ab Werk
ist die
Kurzbezeichnung für eine Lieferungsbedingung, die besagt, dass
im Angebotspreis keinerlei Versandkosten eingeschlossen sind.
Abandonrecht
(Preisgaberecht)
Teilhaber
von Kapitalgesellschaften können auf ihre weitere
Teilhaberschaft verzichten, wenn sie sich bestimmten
gesetzlichen oder satzungsmäßigen Verpflichtungen entziehen
wollen.
(1)
Ein
GmbH-Gesellschafter kann seinen Kapitalanteil zur Verfügung
stellen (abandonnieren) um sich der unbeschränkten
Nachschusspflicht zu entziehen.
(2)
Ein Gewerke
kann seine Kuxe abandonnieren, falls er der Zubußepflicht
nicht Folge leisten will.
(3)
Ein Aktionär
kann aus Protest gegen die Umwandlung der AG in eine GmbH
seine Aktien gegen Barabfindung zur Verfügung stellen.
Kaduzierung.
Abbuchungsauftrag
siehe
Einziehungsauftrag.
Abgaben
sind alle
von Bund, Ländern und Gemeinden aufgrund ihrer Finanzhoheit
erhobenen Steuern, Zölle und Gebühren.
Abgabenlast
siehe:
Abgabenquote, Sozialquote, Staatsquote
Abgabenordnung (AO)
ist ein
grundlegendes Gesetz, auf dem sich alle Steuergesetze und
Gebührenordnungen aufbauen. Die Abgabenordnung legt Pflichten
und Rechte der Finanzbehörden und der Steuerpflichtigen fest,
außerdem enthält sie Strafbestimmungen für Steuerdelikte.
Abgabenquote
ist der Anteil aller Steuern und
Sozialbeiträge am Bruttoinlandsprodukt. Die Abgabenquote
erreichte 1999 mit 43,6 % einen ihrer höchsten Werte seit 1949
(vgl.
www.bundesfinanzministerium.de).
Abgrenzung
(1)
Rechnungsabgrenzung (Jahresabgrenzung). In der Buchführung
sind Aufwendungen und Erträge, welche die abzuschließende
Rechnungsperiode (Geschäftsjahr) verursacht hat, noch dieser
Periode zu belasten bzw. gutzuschreiben, auch wenn die
dazugehörigen Zahlungen (Ausgaben bzw. Einnahmen) erst in der
nächsten Periode folgen (sogenannte antizipative Posten).
Andererseits sind Aufwendungen und Erträge des nächsten
Rechnungsjahres, die aber wegen der schon im abzuschließenden
Jahr aus- bzw. eingegangenen Zahlungen zu Buche stehen, vor
dem Jahresabschluss wieder auszubuchen (sogenannte
transitorische Posten). siehe auch Rechnungsabgrenzung
(2)
Abgrenzung periodenfremder Aufwendungen und Erträge für die
kurzfristige Erfolgsrechnung. siehe auch Erfolgsrechnung,
kurzfristige
(3)
Abgrenzung
neutraler Aufwendungen und Erträge. Neutralaufwendungen und
Neutralerträge werden in der Buchführung von den Kosten und
Leistungserträgen abgegrenzt und in den Kontenrahmen in der
Kontenklasse zwei geführt. Auf diese Weise ist eine
unverfälschte Betriebsergebnisrechnung möglich.
Ablauf
In der Kapitallebensversicherung ist mit dem Ablauf die
Entstehung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung, in der
Risikolebensversicherung und in der Schadenversicherung das
Ende der Gefahrtragung und der Beitragszahlungspflicht
verbunden.
Abmahnung
Schriftlicher Verweis des Arbeitgebers über ein Fehlverhalten
des Arbeitnehmers mit der Aufforderung dies künftig zu
unterlassen.
Abrechnungsverband
Zusammenfassung bestimmter Tarifgruppen in der
Lebensversicherung in gesonderten Gewinn- und
Verlustrechnungen. Aus den Überschüssen eines jeden
Abrechnungsverbandes werden in der Lebensversicherung die
Überschussanteilsätze für die Gewinnbeteiligung der
Versicherungsnehmer bestimmt.
Abrechnungsverkehr (Zentralbank-Clearing)
Alle Banken
unterhalten bei ihren zuständigen Landeszentralbanken Konten,
über die sie Forderungen und Verbindlichkeiten, welche ihnen
gegenseitig aus dem Überweisungs- und Scheckverkehr ihrer
Kunden entstehen, untereinander bargeldlos abrechnen. Größere
"Spitzen" werden durch einseitige Überweisungen an die mehr
belasteten Banken ausgeglichen.
Absatz
ist die
Menge oder der Wert verkaufter Waren, auch der Verkaufsvorgang
selbst wird als Absatz bezeichnet. Man unterscheidet:
a)
direkten
Absatz, das ist der Verkauf der Waren über eigene Absatzorgane
an die Abnehmer (Produzenten, Händler, Verbraucher), z.B. bei
Industriebetrieben über Reisende, Fabrikfilialen,
Auslieferungslager, bei Handwerk und Landwirtschaft über
Absatzgenossenschaften, bei Großunternehmen und Konzernen über
eigens als Tochterunternehmen gegründete
Vertriebsgesellschaften oder Syndikate;
b)
indirekten
Absatz, das ist der Verkauf über betriebsfremde
Absatzvermittler, wie vor allem Groß- und Einzelhandel,
Handelsvertreter, Verkaufskommissionäre, Handelsmakler. - Ein
Erfolg versprechender Absatz im Großen und auf lange Sicht
bedarf einer ausgebauten Absatzorganisation, der gezielten
Werbung und einer dem Markt angepassten und elastischen
Absatzpolitik. Marketing, Marktforschung. E-Commerce.
Absatzgenossenschaft
Handwerkliche oder landwirtschaftliche Betriebe schließen sich
häufig zu einer Absatzgenossenschaft zusammen, um ihren
Erzeugnissen einen größeren Markt zu eröffnen und um sich
selbst ganz auf die Produktion konzentrieren zu können (z.B.
Winzerzentralgenossenschaften). siehe auch Genossenschaft
Absatzorganisation
ist das
planvolle Zusammenwirken aller Personen und wirtschaftliche
Hilfsmittel, die in einem Unternehmen dem Vertrieb der Ware
dienen sollen. Die Absatzorganisation legt Vertriebsart und
Absatzwege fest; sie hat dabei sowohl die Eigenart des
Unternehmens (z.B. Betriebsgröße, Produktionstechnik) als auch
die marktwirksamen Merkmale der Ware (z.B. Preis, Güte, Mode)
zu berücksichtigen. Wichtige Entscheidungen der
Absatzorganisation sind: Ein- oder Ausschaltung des
Großhandels, mit oder ohne Vertreter; Lieferung nur an
Fachgeschäfte oder auch an Warenhäuser; Zusendung der Ware mit
eigenem Fuhrpark oder über fremde Frachtführer u.a.
Absatzpolitik.
Absatzpolitik
Hierzu
gehören alle unternehmerischen Entscheidungen und Maßnahmen,
die dem erfolgreichen Verkauf der Erzeugnisse dienen sollen,
z.B. Preisdifferenzierungen für verschiedene Absatzgebiete
(Dumping), Auswahl und Einsatz von Werbemitteln, Vertrieb
einer Ware als Markenartikel, Einrichtung eines Vertreter- und
Kundendienstnetzes, Garantieversprechen, Rabatte,
Sonderangebote u.a. Marketing.
Abschlussagent
Versicherungsvertreter mit Abschlussvollmacht.
Abschlussgebühr
Vom Bausparer bei Abschluss des Bausparvertrages zu zahlendes
Entgelt für Abschlusskosten, das je nach Tarif zwischen 1% und
1,6% der Bausparsumme beträgt.
Abschlussprovision
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages fällig werdende
Provision für den Abschlussvermittler.
Abschlussprüfung
Der
Jahresabschluss mittlerer und großer Kapitalgesellschaften ist
von neutralen Abschlussprüfern (§§ 316ff. HGB), bei der
Genossenschaft von einem Prüfungsverband auf seine Richtigkeit
und Vollständigkeit zu prüfen. Wirtschaftsprüfung.
Abschöpfung
ist eine dem
Schutzzoll ähnliche Abgabe, die in der EU auf Agrarprodukte
aus Nicht-EU-Ländern erhoben wird. Die Abschöpfung ist der
Unterschied zw. dem (niedrigen) Auslands- und dem (höheren)
Inlandspreis. Zweck der Abschöpfung ist, dass das EU-Produkt
konkurrenzfähig bleibt.
Abschreibung
Die
Anschaffungskosten eines Gegenstandes des Anlagevermögens
müssen aus betriebswirtschaftlichen, handels- und
steuerrechtlichen Gründen auf die vermutliche Nutzungszeit des
Gegenstandes verteilt werden. Die Abschreibung ist der auf ein
Jahr entfallende Anteil der Anschaffungskosten. Ursachen der
Abschreibung:
a)
technischer
Fortschritt,
b)
Verschleiß,
c)
Ablauf von
Rechten (z.B. bei Patenten),
d)
Bedarfsverschiebungen durch Modewechsel oder Änderung der
Marktstruktur. Neben diesen ordentlichen A. stehen
außerordentliche A. oder Sonder- Abschreibung, die aufgrund
von unvorhersehbaren Ereignissen vorgenommen werden müssen.
