abgezogen werden. Folge: Steuerermäßigung.

 

außerordentliche Aufwendungen

gehören zur Gruppe der Neutralaufwendungen. außerordentliche Aufwendungen  entstehen zwar im Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen, dürfen aber nicht in die Kostenrechnung aufgenommen werden, weil sie auf unplanmäßige oder außergewöhnliche Ursachen zurückzuführen sind (z.B. die Vernichtung von Stoffvorräten durch auslaufende Säure).

 

außerordentliche Erträge

gehören zur Gruppe der Neutralerträge. Außerordentliche Erträge dürfen die Betriebsergebnisrechnung nicht beeinflussen. Sie entstehen zwar im Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen, sind aber keine echten Leistungserträge, weil sie ungeplant entstanden oder auf außergewöhnliche Ursachen zurückzuführen sind (z.B. Buchgewinne bei der Auflösung zu hoch angesetzter Rückstellungen).

 

Aussonderungsrecht

Anspruch eines Gläubigers gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren zur Aussonderung einer Sache aus der Insolvenzmasse und zur Herausgabe der Sache. Wichtigste Fälle des Aussonderungsrechts:

a)      Sachen, die der Schuldner zwar in Besitz hat, die aber dem Gläubiger gehören (z.B. gemietete oder geleaste Gegenstände);

b)      unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren, Maschinen usw.

 

Aussperrung

ist ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Arbeitgeber entlassen ihre Belegschaft fristlos um auf die Gewerkschaft einen verstärkten Druck bei harten Tarifverhandlungen, insbesondere bei Streikdrohungen, ausüben zu können. Das Bundesarbeitsgericht hat die Aussperrung nur als Abwehr-Aussperrung nach Ausrufung eines Streiks für zulässig erklärt, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss, d. h. dass z.B. ein Streik von 2 000 Arbeitnehmern nicht mit einer Aussperrung von 20 000 beantwortet werden darf.

 

Ausstand

siehe Streik.

 

Ausstellungsversicherung

Besonderer Versicherungszweig im Rahmen der Transportversicherung. Versicherung von Ausstellungsgut.

 

Aussteuerversicherung

Besondere Form der Lebensversicherung zur Bereitstellung der Mittel für die Aussteuer des versicherten Kindes.

 

Ausverkauf

ist der Verkauf von Waren zu herabgesetzten Preisen, wenn der Geschäftsbetrieb oder der Handel mit bestimmten Warengattungen aufgegeben werden soll. Vor der Ankündigung des Ausverkaufs muss der Industrie- und Handelskammer Mitteilung gemacht werden. Stellt sich später der für den Ausverkauf angegebene Grund als unzutreffend heraus, so liegt unter Umständen unlauterer Wettbewerb vor. Zu unterscheiden von Schlussverkauf und Räumungsverkauf.

 

Auszahlungskurs

Der Prozentsatz des Darlehens, der nach Abzug eines Anteils (%) (Damnum/Disagio) an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.

 

Autarkie

Ziel der Autarkie ist es, vom Ausland wirtschaftlich unabhängig zu sein, vor allem keine Importe zu benötigen. Vor allem Diktaturen und totalitäre Staaten neigen zur Autarkie, da sie ihre Macht keinen wirtschaftlichen Außeneinflüssen unterwerfen wollen. Beispiele waren die Versuche im "Dritten Reich" Benzin und Gummi chemisch zu erzeugen. Die Autarkie-Bestrebungen der ehem. Sowjetunion und Chinas hatten einen niedrigen Lebensstandard als Begleiterscheinung. Gegensatz: Freihandel.-Autarke Bestrebungen i.e.S. lassen auch manche großen Konzerne und Trusts erkennen, wenn sie versuchen, sich Unternehmen der Grundstoffindustrie und Rohstoffquellen (Bergbau) anzugliedern.

 

Automatenversicherung

Versicherung von Waren-, Musik-, sowie Spielautomaten.

Neben den Automaten selbst ist auch der Inhalt (Waren und Geld) mitversichert.

 

Automation

ist ein technisch-industrieller Prozess, der zur Selbstregulierung mechanischer Arbeitsvorgänge führt. Vor allem Fertigungsabläufe werden durch Automation gesteuert und kontrolliert. Vorteile: Einsparung von Arbeitskräften und Vermeiden menschlicher Fehlleistungen. Nachteil: hohe Investitionskosten. Rationalisierung Roboterfertigung.

 

Avalakzept (Bürgschaftsakzept, Wechselbürgschaft)

Die Qualität eines Wechsels wird durch das Avalakzept eines zahlungskräftigen Bürgen verbessert, d.h. die Umlaufsfähigkeit des Wechsels wird erhöht. Der Bürge haftet für die Einlösung selbstschuldnerisch.

 

Avalkredit

ist die Bürgschaft oder Garantieerklärung einer Bank, mit der sie verspricht, für best. Schulden ihres Kunden einzustehen (sogenannte Kreditleihe). Avalkredite kommen z.B. vor für Steuerstundungen oder als Leistungsgarantie bei Export- und Importgeschäften. Die Bank berechnet dafür eine Avalprovision.

 

Avis

Ankündigung, Anzeige. Zeitwort: avisieren.

 

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