Auch Gegenstände des Umlaufvermögens müssen bisweilen
abgeschrieben werden, z.B. Forderungen wegen
Zahlungsunfähigkeit der Kunden. siehe auch
Abschreibungsmethoden, Abschreibungsverfahren,
Sonderabschreibungen
Abschreibungsmethoden (der Buchführung)
Hierbei geht
es um die Frage, ob die Abschreibung unmittelbar von dem
betreffenden Aktivkonto abgebucht (direkte Abschreibung) oder
einem passiven Wertberichtigungskonto gutgeschrieben werden
soll (indirekte Abschreibung).
Abschreibungsverfahren
Die Wahl des
Abschreibungsverfahrens hängt vor allem von den Ursachen der
Wertminderung des Wirtschaftsgutes ab.
(1)
Lineare
Abschreibung mit jährlich gleich bleibenden
Abschreibungsquoten;
(2)
Degressive
Abschreibung, mit jährlich fallenden Abschreibungsquoten,
insbes. in Form der Restwertabschreibung und der digitalen
Abschreibung.
Absonderungsrecht
Anspruch
eines Gläubigers im Insolvenzverfahren, sich aus bestimmten,
zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenständen gesondert zu
befriedigen. Das sind Gegenstände, an denen der Gläubiger ein
Pfandrecht hat oder die ihm sicherungsübereignet sind. Kann
das Absonderungsrecht keine volle Befriedigung der Forderung
bringen, so darf der Gläubiger den offenen Rest als
gewöhnlicher Insolvenzgläubiger beim Insolvenzverwalter
anmelden.
abstrakter
Schaden
Lässt sich
ein Schadenersatzanspruch nur schätzungsweise feststellen wie
z.B. entgangener Gewinn oder Kundenverlust wegen
Nicht-Rechtzeitig-Lieferung, so spricht man von abstrakter
Schaden Gegensatz: konkreter Schaden.
Absturz von
Luftfahrzeugen
Brand-, Explosions-, und Trümmerschäden, die durch Anprall
oder Absturz bemannter Flugkörper, ihrer Teile oder Ladung
entstehen, sind in der Feuerversicherung, in der
Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung und in der
Hausratversicherung jeweils bedingungsgemäß eingeschlossen.
Abtretung
von Forderungen (Zession)
Ein
Gläubiger kann eine Forderung (z.B. aus einem Kaufvertrag) an
eine dritte Person abtreten (zedieren). Kreditsuchende bieten
Banken die A. ihrer Forderung als Sicherheit an, wenn kein
anderes Sicherungsmittel mehr greifbar ist.
(1)
Offene
Zession: Der Kreditnehmer teilt seinem Schuldner (z.B. einem
Kunden) mit, dass er seine Forderungen an die Bank abgetreten
hat. Die Schuldner zahlen nun direkt an die Bank.
(2)
Stille
Zession: Weil die Zession als Mittel der Kreditsicherung in
der Regelauf eine hohe Verschuldung des Kreditnehmers
schließen lässt, will er die A. vor seinen Kunden verbergen.
Sie zahlen nach wie vor an den Kreditnehmer, dieser stellt die
eingehenden Beträge dem Kreditgeber zur Verfügung. Gefahr: Ein
unlauterer Kreditnehmer könnte einzelne Forderungen ein
zweites Mal an einen anderen Gläubiger abtreten; Schutz durch
Mantelzession.
Abwässerschäden
In der Haftpflichtversicherung sind Sachschäden durch Abwässer
grundsätzlich ausgeschlossen, können jedoch gegen
Beitragszuschlag eingeschlossen werden.
Abwertung
(einer Währung)
Abwertung
des Außenwertes (Devalvation): Zur Bekämpfung einer stark
passiven Leistungsbilanz (hervorgerufen durch
Einfuhrüberschüsse) kann die Regierung eines Landes den
Außenwert der eigenen Währung senken, indem sie den
Wechselkurs gegenüber anderen Währungen heraufsetzt. Folge:
Die Importgüter verteuern sich auf dem Binnenmarkt, die
Einfuhr wird gedrosselt; gleichzeitig können die exportierten
Güter auf den Auslandsmärkten (in ausländischer Währung)
billiger angeboten werden, die Ausfuhr belebt sich. Gegensatz:
Aufwertung des Außenwertes.
Abzahlungskauf
siehe
Verbraucherkreditgesetz
Abzinsung.
(1)
Verfahren
zur Berechnung des jetzigen Barwerts eines später fälligen
Kapitals durch Abzug von Zinsen f. die Restlaufzeit
(Diskontierung).
(2)
Wertpapiere
oder Forderungen auf eine Kapitalsumme können abgezinst
ausgegeben werden, z.B. wird ein Sparbrief über 5 000 EUR
Nennwert zu 3 500 EUR an den Erwerber verkauft; nach 5 Jahren
erhält er den Nennwert zurück.
a-conto-Zahlung (Akontozahlung)
Abschlagszahlung, Anzahlung
administrierte Preise
sind Preise,
die der Staat direkt festsetzt oder so beeinflusst, dass sie
nicht als Ergebnis des Spiels der Marktkräfte von Angebot und
Nachfrage erscheinen. Dazu gehören insbes. die Preise der
Deutschen Bahn AG und der Nachfolgeunternehmen der Bundespost,
aber auch Krankenhausbehandlung, Mieten in Sozialwohnungen und
vieles mehr - Als quasi-administriert gelten Preise, deren
Höhe aufgrund eines beträchtlichen Verbrauchsteueranteils,
z.B. Benzin, Kaffee, Zigaretten, praktisch vom Staat bestimmt
wird. Administrierte Preise sind auch die Agrarmarktpreise
der EU. - Rd. 35 % der Preise des Lebenshaltungskostenindex
gelten als vom Staat administriert.
AfA: Abk.
für Absetzung für Abnutzung
Die AfA ist
steuerrechtlich eine Abschreibung auf Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens. Die Finanzbehörde hat für jeden Gegenstand
Höchstsätze festgelegt.
Agent
Versicherungsvertreter, Versicherungsvermittler
Agenturkonto
Konto des Versicherers, auf dem die dem Versicherungsvertreter
zugeleiteten Prämienrechnungen und die anfallenden Provisionen
erfasst werden.
Agio (ital.
Aufgeld)
ist der
Betrag, um den ein Börsenpapier über dem Nennwert emittiert
wird (Über-pari-Emission). Beispiel: Eine Aktie zu 50 EUR
Nennwert wird zu 120 EUR ausgegeben, ihr Agio ist 70 EUR.
Gegensatz: Disagio.
AHB
Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen
AKB
Allgemeine Krankenversicherungsbedingungen
Akkordarbeit
Bei der
Akkordarbeit wird die Tätigkeit des Arbeiters nach seiner
Leistung entlohnt, z.B. nach der hergestellten Stückzahl
(Leistungslohn, Akkordlohn). Vorteil: der Arbeiter kann seinen
Lohn durch Mehrleistung steigern. Nachteile: Gefahr der
Überbeanspruchung der Arbeitskraft, Arbeitsmonotonie.
Akkordlohn
(Leistungslohn, Stücklohn)
Der
Akkordlohn ist ein der Leistung des Arbeiters entsprechender
Arbeitslohn, in der Regel gemessen an der vom Arbeiter
gefertigten Stückzahl. Formen:
(1)
Stückgeldakkord. Nach vorausgegangenen Arbeitsstudien wird für
eine Leistungseinheit ein bestimmter Lohnsatz festgelegt, z.B.
für 1 Stück = 0,46 EUR. Für eine Leistung von 1500 Stück
erhält der Arbeiter somit 1500 × 0,46 EUR = 690 EUR. Formel
zur Berechnung des Bruttolohns = Stückzahl × Akkordlohnsatz.
(2)
Stückzeitakkord. Er basiert auf dem Stundenlohn (z.B. 18,40
EUR je Stunde). Für die Leistungseinheit wird vom Betrieb eine
bestimmte Arbeitszeit vorgegeben (z.B. 1,5 Minuten). Die
vorgegebenen Zeitminuten werden in Dezimalminuten umgerechnet:
60 Zeitminuten = 100 Dezimalminuten (somit für 1,5 Zeitmin.
1,5 × 100 : 60 = 2,5 Dezimalmin.).
Formel zur
Berechnung des Bruttolohns = Stückzahl × Dezimalmin. je Stück
× Stundenlohn:100 (somit 1500 × 2,5 × 18,40 : 100 = 690 EUR).
Gegensatz Zeitlohn. Akkordarbeit.
Akkreditiv
ist die
Anweisung eines Kunden an seine Bank, einer bestimmten Person
(dem Akkreditierten) eine bestimmte Summe auszuzahlen.
Wichtigste Form ist das Dokumentena.
AKP-Staaten
sind 69
Entwicklungsländer aus dem afrikanischen, karibischen und
pazifischen Raum, denen die EU im Rahmen des Abkommens von
Lomé 1991 Zollfreiheit für ihre Exporte zugesichert hat.
Außerdem erhalten sie Garantien zur Stabilisierung ihrer
Exporterlöse (STABEX). Die EU hat damit eine
weltwirtschaftlich bisher einmalige Entwicklungshilfe
geleistet.
Akquisition
Lateinisch: Erwerb.
In der Versicherungswirtschaft verwendet für die Vermittlung
und den Abschluss von Versicherungsverträgen
Aktenlose
Bestandsverwaltung
Vollständige
Übernahme der vertragserheblichen Daten in Speicher mit
direktem Zugriff und Mikroverfilmung der chronologischen
Ablage mit entsprechendem Register.
Aktie
ist ein
Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft. Das Grundkapital ist
in Aktien zerlegt. Häufig wird die Aktie in einer Urkunde
verbrieft. Sie besteht aus Mantel (Urkunde) und
Dividendenscheinbogen. Aktienarten:
(1)
Unterscheidung nach der Werteinteilung (§ 8 AktG): a)
Nennbetragsaktien: Sie lauten auf einen best. Währungsbetrag;
Mindestnennbetrag in Deutschland. ist 1 EUR, höhere
Nennbeträge müssen auf volle 5 EUR lauten; b) Stückaktien, die
nicht auf einen Nennbetrag lauten, sondern einen Bruchteil des
Grundkapitals repräsentieren.
(2)
Unterscheidung nach den Rechten des Aktionärs: a) Stammaktien,
b) Vorzugsaktien;
(3)
Unterscheidung nach der Übertragbarkeit: a) Inhaberaktien, b)
Namensaktien. Besondere Formen: Mehrstimmrechtsaktien,
Volksaktien, Vorratsaktien, Belegschaftsaktien.
Aktienanalyse
Methode zur
Prognose künftiger Kursentwicklungen von Aktien. Die
Aktienanalyse besteht aus zwei sich ergänzenden Komponenten:
a)
Fundamentalanalyse: Zielt auf den inneren Wert der Aktie,
wofür einmal unternehmensspezifische Daten maßgebend sind wie
Umsatzziffern, Marktanteile, Auftragslage der AG,
Finanzstruktur, Gewinnentwicklung sowie besonders ermittelte
Kennzahlen zur Aktienanalyse Zum anderen werden
volkswirtschaftlich Daten herangezogen wie Konjunkturlage,
Zinsentwicklung u.a.
b)
Technische
Analyse: Unterstellt wird, dass die Kursentwicklung in Trends
oder Zyklen verläuft, sodass aus vergangenen Kursbewegungen
zukünftige abgeleitet werden können. Grundlage sind die
Charts, das sind grafische Darstellungen von Kurs-, Umsatz-
und anderen Entwicklungen der AG, aus denen die Trend- und
Zyklenbilder der Aktie, aber auch reine Zufallsentwicklungen
herausgerechnet werden.
Aktienfonds
siehe
Investmentfonds.
Aktiengesellschaft (AG)
ist eine
typische Unternehmungsform der Großindustrie mit eigener
Rechtspersönlichkeit (juristische Person), geregelt durch
Aktiengesetz vom 6.9.65. Durch Aufspaltung des Grundkapitals
in eine Vielzahl kleiner Anteile, Aktien, kann die AG im Wege
der Eigenfinanzierung größte Kapitalsummen aufbringen.
Gründung mit einem Grundkapital von mind. 50 000 EUR. Die
innere Rechtsverfassung einer AG ist mit einer Satzung zu
regeln. Gesetzlich vorgeschriebene Organe sind
Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Der
Jahresabschluss ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu
erstellen und unterliegt der Publizitätspflicht.
Aktiengesetz
v. 06.09.65
regelt die Rechtsverhältnisse der Aktiengesellschaft. Das
Aktiengesetz legt insbesondere zwingend fest: Wesentliche
Punkte des Inhalts der Satzung, Pflichten und Rechte der
Organe (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand), Inhalt,
Form und Prüfung des Jahresabschlusses.
Aktienindex
ist ein vom
Statistischen Bundesamt oder von privater Seite fortlaufend
errechneter Durchschnittskurs einer ausgewählten Anzahl von
Aktien verschiedener Unternehmen. Der Vergleich der Indices
gibt Aufschlüsse über die allgemeine Kurstendenz an der
Aktienbörse. Man spricht zutreffend vom Börsenbarometer.
Wichtige offizielle Indices sind: Der DAX der Deutschen Börse
AG, der Dow-Jones-Index der Börse an der New Yorker Wall
Street, der Nikkei-Index der Tokioter Börse, der FTSE der
Londoner Börse, der CAC der Pariser Börse sowie die
verschiedenen unter Stoxx laufenden Indices f. europäische
Aktien. Außerdem gibt es Branchenindices und private Indices
wie den FAZ-Index der Frankfurter Allgemeinen Zeitung oder den
Commerzbank-Index.
Aktienkapital
ist das in
Aktien zerlegte Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
Aktienoptionsplan (amerik. stock options)
In den USA
entwickelte Form des Leistungsanreizes für Führungskräfte in
Unternehmen: Erfolgreiche Manager erhalten das Recht (Option),
Aktien des eigenen Unternehmens zu einem best. Vorzugskurs
kaufen oder Wandelanleihen der AG erwerben und diese später in
Aktien umtauschen zu können. Die Details werden in einem
Aktienoptionsplan aufgenommen. Aktienoptionspläne stärken die
Corporate Identity und wirken sich positiv auf die Börsenkurse
der betr. Aktien aus. In Deutschland. waren die damalige
Daimler-Benz AG und die Volkswagenwerk AG die ersten
Großunternehmen mit Aktienoptionsplanen.
Aktienpaket
ist die
Ansammlung von Aktien einer AG in einer Hand, mit der
wesentliche Einfluss in der Hauptversammlung ausgeübt werden
kann. Bei AG, deren Aktien sich in Streubesitz befinden,
können schon Ansammlungen von 5 % des Aktienkapitals ein
wirkungsvolles Aktienpaket darstellen.
Aktionär
ist der
Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. Sein Anteil am
Grundkapital ist die Aktie; seine Haftung ist auf den
Aktienbesitz beschränkt. Der Aktionär ist von Geschäftsführung
und Vertretung völlig ausgeschlossen. Die Aktie gewährt ihm
ein Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand und das Stimmrecht
(beide kann er nur in der Hauptversammlung ausüben), das Recht
auf Dividende und das Recht auf Beteiligung am
Liquidationserlös.
Aktiva
sind die
Vermögenswerte eines Unternehmens, die auf der linken Seite
der Bilanz ausgewiesen werden. Die Aktiva werden in Anlage-
und Umlaufvermögen unterteilt. Gegensatz Passiva.
Aktivgeschäft der Banken
sind alle
Kreditgewährungen. Diese schlagen sich als Forderungen auf der
Aktivseite der Bankbilanz nieder. Gegensatz: Passivgeschäft.
aktivieren
heißt
Vermögensposten in die Aktivseite der Bilanz (Aktiva)
einstellen. Insbesondere steuerrechtlich Vorschriften zwingen
den Unternehmer, gewisse Aufwendungen zu aktivieren (z.B. die
Beschaffungskosten eines Anlagegegenstandes,
Grunderwerbsteuer, Großreparaturen).
Akzelerator
("Beschleuniger")
Die moderne
Wirtschaftswissenschaftlich hat entdeckt, dass eine
Veränderung der Nachfrage nach Konsumgütern eine prozentual
größere Veränderung der Nachfrage nach Investitionsgütern
bewirkt (Akzelerationsprinzip). Das Verhältnis zwischen dem
wertmäßigen Umfang der Nettoinvestitionen und der
Nachfragesteigerung nennt man den Akzelerator Multiplikator.
Akzept
ist die
Unterschrift des Bezogenen (Annahmevermerk) auf einem Wechsel.
Das Akzept wird am linken Rand der Urkunde quer geschrieben.
Es verpflichtet den Bezogenen, den Wechsel mit dem angegebenen
Betrag am Verfalltag einzulösen. Auch der angenommene Wechsel
wird als Akzept bezeichnet (Gegensatz: Tratte). Besondere
Formen sind Teilakzept, Avalakzept, Blankoakzept.
Akzeptkredit
Eine Bank
erklärt sich bereit den von einem Kunden auf sie gezogenen
Wechsel zu akzeptieren. Der Kunde verpflichtet sich, den
Gegenwert spätestens 1 Tag vor Verfall bei der Bank
einzuzahlen. Die Bank verlangt eine Akzeptprovision. Das
Bankakzept kann der Kunde diskontieren lassen oder als
Zahlungsmittel verwenden. Akzeptkredite werden häufig zur
Finanzierung von Wareneinfuhren gewährt: Die Bank des
Importeurs verpflichtet sich einen vom ausländischen Exporteur
auf sie gezogenen Wechsel (anstelle des Importeurs) zu
akzeptieren.
Allgemeine
Bemessungsgrundlage
Begriff aus der Sozialversicherung.
Feststehender Wert, der jährlich durch die Bundesregierung
festgesetzt wird.
Die Allgemeine Bemessungsgrundlage verändert sich im gleichen
Verhältnis, wie die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte
aller Versicherten der beiden letzten Jahre vor der
Berechnung.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
sind
standardisierte, inhaltlich vorformulierte Verträge eines
Herstellers, Händlers oder Dienstleisters über
Leistungsumfang, Kostenanschläge, Preisangaben, Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen, Gewährleistungen und Haftungsfragen.
Sie gelten für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen des
Verwenders und bringen ihm einen hohen
Rationalisierungseffekt. Gegenüber Endverbrauchern dienen sie
jedoch auch zur Durchsetzung der dem Verwender angemessen
erscheinenden Konditionen. Die gesetzlichen Bestimmungen zu
den AGB sind im BGB integriert worden und sollen den
Verbraucher vor Übervorteilung durch unangemessene AGB
schützen. Bestimmte Verbraucher- und Wirtschaftsverbände haben
das Recht, den Verwender unwirksamer AGB auf Unterlassung zu
verklagen (sogenannte Verbandsklage). Verbraucherschutz;
Verbrauchsgüterkauf.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
sind
Bedingungen, die dazu bestimmt sind, in eine unbegrenzte
Anzahl gleich liegender Versicherungsverträge als Bestandteil
aufgenommen zu werden.
Allmählichkeitsschäden
Es sind in der Haftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche
ausgeschlossen, die durch allmähliche Einwirkungen der
Temperatur, von Gasen, von Dämpfen oder Feuchtigkeit usw.
entstehen.
Alterserhöhung
Theoretische Annahme eines höheren Eintrittsalters bei
erhöhtem Risiko in der Lebensversicherung.
Altershilfe für Landwirte
Das "Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" trat am 1.
10. 1957 in Kraft.
Die Altershilfe geht davon aus, dass der ältere Landwirt das
Recht auf Wohnung und Verpflegung auch nach der Hofübergabe
behält. Die landwirtschaftliche Altershilfe will deshalb
lediglich den zusätzlichen Bargeldbedarf der älteren Landwirte
decken und somit die rechtzeitige Hofübergabe an jüngere
Landwirte fördern.
Die landwirtschaftliche Altershilfe wird von den
landwirtschaftlichen Alterskassen (LAK) durchgeführt. Der
Landwirt kann der Altershilfe als Pflichtversicherter oder
freiwillig Versicherter angehören.
Altersruhegeld
Begriff aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Wird in der
Regel mit der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt.
Altersversicherung
Vorsorge für das Alter durch Renten- oder
Kapitalversicherungen
Altersversorgung
Vorsorge für das Alter auf verschiedensten wirtschaftlichen
und juristischen Wegen, z.B. durch Sparen, Leibrenten, Kauf
und Bereitstellung von Sachwerten usw.
Alterungsrückstellung
Mit dem Alter wächst das Risiko der Krankheitskosten- und
Krankentagegeldversicherung, welches durch diese besondere
Rückstellung berücksichtigt wird.
Altlasten
Schäden im Zusammenhang mit der in der Vergangenheit erfolgten
Verunreinigung von Boden und/oder Grundwasser oder von
Gewässern.
Ambulante
Behandlung
Ärztliche Behandlung in der Praxis des niedergelassenen
Arztes, Zahnarztes oder im Ambulatorium eines Krankenhauses.
Amortisation
(1)
Schuldenamortisation ist die Tilgung (Abtragung) langfristiger
Schulden, z.B. von Anleihen und Hypothekenschulden.
(2)
Anlageamortisation: Anlagegegenstände sollen sich durch die
während der Nutzungszeit entstehenden Gewinne amortisieren,
damit das investierte Kapital erhalten bleibt. Die
Abschreibungen, die in den Verkaufserlösen der Produkte dem
Unternehmen zufließen, dienen der Amortisation und damit der
Kapitalerhaltung.
amtlicher
Handel (an der Börse)
Zentrales
Marktsegment der Wertpapierbörse, in dem die gehandelten
Wertpapiere amtlich notiert werden. Die
Zulassungsvoraussetzungen der Börse zum amtlichen Handel sind
besonders streng, nur Unternehmen höchster Bonität kommen mit
ihren Emissionen zum Zuge. Der Käuferschutz ist ausgeprägt.
Dem dienen auch die Prospektpflicht und die Vorschrift, dass
sich 25 % des Gesamtnennbetrags (z.B. der Aktien eines
Unternehmens) in Publikumshand befinden müssen.
Effektenhandel.
Amtliches
Kennzeichen
Die überwiegende Mehrzahl der Kraftfahrzeuge oder Anhänger
dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden,
wenn sie durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der
Zulassungsstelle im Verkehr zugelassen sind.
Anamnese
In der Personenversicherung verwendeter medizinischer Begriff:
Gesundheitliche Vorgeschichte unter besonderer
Berücksichtigung der Vorerkrankungen.
Änderungsrisiko
Änderung des versicherten Risikos durch Änderung von
Risikofaktoren infolge z.B. wirtschaftlicher, rechtlicher oder
technischer Veränderungen (z.B. Vergrößerung der
Einbruchdiebstahlkriminalität; Erhöhung von Reparaturkosten;
Erhöhung von Gerichtsgebühren).
Anerkennung
Erklärung eines Sozialversicherungsträgers, durch die eine
Versicherungsberechtigung oder eine Versicherungspflicht oder
die Gültigkeit der gezahlten Beiträge rechtsverbindlich
festgestellt wird. Zu unterscheiden vom Schuldanerkenntnis und
vom prozessualen Anerkenntnis.
Anfängerrisiko
In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wird dem
statistisch festgestellten Anfängerrisiko in Bezug auf die
Schadenträchtigkeit durch die Klasse 0 und die
Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 Rechnung getragen. In der
Fahrzeugvollversicherung gilt ähnliches.
Anfechtung
ist eine
Willenserklärung, mit der Rechtsbehandlungen, die mit Mängeln
behaftet sind, nichtig gemacht werden sollen.
Anfechtungsgründe: Anfechtung wegen Irrtums, arglistiger
Täuschung, widerrechtlicher Drohung; Anfechtung von
Rechtsgeschäften eines Schuldners, die dieser mit Dritten
abgeschlossen hat um Vermögen dem Zugriff der Gläubiger zu
entziehen (z.B. eheliche Gütertrennung) u.a.
Angebot
(1)
Angebot als
Kaufantrag (Offerte): Ausführliche Warenangebote sollten
Aufschluss geben über Art, Güte und Beschaffenheit der Ware,
Menge (sofern Mindest- oder Höchstmengen in Frage stehen),
Preis je Einheit, Lieferungsbedingungen (Verpackungs- und
Beförderungskosten, Lieferzeit), Zahlungsbedingungen,
Erfüllungsort und Gerichtsstand. Zu unterscheiden sind:
1.
Verbindliche
Angebote: die rechtliche Bindung des Anbietenden entsteht mit
dem Zugang des Angebots beim Kunden. Die Bindung erlischt,
1.
wenn die Annahme des Kunden zu spät eintrifft (mündliche Angebote
müssen sofort, befristete innerhalb der gesetzten Frist
angenommen werden),
2.
wenn der Kunde das A. mit Abänderungen annimmt,
3.
wenn der Anbietende rechtzeitig widerruft, d.h. der Widerruf muss
spätestens mit dem Angebot eintreffen
2.
Unverbindliche Angebote enthalten eine Freizeichnungsklausel.
(2)
Angebot im
volkswirtschaftlichen Sinne ist die Zusammenfassung aller auf
einem Markte (Weltwirtschaft, Volkswirtschaft, Branche, Börse
usw.) zum Verkauf stehenden Güter und Dienstleistungen. Das
Angebot ist insbesondere im Zusammenspiel mit der gleichzeitig
vorhandenen Nachfrage von Bedeutung für die Preisbildung auf
dem Markt.
angebotsorientierte Wirtschaftspolitik
umschreibt
eine Wirtschaftspolitik, bei der versucht wird Konjunktur und
Vollbeschäftigung durch kostensenkende Maßnahmen zu sichern.
Dazu gehört vor allem die Entlastung der Unternehmen von
Steuern und Sozialleistungen. In den USA hat diese Politik zu
einer Art Beschäftigungswunder geführt. Zu den Anhängern
gehören die Bundesbank und die überwiegende Mehrzahl der
Wirtschaftswissenschaftler in Deutschland. Auch in der
derzeitigen (2000) Bundesregierung haben sich ihre Befürworter
durchgesetzt. Gegensatz: nachfrageorientierte
Wirtschaftspolitik.
Angestelltenversicherung
ist die
gesetzliche Rentenversicherung für Angestellte im Rahmen der
Sozialversicherung. Die Beiträge sind von Arbeitnehmer und
Arbeitgeber je zur Hälfte aufzubringen. Träger der
Angestelltenversicherung ist die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA) in Berlin. Leistungen der
Angestelltenversicherung:
a)
Altersrente
bei Erreichen einer festgelegten Altersgrenze. Diese liegt
zukünftig grundsätzlich beim 65. Lebensjahr, in einer
Übergangszeit gelten noch alte Regelungen, vor allem für
Frauen und Frührentner (ab 60 J.). Wer danach früher in Rente
gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen.
b)
Rente wegen
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit,
c)
Hinterbliebenenrente,
d)
Maßnahmen
zur Erhaltung und Wiederherstellung (Rehabilitation) der
Erwerbsfähigkeit, z.B. Zahlung von Kuraufenthalten.
Anlagespiegel
Die
Kapitalgesellschaften müssen gem. § 268 HGB in der Bilanz oder
dem Anhang dazu die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens darlegen: Anschaffungs- oder Herstellkosten,
plus/minus Zu- und Abgänge bzw. Umbuchungen, minus bisherige
Abschreibungen minus Abschreibungen im Abschlussjahr =
Buchwert. Jahresabschluss.
Anlagenrisiko
Haftung des
Inhabers einer Anlage ohne eigenes Verschulden.
Anlagevermögen
Zum
Anlagevermögen gehören Aktiva mit einer Nutzungsdauer von mehr
als 1 Jahr, z.B. Gebäude, Maschinen, Beteiligungen.
Anleihe
Anleihen
sind Kredite des Kapitalmarktes zur Finanzierung großer
Vorhaben. Als Emittenten treten Gebietskörperschaften wie
Bund, Länder und Gemeinden auf (öffentliche Anleihen), aber
auch private Großunternehmen (Industrieanleihen). Anleihen
werden als Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen
verbrieft. Die Normalform hat Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren
und einen garantiert gleich bleibenden Zinssatz (fest
verzinsliches Papier). - Anleihen -Variationen des
Kapitalmarkts sind:
a) Variabel
verzinste Anleihe, sogenannte Floater
b)
Stufenzins- Anleihe
c)
Annuitäten- Anleihe
d)
Nullkupon- Anleihe (Zero-Bonds)
Annahmepflicht
Der
Versicherer ist zur Annahme bestimmter Risiken verpflichtet.
Beispielsweise:
-
ausländische KFZ in der Krafthaftpflichtversicherung, da
Pflichtversicherung
-
Monopolversicherungen bei öffentlich-rechtlichen
Versicherungsgesellschaften.
Annahmeverzug (Gläubigerverzug)
Nimmt der
Gläubiger die fällige und vom Schuldner ordnungsgemäß
angebotene Leistung nicht an, so gerät er in Annahmeverzug
Nicht angenommenes Geld kann der Schuldner bei einem Notar
hinterlegen, nicht angenommene Ware kann im Selbsthilfeverkauf
veräußert werden.
Annuität
Die
Rückzahlungsbedingungen langfristiger Schulden legen in der
Regel fest, welcher Betrag jährlich zu tilgen ist. Werden die
jährliche Tilgungsquote und die jährliche Zinsleistung zu
einer Summe zusammengefasst, so spricht man von einer Annuität
Hypothekenschulden werden meist mit gleich bleibenden
Annuitäten abgetragen, d.h. der Betrag, um den die jährlichen
Zinsen abnehmen, wird den Tilgungsquoten hinzugerechnet.
Annuitätenanleihe
Variante der
Anleihe, bei der die Zinsen bis zum Ende der Laufzeit
angesammelt werden. Die Rückzahlung erfolgt aus der Summe
Anleihenennwert plus Zinsen über eine bestimmte Anzahl von
Jahren in gleich bleibenden Annuitäten. Die Annuitätenanleihe
eignet sich besonders für die Altersvorsorge.
Anomalie
Wird
überwiegend in der Lebens- und Krankenversicherung verwendet.
Abweichung
von normalen Risikoverhältnissen.
Anpassungsklausel
Die
Anpassungsklausel kann nach Einführung des neuen Tarifwerks
(10.06.87) nicht mehr abgeschlossen werden. Sofern der Kunde
eine LV nach dem alten Tarifwerk abgeschlossen hat, bei der
zwar eine Dynamik möglich war, aber keine automatische
Anpassung beantragt wurde, gilt - ohne besondere
Einverständniserklärung - die Anpassungsklausel auch heute
noch. Will der Kunde die Dynamisierung durchführen, muss er
aber - anders als bei der automatischen Anpassung - selbst
tätig werden. Er muss seinen Wunsch schriftlich beim
Versicherungsunternehmen äußern. Dieser Erhöhungsantrag ist
spätestens drei Monate nach Beginn des Versicherungsjahres zu
stellen. Um Beitragsnachzahlungen zu vermeiden, sollte er aber
bereits vier Wochen (Bundesbahngeschäft = acht Wochen) vor
Beginn des Versicherungsjahres in der HV vorliegen.
Anschaffungskosten (Anschaffungswert)
Zu den
Anschaffungskosten zählen alle Aufwendungen zur Beschaffung
von Vermögensgegenständen, bis diese voll betriebsbereit sind.
Bei einer Maschine z.B. sind dies: Kaufpreis + Bezugsfracht +
Montagekosten. Die Anschaffungskosten sind zu aktivieren, sie
bilden in Handels- und Steuerbilanz einen wichtigen Wertansatz
für Abschreibungen und Bewertung (HGB §§ 253, 279, 280).
Beachtlich ist, dass Gegenstände, deren Anschaffungskosten 410
EUR übersteigen, im Anschaffungsjahr nicht voll als Aufwand
gebucht werden dürfen, sondern über eine steuerrechtlich
festgelegte Anzahl von Jahren abzuschreiben sind.
Geringwertige Wirtschaftsgüter.
Anti-Dumping-Maßnahmen
Der
GATT-Vertrag (jetzt WTO) und auf diesem basierende
Anti-Dumping-Verordnungen der EU schützen ex- und
importierende Länder vor Schäden, die ihnen durch Preisdumping
exportierender Unternehmen in anderen Ländern entstehen
(Dumping). Gegenmaßnahmen seitens der geschädigten Staaten
sind vor allem Anti-Dumping-Zölle. Sie sind bis zur Höhe der
Dumpingspanne zulässig, das ist die Differenz zwischen dem
Inlandspreis des Produkts im Exportland und seinem
Angebotspreis im Importland. Damit sollen im Importland die
Wettbewerbsnachteile inländischer Anbieter des gleichen
Produkts ausgeglichen, aber auch die regulär exportierenden
Konkurrenten des Dumpingunternehmens wettbewerbsmäßig
gleichgestellt werden.
antizipative
Posten
sind
Aufwendungen und Erträge eines abzuschließenden
Geschäftsjahres, die erst im folgenden Jahr zu Zahlungen
führen. siehe auch Rechnungsabgrenzung
antizyklische Maßnahmen
sollen dem
Ablauf des Konjunkturzyklus entgegenwirken. Eine Regierung
ergreift antizyklische Maßnahmen im Rahmen ihrer Einnahmen-
und Ausgabenpolitik, sobald der Konjunkturverlauf extreme
Entwicklungen erkennen lässt. Eine Konjunkturüberhitzung kann
mit Steuererhöhungen und Streichung von Subventionen
abgebremst werden; einem Konjunkturrückgang kann durch
Steuersenkungen und verstärktes Einschalten der öffentlichen
Hand in den Wirtschaftsprozess (mit Kreditmitteln der
Zentralnotenbank) entgegengewirkt werden. Gegensatz
prozyklische Maßnahmen.
Antrag
Er ist die
wesentliche Grundlage des Versicherungsvertrages.
Mit ihm
äußert der Kunde den Wunsch, eine Versicherung abzuschließen.
Er beantwortet die für den Versicherungsumfang und die
Einschätzung des Risikos notwendigen Fragen und unterschreibt
ihn.
Anwartschaft
Aussicht auf
ein künftig zu erwerbendes Amt oder Recht.
Anzeigepflicht
Vorvertragliche Obliegenheit zur vollständigen und richtigen
Anzeige aller für die Übernahme der Gefahr erheblichen
Umstände.
AO
siehe
Abgabenordnung
APEC (Abk.
für Asian Pacific Economic Cooperation = Asiatisch-Pazifischer
Wirtschaftsvertrag).
Gegründet
1989 als Forum wirtschaftliche Zusammenarbeit im pazifischen
Raum. 21 Mitgliedstaaten, darunter USA, Japan, Kanada,
Australien, China, Taiwan, Mexiko, Neuseeland, Südkorea. Ziele
sind Wachstumsförderung, Abbau der Handelsschranken und
Schaffung einer Freihandelszone bis 2020. Die Wirtschaftskraft
der APEC ist doppelt so hoch wie die der EU, Organisationsgrad
und weltwirtschaftliche Effizienz jedoch vorerst wesentlich
geringer.
Äquivalenzziffernkalkulation
Die
Äquivalenzziffernkalkulation ist eine verfeinerte Form der
Divisionskalkulation. Sie wird auf Erzeugnisse angewandt, die
in verschiedenen Sorten hergestellt werden. Mithilfe von
Gewichtungsziffern (Äquivalenzziffern) werden die Gesamtkosten
einer Rechnungsperiode auf die in dieser Periode hergestellten
Sorten verteilt. Das Produkt aus Menge je Sorte ×
Äquivalenzziffer gibt an, welcher Anteil an den Gesamtkosten
auf jede Sorte zu verrechnen ist. Danach lassen sich die
Stückkosten jeder Sorte berechnen: Gesamtkostenanteil je
Sorte/Menge. Die Äquivalenzziffern werden nach bestimmten
produktionstechnischen Merkmalen des Herstellverfahrens jeder
Sorte (meist Erfahrungsziffern) festgelegt, wenn diese
Merkmale der Grund für unterschiedliche Herstellkosten der
einzelnen Sorten sind (z.B. die Mahldauer bei mehreren
Mehlsorten mit unterschiedlicher Feinheit). Eine ausreichende
Genauigkeit der Äquivalenzziffernkalkulation ist nur
gewährleistet, wenn alle Sorten mit grundsätzlich dem gleichen
Verfahren hergestellt werden und technisch unkompliziert sind
(z.B. Bleche, Ziegeleiprodukte).
ARB
Allgemeine
Rechtsschutzversicherungsbedingungen
Arbeiterrentenversicherung
Die
Arbeiterrentenversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen
Rentenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung. Sie
entspricht weitgehend der Angestelltenversicherung. Träger:
Landesversicherungsanstalten.
Arbeitgeberanteil
Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, sowie
Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber
und Arbeitnehmer getragen.
Arbeitgeberverbände
sind
Zusammenschlüsse von Unternehmern, die sich mit der Lösung
sozialer Fragen der Arbeitnehmerschaft befassen. Sie sind
Partner (Sozialpartner) der Gewerkschaften beim Abschluss von
Tarifverträgen. Die Spitzenorganisation ist die
Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände.
Arbeitnehmersparzulage
Für
vermögenswirksame Leistungen, die auf einem Bausparkonto
angelegt werden, erhält der Arbeitnehmer 10 %
Arbeitnehmersparzulage auf max. 479 € jährlich. Die
Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und
sozialversicherungsfrei. Die vermögenswirksamen Leistungen
selbst nicht. Erhaltene Arbeitnehmersparzulagen sind
zurückzuzahlen, wenn die 7-jährige Bindefrist nicht
eingehalten wird (s. Pkt. 5.7). Durch die hohe
Arbeitnehmersparzulage lassen sich mit vermögens-wirksamen
Bausparen beachtliche Renditen erzielen. Die
Arbeitnehmersparzulage muss über die Einkommensteuererklärung
beantragt werden und wird vom Finanzamt nach Prüfung der
Einkommensgrenzen direkt dem Bausparer ausgezahlt.
Arbeitsdirektor
Er ist
gleichberechtigtes Vorstandsmitglied in einem Unternehmen mit
eigener Rechtspersönlichkeit - vor allem AG und GmbH -, die in
der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmer beschäftigen. Der
Arbeitsdirektor hat insbesondere personelle und soziale Fragen
zu entscheiden. Er wird gemäß Mitbestimmungsgesetz v. 1976 wie
die übrigen Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestellt.
Arbeitsförderungsgesetz von 1969
regelt
Maßnahmen zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes, zur
Verbesserung der Beschäftigungsstruktur und des Wachstums der
Wirtschaft. Das Arbeitsförderungsgesetz berücksichtigt
insbesondere die berufliche Mobilität, die berufliche
Umschulung und die berufliche Eingliederung Behinderter. Auch
die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg sind
festgelegt: Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Förderung und
Bezuschussung der berufliche Bildung (sofern nicht Leistungen
nach dem Ausbildungsförderungsgesetz zustehen), Leistungen zur
Erhaltung von Arbeitsplätzen, Gewährung von
Arbeitslosenunterstützung und Kindergeld.
Arbeitsgerichte
Sie
entscheiden über Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern. Die erste Verhandlung soll der gütlichen
Beilegung des Streits dienen. Instanzenzug: Arbeitsgericht,
Landesarbeitsgericht (nur Berufung), Bundesarbeitsgericht (nur
Revision).
arbeitsintensiv (lohnintensiv)
ist ein
Betrieb, bei dem die Arbeitskosten (Löhne, Gehälter)
verhältnismäßig hoch sind, in jedem Fall höher als die vom
investierten Kapital verursachten Kosten (Abschreibungen,
Zinsen), wie z.B. bei Betrieben mit viel Handarbeit und beim
Handel.
Arbeitskampf
Im
Arbeitskampf bekämpfen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften bei
der Auseinandersetzung über Arbeitsbedingungen und
Lohnforderungen mit besonders harten Mitteln wie Streik,
Boykott und Aussperrung.
Arbeitskräftegesamtrechnung
ist eine
nach dem Prinzip der doppelten Buchführung auf Konten
dargestellte Berechnung, mit der sämtliche Bewegungsvorgänge
am Arbeitsmarkt erfasst werden. Die Konten verzeichnen alle
Zu- und Abgänge der Arbeitnehmer (einschl. Arbeitslose),
Selbstständigen, der Schüler, Erwerbsunfähigen, Rentner u.a.
Mit der Arbeitskräftegesamtrechnung sollen die Größenordnungen
und Abläufe der beruflichen Entwicklung der gesamten
Bevölkerung erfasst werden.
Arbeitslosenhilfe
Sozialleistung bei Arbeitslosigkeit.
Von eigener
Beitragszahlung unabhängig.
Arbeitslosenversicherung
ist ein
Zweig der Sozialversicherung. Ein Versicherter, der
unverschuldet arbeitslos geworden ist, erhält
Arbeitslosenunterstützung. Träger: Bundesanstalt für Arbeit in
Nürnberg. Pflichtversicherung für alle unselbständigen
Arbeitnehmer.
Arbeitslosigkeit
ist eine wirtschaftliche Erscheinung,
die in fast allen westlichen Industriestaaten seit Jahren die
Gesellschaft belastet. Die Rezepte zur Beseitigung der
Arbeitslosigkeit sind wissenschaftlich umstritten und
politisch umkämpft. Dabei lassen sich zwei Grundrichtungen
unterscheiden: Die angebotsorientierte Wirtschaftspolitik und
die nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik. In Deutschland.
waren 1999 im Durchschnitt 4,1 Mill. Menschen ohne Arbeit, was
einer Arbeitslosenquote von 10,5% entspricht. Die Unterschiede
zwischen West- und Ostdeutschland sind gravierend: West: 2,8
Mill. = 8,8%; Ost: 1,3 Mill. = 17,6%.
www.arbeitsamt.de
Arbeitsproduktivität
siehe
Produktivität
Arbeitsrecht
Das
Arbeitsrecht ist ein selbstständiger Rechtszweig ohne
allerdings in einem einzigen Gesetzbuch zusammengefasst zu
sein. Zum Arbeitsrecht gehören vor allem:
Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz,
Tarifvertragsgesetz, Teile der Gewerbeordnung,
Jugendarbeitsschutzgesetz, Gesetz über Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenfürsorge, Arbeitsförderungsgesetz,
Arbeitszeitordnung, Bundesurlaubsgesetz,
Kündigungsschutzgesetz.
Arbeitsstudien
sind
technisch-wissenschaftliche Methoden zur Analysierung
(systematischen Zerlegung) von Arbeitsvorgängen im Betrieb.
Arbeitsstudien wurden zuerst von dem Amerikaner Taylor
entwickelt, in Deutschland später vom REFA-Verband. Sie dienen
der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und leistungsgerechter
Entlohnung. Verfahren:
(1)
Arbeitsablaufstudien dienen dem reibungslosen
Ineinandergreifen der einzelnen Teilverrichtungen.
(2)
Arbeitszeitstudien. Hier wird die Zeitdauer der
Teilverrichtungen gemessen um zur bestmöglichen
Arbeitszeiteinteilung zu gelangen, z.B. bei der Festlegung von
Vorgabe-, Rüst- und Pausenzeiten.
(3)
Arbeitsplatzstudien sichern die beste Anlage und Ausstattung
des Arbeitsplatzes mit dem Ziel Menge und Güte des
Erzeugnisses zu steigern.
(4)
Arbeitswertstudien befassen sich mit der objektiven Bewertung
der Leistung des Arbeiters auf Grund der Ergebnisse aus 1. bis
3. um eine dem jeweiligen Arbeitswert entsprechende,
leistungsgerechte Entlohnung zu finden. Arbeitsteilung.
Arbeitsteilung
(1)
Die
technische Arbeitsteilung steht im Dienste der
Rationalisierung. Der gesamte Arbeitsvorgang eines Betriebs
wird in kontrollier- und beeinflussbare Teilverrichtungen
zerlegt. Dazu dienen Arbeitsstudien. Die Arbeiter erlangen auf
ihren Teilgebieten sehr rasch routinemäßige Gewandheit und
Sicherheit. Die Produktivität der Arbeit steigt. Die volle
Wirkung der Arbeitsteilung wird allerdings nur erreicht, wenn
die Teilverrichtungen im Rahmen einer Gesamtplanung harmonisch
ineinander fließen und das Produktionsziel möglichst rationell
herbeiführen (Arbeitsvereinigung).
(2)
Die
gesellschaftliche Arbeitsteilung führt zur Bildung immer
stärker aufgefächerter Spezialberufe.
Arbeitsvertrag
ist der
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene
arbeitsrechtliche Vertrag, mit dem ein Arbeitsverhältnis
begründet wird. Der Arbeitsvertrag darf nicht gegen zwingende
Vorschriften des HGB (bei kaufmännischen Angestellten) und der
Gewerbeordnung (bei Arbeitern und technischen Angestellten)
verstoßen. Außerdem müssen dem Arbeitnehmer mind. die gleichen
Bedingungen gewährt werden, wie sie der jeweils geltende
Tarifvertrag vorsieht.
Arbeitszeitverkürzung
gilt als ein
sehr umstrittenes Rezept der Wirtschaftspolitik die
Arbeitslosigkeit zu mindern und wieder einen annähernden Stand
der Vollbeschäftigung zu erreichen. - Formen der
Arbeitszeitverkürzung sind:
(1)
Verkürzung
der Lebensarbeitszeit, also eine frühere Verrentung oder
Pensionierung
(2)
Verringerung
der Wochenarbeitszeit, z.B. Einführung der 35-Stunden-Woche
(3)
Erhöhung der
Urlaubszeit
(4)
zeitweiliges
Ausscheiden aus dem Berufsleben zum Zweck der beruflichen
Weiterbildung
(5)
Jobsharing
Arbitrage
ist die
Ausnutzung des Kursgefälles bei Wertpapieren, Waren oder
Devisen an zwei oder mehr Börsenplätzen.
(1)
Spekulative
Arbitrage Beispiel: Eine Bank kauft Aktien in Hamburg zum Kurs
234 und verkauft sie eine Minute später in Hongkong zu 237.
(2)
Ausgleichs-
Arbitrage: Eine Bank versorgt sich mit Fremdwährungen, die sie
zur Ausführung von Kundenaufträgen braucht, wobei sie nach dem
Börsenplatz mit dem günstigsten Wechselkurs sucht.
arglistige
Täuschung
ist eine
gesetz- und sittenwidrige Handlungsweise, mit der eine Person
ihren Vertragspartner benachteiligen will (z.B. durch
Vortäuschen nicht vorhandener Eigenschaften einer Ware) und
dabei hofft, dieser werde die Täuschung nicht erkennen.
Verträge, die unter einer arglistigen Täuschung zustande
gekommen sind, können mittels Anfechtung rückgängig gemacht
werden.
Artvollmacht
genauer:
Arthandlungsvollmacht ist eine Form der Handlungsvollmacht,
die einem Angestellten für alle gewöhnlichen
Geschäftshandlungen erteilt wird, die zur Erfüllung seiner
vertraglichen Arbeitspflichten notwendig sind. Er
unterzeichnet mit dem Zusatz "i.A." (§§ 54 ff. HGB).
Ärztliche
Untersuchung
Möglichkeit
der Gesundheitsprüfung.
AS-Fonds
siehe
Pensionsfonds.
Assekuranz
Versicherungswirtschaft.
Attentismus
nennt man
eine abwartende Haltung des Käuferpublikums an der Börse und
der Kreditnehmer. Attentismus ist häufig bei erwarteten Kurs-
oder Zinsänderungen zu beobachten, womit deren Eintritt in der
Regelbeschleunigt wird.
Aufbewahrungspflicht
(1)
Aufbewahrungspflicht bei Belegen: Jeder Steuerpflichtige muss
alle für die Ermittlung der Steuer notwendigen Unterlagen
(Belege) 6 Jahre lang aufbewahren, Kaufleute müssen darüber
hinaus Belege, Geschäftsbücher, Bilanzen und Inventare 10
Jahre lang aufbewahren.
(2)
Aufbewahrungspflicht bei Waren: Will ein Käufer aufgrund einer
mangelhaften Lieferung die Ware nicht behalten, so hat er sie,
bis der Verkäufer darüber verfügt, ordnungsmäßig
aufzubewahren. Eine Aufbewahrungspflicht hat auch der
Empfänger nicht bestellter Ware.
Aufgebotsverfahren
Gläubiger
oder Wertpapierbesitzer können auf Antrag vom Gericht
öffentlich aufgefordert werden ihre Rechte bis zu einem
bestimmten Termin geltend zu machen. Nach Ablauf der
Aufgebotsfrist sind die Rechte erloschen; Wertpapiere werden
zum Aufgebotstermin für kraftlos erklärt.
Aufgeld
siehe Agio
Auflassung
ist die vom
BGB vorgeschriebene Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber
eines Grundstücks, dass das Eigentum auf den Erwerber
übergehen soll. Die Auflassung hat in Anwesenheit beider
Parteien vor dem Grundbuchamt oder Notar zu erfolgen.
Aufräumungs-
und Abbruchkosten
Aufwendungen
in der Feuerversicherung für das Aufräumen der Schadenstelle
incl. des Abbruchs stehen gebliebener Teile.
AUB
Allgemeine
Unfallversicherungsbedingungen
Aufrechnung
Schulden
sich zwei Personen gegenseitig Geld, so kann jede ihre Schuld
ohne Zahlung dadurch ausgleichen, dass sie den Schuldbetrag
mit der gleichzeitig fälligen Forderung an die andere Person
verrechnet, d.h. die eigene Schuld mit der des anderen
aufrechnet.
Aufsichtsrat
(AR)
Das
Aktiengesetz schreibt vor, dass in AG und KGaA ein AR als
überwachendes Organ zu bilden ist (in GmbH nur bei mehr als
500 Beschäftigten). Er wird von der Hauptversammlung auf
höchstens 4 Jahre gewählt; ein Drittel der AR-Mitglieder
müssen Arbeitnehmervertreter sein, die von der Belegschaft
gewählt werden. Unternehmungen, die dem Mitbestimmungsgesetz
unterliegen, bilden einen paritätisch aus Anteilseignern und
Arbeitnehmern zusammengesetzten AR, in dem der Vorsitzende,
ein Anteilseigner, bei Stimmengleichheit den Stichentscheid
hat. Aufgaben des AR sind
1. die
Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes,
2. die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts,
3. der
Bericht darüber an die Hauptversammlung und
4. der
Vorschlag für die Verteilung des Reingewinns.
Auftragsbestätigung
siehe
Bestellungsannahme
Aufwand
Aufwendungen
sind jeder Rohstoffen, Maschinen, Büromaterial) und jede vom
Unternehmen in Anspruch genommene Leistung (z.B. Löhne,
Reparaturen, Versicherungen, Steuern). Jedem Aufwand folgt,
sofort oder später, eine Geldausgabe. Gegensatz: Ertrag.
Neutralaufwand, Kosten, Ausgaben.
Aufwertung
(einer Währung)
Eine
anhaltend aktive Leistungsbilanz (hervorgerufen durch
Ausfuhrüberschüsse) verstärkt die Gefahr einer
Deviseninflation. Als Gegenmaßnahme kann die Regierung des
betreffenden Landes den Außenwert der eigenen Währung erhöhen,
indem sie den Wechselkurs gegenüber anderen Währungen
herabsetzt. Folge: Die Exportwaren des aufwertenden Landes
werden (in ausländischer Währung) auf den Auslandsmärkten
teurer, die Ausfuhr wird gedrosselt; gleichzeitig brauchen
Importeure für eingeführte Waren weniger zu bezahlen, die
Einfuhr belebt sich. Damit kann der Aktivsaldo der
Leistungsbilanz abgebaut werden. Gegensatz: Abwertung des
Außenwertes (Devalvation).
Auktion
Eine Reihe
von landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Holz, Hopfen,
Südfrüchte, Blumen) wird für den Bedarf des Großhandels im
Wege der Versteigerung veräußert. Das Warenangebot ist in Lose
oder Partien gestückelt, die als Ganzes ersteigert werden
müssen. Der Meistbietende erhält den Zuschlag.
Ausbildungsförderung
sind
Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Personen, die
weiterführende Schulen wie Berufsfachschulen, Fachschulen,
Kollegs, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen u.a. besuchen.
Grundlage ist das Ausbildungsförderungsgesetz von 1969.
Voraussetzung der Ausbildungsförderung ist die
Leistungsbereitschaft des Antragstellers und die berechtigte
Erwartung, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Die Höhe
der Förderungszuschüsse richtet sich nach der Art der
Ausbildung und nach dem Einkommen des Antragstellers bzw.
seiner Eltern. Arbeitsförderungsgesetz.
Ausfallbürgschaft
Ein Bürge
übernimmt die Haftung für die Zahlung des Schuldners. Der
Bürge hat aber gegenüber dem Gläubiger die Einrede der
Vorausklage, d.h. er braucht erst dann zu zahlen, wenn der
Gläubiger den Schuldner erfolglos verklagt hat. Der Bund
übernimmt Ausfallbürgschaften bei risikoreichen
Exportgeschäften. Bürgschaft.
Ausfuhr
(Export)
ist die
Veräußerung von Gütern (Warenausfuhr) oder der Transfer von
Kapital (Kapitalexport) ins Ausland.
Ausgabekurs
(Begebungs-, Emissionskurs)
ist der
Kurs, zu dem ein Wertpapier ausgegeben (emittiert) wird.
Aktien dürfen nicht unter pari ausgegeben werden;
Schuldverschreibungen dagegen werden zum Kaufanreiz sehr oft
einige Punkte unter pari emittiert (sogenante Bonifikation).
Ausgaben
sind alle
Geldzahlungen an Dritte. siehe auch Aufwand, Kosten
Ausgleichsanspruch
Anspruch des
Vertreters gegen das Versicherungsunternehmen in bestimmten
Fällen bei Beendigung des Agenturverhältnisses.
Auskunftswesen
Vor
Kreditgewährung, insbesondere bei Zielverkäufen an Kunden,
holen sich vorsichtige Gläubiger Auskünfte über die
Kreditwürdigkeit des Schuldners ein, vor allem über seine
Zahlungsfähigkeit und -willigkeit, seine Vermögens- und
persönlichen Verhältnisse. Als Auskunftstellen (Referenzen)
dienen Geschäftsfreunde, Banken, öffentliche Register
(Handelsregister, Grundbuch) und gewerbsmäßige Auskunfteien
(die auch eine unverbindliche Empfehlung über den vertretbaren
Höchstkredit geben).
Auskunftspflicht
Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber der
Versicherungsgesellschaft im Schadenfall jede Auskunft zu
erteilen, die diese für erforderlich hält, um den Umfang der
Leistungspflicht festzustellen.
Auslandsanleihe
ist eine von
inländischen Unternehmen oder Körperschaften auf dem
ausländischen Kapitalmarkt begebene Anleihe.
Auslandsreisekrankenversicherung
Auf den
besonderen Bedarf und die besondere Gefahrenlage abgestellte
kurzfristige Krankenversicherung.
Ausschlussklausel
Risikoausschluss, Leistungsausschluss
Ausschreibung
öffentliche
(Verdingung, Submission). Öffentliche Auftraggeber (z.B. eine
Gemeinde) fordern im Wege der öffentlichen Bekanntmachung
private Unternehmer (z.B. Bauunternehmer) auf Angebote für
Lieferungen oder Leistungen (z.B. für den Bau einer
Kanalisation) abzugeben. Das günstigste Angebot, nicht
unbedingt das billigste, erhält den Auftrag.
Außendienst
Vertreter
die einen persönlich besuchen und betreuen.
Außenfinanzierung
Alle
Maßnahmen der betrieblichen Finanzierung, die geeignet sind
dem Unternehmen Kapitalmittel von außen zu beschaffen:
1.
Beteiligungsfinanzierung durch Aufnahme von Gesellschaftern
bzw. Erhöhung der Kapitaleinlagen der vorhandenen
Gesellschafter;
2.
Fremdfinanzierung über Bankkredite, Lieferantenkredite,
staatl. Subventionen. Gegensatz: Innenfinanzierung.
Außenhandel
ist die
Gesamtheit der Güterausfuhr und -einfuhr (Export und Import)
einer Volkswirtschaft. Das Statistische Bundesamt erfasst die
Außenhandelsbewegungen in einer amtlichen
Außenhandelsstatistik. Gegensatz: Binnenhandel.
Außenhandelsdokumente
sind zum
reibungslosen Ablauf von Export- und Importgeschäften
notwendig; außerdem dienen sie der Sicherung von
Rembourskrediten: Warenrechnung (Faktura); Seefrachtbrief
(Konnossement) bei Versand mit Seeschiffen; internationaler
Frachtbrief (stets mit Frachtbriefdoppel) bei Überlandversand;
Ladeschein bei Versand mit Binnenschiffen;
Transportversicherungsschein, Konsulatsfaktura für die
Zollberechnung im Einfuhrland; Ursprungszeugnis für den
Nachweis des tatsächlichen Herstellerlandes.
Außenhandelsmonopol
Alleiniges
Recht des Staates Export- und Importgeschäfte zu tätigen. Alle
Staatshandelsländer haben ein Außenhandelsmonopol.
Außenstände
Im
Geschäftsverkehr unbeglichene Forderungen.
Außenversicherung
In der
Hausratversicherung sind versicherte Sachen außenversichert,
wenn sie sich nicht mehr als drei Monate außerhalb der Wohnung
befinden.
Außenwirtschaftsgesetz
Das AWG
basiert auf dem Grundsatz der Freizügigkeit im
Außenwirtschaftsverkehr (internationaler Güter-,
Dienstleistungs-, Geld- und Kapitalverkehr). Das AWG sieht
Beschränkungen dort vor, wo die Freizügigkeit missbraucht
wird: Schutz eigener Interessen, Abwehr schädigender
Einwirkungen von außen, insbes. schädigender Geld- und
Kapitalzuflüsse.
Außenzoll
ist der von
allen EU-Mitgliedstaaten gegenüber Nichtmitgliedstaaten
erhobene gemeinsame Einfuhrzoll.
außergewöhnliche Belastungen (im Sinne des
Einkommensteuergesetzes)
kann ein
Steuerpflichtiger dann geltend machen, wenn ihm zwangsläufig
erheblich höhere Aufwendungen entstehen als der Mehrzahl aller
anderen Steuerpflichtigen, z.B. wegen Krankheit, Unterhalt für
Kinder in Ausbildung, Unterhalt mittelloser Verwandter.
Derjenige Betrag der außergewöhnliche Belastungen, der die
"zumutbare Eigenbelastung" übersteigt, darf vom Einkommen
abgezogen werden. Folge: Steuerermäßigung.
außerordentliche Aufwendungen
gehören zur
Gruppe der Neutralaufwendungen. außerordentliche Aufwendungen
entstehen zwar im Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen,
dürfen aber nicht in die Kostenrechnung aufgenommen werden,
weil sie auf unplanmäßige oder außergewöhnliche Ursachen
zurückzuführen sind (z.B. die Vernichtung von Stoffvorräten
durch auslaufende Säure).
außerordentliche Erträge
gehören zur
Gruppe der Neutralerträge. Außerordentliche Erträge dürfen die
Betriebsergebnisrechnung nicht beeinflussen. Sie entstehen
zwar im Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen, sind aber
keine echten Leistungserträge, weil sie ungeplant entstanden
oder auf außergewöhnliche Ursachen zurückzuführen sind (z.B.
Buchgewinne bei der Auflösung zu hoch angesetzter
Rückstellungen).
Aussonderungsrecht
Anspruch
eines Gläubigers gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren zur
Aussonderung einer Sache aus der Insolvenzmasse und zur
Herausgabe der Sache. Wichtigste Fälle des
Aussonderungsrechts:
a)
Sachen, die
der Schuldner zwar in Besitz hat, die aber dem Gläubiger
gehören (z.B. gemietete oder geleaste Gegenstände);
b)
unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren, Maschinen usw.
Aussperrung
ist ein
zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Arbeitgeber entlassen
ihre Belegschaft fristlos um auf die Gewerkschaft einen
verstärkten Druck bei harten Tarifverhandlungen, insbesondere
bei Streikdrohungen, ausüben zu können. Das
Bundesarbeitsgericht hat die Aussperrung nur als
Abwehr-Aussperrung nach Ausrufung eines Streiks für zulässig
erklärt, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt
bleiben muss, d. h. dass z.B. ein Streik von 2 000
Arbeitnehmern nicht mit einer Aussperrung von 20 000
beantwortet werden darf.
Ausstand
siehe
Streik.
Ausstellungsversicherung
Besonderer
Versicherungszweig im Rahmen der Transportversicherung.
Versicherung von Ausstellungsgut.
Aussteuerversicherung
Besondere
Form der Lebensversicherung zur Bereitstellung der Mittel für
die Aussteuer des versicherten Kindes.
Ausverkauf
ist der
Verkauf von Waren zu herabgesetzten Preisen, wenn der
Geschäftsbetrieb oder der Handel mit bestimmten Warengattungen
aufgegeben werden soll. Vor der Ankündigung des Ausverkaufs
muss der Industrie- und Handelskammer Mitteilung gemacht
werden. Stellt sich später der für den Ausverkauf angegebene
Grund als unzutreffend heraus, so liegt unter Umständen
unlauterer Wettbewerb vor. Zu unterscheiden von Schlussverkauf
und Räumungsverkauf.
Auszahlungskurs
Der
Prozentsatz des Darlehens, der nach Abzug eines Anteils (%)
(Damnum/Disagio) an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.
Autarkie
Ziel der
Autarkie ist es, vom Ausland wirtschaftlich unabhängig zu
sein, vor allem keine Importe zu benötigen. Vor allem
Diktaturen und totalitäre Staaten neigen zur Autarkie, da sie
ihre Macht keinen wirtschaftlichen Außeneinflüssen unterwerfen
wollen. Beispiele waren die Versuche im "Dritten Reich" Benzin
und Gummi chemisch zu erzeugen. Die Autarkie-Bestrebungen der
ehem. Sowjetunion und Chinas hatten einen niedrigen
Lebensstandard als Begleiterscheinung. Gegensatz:
Freihandel.-Autarke Bestrebungen i.e.S. lassen auch manche
großen Konzerne und Trusts erkennen, wenn sie versuchen, sich
Unternehmen der Grundstoffindustrie und Rohstoffquellen
(Bergbau) anzugliedern.
Automatenversicherung
Versicherung
von Waren-, Musik-, sowie Spielautomaten.
Neben den
Automaten selbst ist auch der Inhalt (Waren und Geld)
mitversichert.
Automation
ist ein
technisch-industrieller Prozess, der zur Selbstregulierung
mechanischer Arbeitsvorgänge führt. Vor allem
Fertigungsabläufe werden durch Automation gesteuert und
kontrolliert. Vorteile: Einsparung von Arbeitskräften und
Vermeiden menschlicher Fehlleistungen. Nachteil: hohe
Investitionskosten. Rationalisierung Roboterfertigung.
Avalakzept
(Bürgschaftsakzept, Wechselbürgschaft)
Die Qualität
eines Wechsels wird durch das Avalakzept eines
zahlungskräftigen Bürgen verbessert, d.h. die Umlaufsfähigkeit
des Wechsels wird erhöht. Der Bürge haftet für die Einlösung
selbstschuldnerisch.
Avalkredit
ist die
Bürgschaft oder Garantieerklärung einer Bank, mit der sie
verspricht, für best. Schulden ihres Kunden einzustehen (sogenannte
Kreditleihe). Avalkredite kommen z.B. vor für Steuerstundungen
oder als Leistungsgarantie bei Export- und Importgeschäften.
Die Bank berechnet dafür eine Avalprovision.
Avis
Ankündigung,
Anzeige. Zeitwort: avisieren.
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